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Grundbucheintrag - was Sie wissen und beachten müssen!

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Grundbucheintrag - was Sie wissen und beachten müssen!

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch dokumentiert die Eigentumsverhältnisse an einer Immobilie oder einem Grundstück. Da es ein öffentliches Register ist, sind für die Führung die Grundbuchämter zuständig – meistens Abteilungen der jeweiligen Amtsgerichte. Jedes Grundstück in Deutschland, egal ob darauf ein Gebäude steht oder nicht, muss ein eigenes Grundbuchblatt erhalten (§ 3 Absatz 1 Grundbuchordnung / GBO).

Was steht im Grundbucheintrag?

Das erste Grundbuchblatt (sog. Abteilung I) enthält die allgemeinen Informationen über die Eigentumsverhältnisse an einer Immobilie oder an einem Grundstück. Wurde das Grundstück in der Vergangenheit verkauft, steht im Eintrag, wann der Eigentümerwechsel erfolgte.

Im zweiten Abschnitt (Abteilung II) findet man Informationen zu eventuellen Belastungen und Beschränkungen, wie beispielsweise Wohnrechte, Erbbaurecht oder Vorkaufsrechte.

Der letzte Teil (Abteilung III) enthält mögliche Grundpfandrechte. Dadurch ist die Bank berechtigt, das Grundstück zu verkaufen, wenn der Schuldner das Darlehen nicht mehr bezahlen kann.

Was kostet die Grundbucheintragung?

Die Gebühr für einen Grundbucheintrag richtet sich nach dem Kaufpreis und beträgt für den Notar und die Grundschuldeintragung ca. 1,5–2 % des Kaufpreises. Die Gebühren sind in der Gebührenordnung festgeschrieben und müssen gezahlt werden.

Wie kann ein Grundbucheintrag geändert werden?

Unter Umständen muss der Grundbucheintrag häufiger geändert werden, z. B. wenn das Grundstück verkauft wird, die darlehensgebende Bank gewechselt wird oder eine Umschuldung stattfindet. Der Antrag auf Änderung des Grundbuchs wird vom Notar gestellt. Bei einem Kauf muss zusätzlich eine sogenannte Auflassungserklärung abgegeben werden, die anzeigt, dass Käufer und Verkäufer sich über den Besitzerwechsel einig sind.

Kann eine Grundbucheintragung gelöscht werden?

Durch eine sogenannte Löschungsbewilligung stimmt der von der Löschung Betroffene der Entfernung des Eintrages zu. Haben Sie als Eigentümer den Kredit vollständig zurückgezahlt, kann der Kreditgeber der Löschung des Grundpfandrechts zustimmen. Der Eintrag wird allerdings nicht entfernt, sondern ein Löschungsvermerk hinterlassen.

Wie kann ein Grundbucheintrag eingesehen werden?

Um den Eintrag in das Grundbuch einsehen zu können, benötigen Sie ein berechtigtes Interesse, das Sie ggf. nachweisen müssen. Notare, Behörden und Gerichte können ebenfalls ein berechtigtes Interesse nachweisen und somit Einsicht anfordern. Mit einer Bevollmächtigung des Eigentümers ist eine Grundbucheinsicht immer möglich.

Foto(s): ©Pexels/kindel media

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