Gibt es einen extra PDF-Scheidungsantrag für NRW?

  • 3 Minuten Lesezeit

Mal schnell in Google "Scheidungsantrag" gesucht, das richtige Dokument für das eigene Bundesland finden, ausfüllen, zum Gericht senden und bequem auf den Termin warten? So einfach geht die Scheidung leider nicht. Ihre Scheidung kann zwar weitestgehend derart unbeschwert vor sich gehen, nur den tatsächlichen Scheidungsantrag kann in Deutschland nur ein Anwalt oder eine Anwältin bei Gericht einreichen. Warum das so ist, und wie Sie noch heute trotzdem Ihre Angaben an uns übermitteln können, damit WIR Ihre Scheidung zeitnah einreichen, erfahren Sie hier.

Welche Angaben muss ein Scheidungsantrag umfassen?

In einem Scheidungsantrag müssen mindestens die folgenden Informationen enthalten sein, um damit arbeiten zu können:

  1. Namen, Vornamen, Anschrift(en) der Eheleute
  2. Name(n), Vorname(n), Aufenthaltsort(e) und Geburtsdaten vom/von minderjährigen Kind/ern (mit Aufenthalt ist gemeint, ob ein Kind mittlerweile zu einem der Elternteile gezogen ist)
  3. Angaben dazu, ob die Eltern sich über Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltspflicht bzgl. der oben betreffenden Kinder geeinigt haben,
  4. Aussage dazu, ob die Besitzverteilung am Hausrat geklärt ist und
  5. dazu, ob die Zukunft der ehelichen Wohnung (oder Haus) klar ist (in einfachen Worten hier beschrieben).

Ferner werden streitige Scheidungsfolgen benannt, die in Kenntnis von Recht und Gesetz entsprechend formuliert und vorbearbeitet werden müssen. War der vordere Teil noch profan, fällt spätestens hier der Hase ins Pfeffer: Scheidungsanträge können leider wirklich nur von Rechtsanwälten erstellt und bei Gericht eingereicht werden.

Nur Anwalt hat Zugang zum elektronischen Postfach des Gerichts

Erschwerend kommt hinzu, dass die Kommunikation mit dem Gericht in dieser und vielen weiteren Angelegenheiten seit 2022 nur noch elektronisch stattzufinden hat. Die Scheidungsanträge laufen bei Gericht in ein besonderes elektronisches Postfach, womit nicht die öffentliche E-Mail-Adresse gemeint ist, sondern das System BeA.

Ihr Anwalt kann überdies am besten beurteilen, welches Gericht für Ihre Scheidung überhaupt zuständig ist. Denn dieses ist nicht automatisch immer das, was in Ihrem Meldebezirk liegt. Was bei verschiedenen Meldebezirken oder gar einer internationalen Scheidung auch keine probate Orientierung liefern würde.

Scheidungsformular der iurFRIEND-Kanzlei

Demzufolge wissen Sie nun auch, dass es keinen nur für NRW oder einen für ein anderes Bundesland gesondert gültigen Scheidungsantrag gibt. 

Einige Kanzleien wie auch die iurFRIEND Kanzlei bieten ungeachtet dessen ein Formular für Sie an, worin Sie Ihre Angaben zu sich und Ihrer Familie eintragen können. Dieses können Sie hier als PDF-Dokument downloaden:

Danach füllen Sie das Dokument aus (geht auch im Browser, oder eben per Hand), senden es hier oder per Mail/Fax/Post an uns zurück und ermöglichen so, dass wir aus Ihren Angaben einen Scheidungsantrag fertigen. Damit sind Sie auf jeden Fall schneller, als wenn Sie Ihre Angaben vor Ort irgendwo ausfüllen müssten.


Unsere Zustelladresse:

iurFRIEND Kanzlei 

RA Oliver Worms 

Corneliusstraße 104 

D-40215 Düsseldorf


  1. per E-Mail: kontakt@iurfriend-kanzlei.de
  2. per Fax: 0211 16 09 95 –31

Ganz wichtig: Anwaltsübliche Vollmacht ebenfalls mitsenden

Als die Kanzlei, die in Deutschland mit die größte Erfahrung in Scheidungsangelegenheiten hat, können Sie sich auf 15 Jahre Erfahrung, freundliche MitarbeiterInnen und vor allem niedrigstmögliche Preise verlassen. Wir versuchen, alle Rabattoptionen bei Ihren Scheidungskosten zu ziehen und nehmen selbst nur den gesetzlichen Mindesttarif für die Anwaltskosten.

Nachdem Sie uns Ihre Angaben zugesendet haben, rufen wir Sie selbstverständlich an. Wir wissen, dass die Entscheidung, mit wem man seine Scheidung durchgeführt wissen will, nicht leicht von der Hand geht, weswegen ein vertrauensvolles Verhältnis für uns das A&O ist. Sollten wir Sie nicht erreichen - das kann viele Gründe haben - melden wir uns in jedem Fall schriftlich bei Ihnen und auch mit der Bitte, die obligatorische Anwaltsvollmacht für Ihre Scheidung zu unterzeichnen. 

Dies ist ein ganz normaler Vorgang; ohne Vollmacht können wir leider nicht für Sie tätig werden. Sie können die Vollmacht digital unterzeichnen, oder auch hier herunterladen:

Scheidungen mit iurFRIEND sind sicher, zuverlässig und bundesweit möglich

Dabei spielt es auch keine Rolle, wo Sie wohnen, in oder außerhalb von NRW. Unser anwaltliches Kooperationsnetzwerk umfasst alle 16 Bundesländer und bietet Ihnen den bestmöglichen Service. Wenn Sie dazu Fragen haben, zögern Sie nicht, uns erst einmal kostenlos eine Nachricht über anwalt.de oder kontakt@iurfriend-kanzlei.de zu senden oder sich über andere Dienstleistungen hier oder auf unserer Webseite zu informieren.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Ihr

Oliver Worms

Foto(s): iurFRIEND

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Oliver Worms

Beiträge zum Thema