Grenzen von Schiedsgerichtsklauseln in Testamenten

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Wer ein Testament verfasst, tut gut daran, Testamentsvollstreckung anzuordnen, damit sein Wille wirklich umgesetzt wird (Testamentsvollstreckerklausel). Er tut auch gut daran, Streitigkeiten einem Schiedsgericht anzuvertrauen, weil die staatliche Gerichtsbarkeit oft langsamer und weniger effektiv ist (Schiedsklausel). Aber lässt sich beides auch so kombinieren, dass über die Abberufung des Testamentsvollstreckers durch das Schiedsgericht entschieden werden kann? Nein, sagt der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 17. Mai 2017 – IV ZB 25/16)

Der Fall

Ein Testamentsvollstrecker hatte trotz mehrfacher Aufforderung nicht Rechnung gelegt. Eine klare Pflichtverletzung! Aber wer kann ihn entlassen? Das staatliche Gericht oder das Schiedsgericht? Obwohl die Schiedsklausel im Testament umfassend war, sah der BGH das als eine Aufgabe der staatlichen Gerichte an, wodurch ein langer, unter Erbrechtsspezialisten schwelender Streit endlich entschieden ist. 

Der BGH folgt hier einer alten Entscheidung des Reichsgerichts, nämlich „nicht zuzulassen, dass ein Erblasser den Erben mit gebundenen Händen dem ausgedehnten Machtbereich des Testamentsvollstreckers überliefert“ und fügt hinzu, dass ja auch andere Personen, wie Nachlassgläubiger und Pflichtteilsberechtigte, von der Frage betroffen sind, ob eine ungeeignete Person Testamentsvollstrecker bleibt. Da brauche es schon das staatliche Verfahren mit unabhängigen Richtern und der Amtsermittlungspflicht – als seien die Schiedsgerichte schlechter. 

Folgen für Erblasser

Indes hat der BGH nun einmal entschieden und die Rechtspraxis hat sich darauf einzustellen. 

Praxistipp 1 daher: Nicht nur einen Testamentsvollstrecker, sondern auch einen Ersatzvollstrecker bereits im Testament bestimmen! Dann steht noch eine Reserve bereit, wenn der Erwählte Fehler macht und vom Nachlassgericht hinausgeworfen wird. 

Und Praxistipp 2: Nicht den guten Freund als Testamentsvollstrecker wählen, der mit einem zusammen alt geworden und im Zweifel kolossal überfordert ist, sondern einen Fachanwalt für Erbrecht beauftragen, der in der Testamentsvollstreckung erfahren ist.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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