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Gemeinschaftliches Testament: Wissenswertes über das Ehegattentestament

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Gemeinschaftliches Testament: Wissenswertes über Ehegattentestament

Was bedeutet gemeinschaftliches Testament?

Enthält ein Testament letztwillige Verfügungen von beiden Ehepartnern, spricht man von einem gemeinschaftlichen Testament oder Ehegattentestament. Beim gemeinschaftlichen Testament treffen beide Eheleute also gemeinsam den Entschluss, gemeinsam über ihren Nachlass verfügen zu wollen und ihren letzten Willen gemeinschaftlich zu erklären. Mit dem Ehegattentestament können Ehepaare ihre Erbfolge gemeinsam regeln und sich gegenseitig absichern. Das Ehegattentestament erfüllt deshalb das Bedürfnis von Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern, gemeinsam zu entscheiden, was nach dem Tod eines Partners geschehen soll.

Arten des Ehegattentestaments

Auch wenn die Ehepartner gemeinsam entscheiden, ihren Nachlass regeln zu wollen, treffen beide eigenständig ihre Verfügung über ihr jeweiliges Vermögen. Formell kann das Ehegattentestament sowohl privatschriftlich aufgesetzt oder von einem Notar beglaubigt werden. Abhängig von der genauen Gestaltung des gemeinschaftlichen Testaments unterscheidet man beim Ehegattentestament drei verschiedene Arten. Das gleichzeitige gemeinschaftliche Testament zeichnet sich dadurch aus, dass es sich um zwei Einzeltestamente handelt, die nur äußerlich zu einem Testament verbunden werden, ohne dass ihre Inhalte miteinander verbunden sind. Beim gegenseitigen Ehegattentestament setzen sich beide Ehepartner jeweils als Erben ein. Das wechselseitige Testament ist dadurch charakterisiert, dass es vom Testament des jeweils andern Ehepartners abhängig ist. Deshalb ist die Verfügung des einen Ehepartners beim wechselseitigen Ehegattentestament von der Verfügung des anderen abhängig und soll nur solange existieren wie das jeweils andere.

Gemeinschaftliches Testament: Wann ist ein Widerruf möglich?

Auch das Ehegattentestament ist flexibel und kann von jedem Ehepartner jederzeit widerrufen werden. Im Gegensatz zum Einzeltestament kann es aber nicht heimlich geändert oder widerrufen werden, denn der Widerruf muss beim Notar erfolgen und wird dem anderen Ehepartner zugestellt. Das Ehegattentestament hat daher einerseits den Vorteil, dass es dem Wunsch vieler Ehepaare entspricht, ihre Lebensverhältnisse auch über den Tod hinaus gemeinsam zu regeln, und andererseits im Gegensatz zum Einzeltestament vor bösen Überraschungen schützt. Für einen Partner allein ist es aber deutlich aufwendiger, den letzten Willen zu ändern, wenn sich die Lebensumstände ändern.

Foto(s): ©stock.adobe.com/GinaSanders

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