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Haustier vererben: So gehen Sie vor, wenn die Angehörigen das Erbe ausschlagen 📜🐶

  • 2 Minuten Lesezeit
Haustier vererben: So gehen Sie vor, wenn die Angehörigen das Erbe ausschlagen 📜🐶

Haustiere sind Familienmitglieder. Doch was passiert, wenn ihr Besitzer stirbt und die Angehörigen das Erbe ausschlagen? 

🐱 Was passiert mit dem Haustier eines Verstorbenen? 

Nach deutschem Recht können Tiere nicht erben. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere anwendbar, auch wenn sie selbst juristisch nicht als Sachen gelten. Sie sind nicht rechtsfähig. Deshalb fällt das Haustier in die Erbmasse, die unter den Erben verteilt wird. Kann sich die Erbengemeinschaft nicht entscheiden, wer das Tier aufnehmen soll, muss das Gericht darüber entscheiden.  

🚩 Was passiert, wenn die Angehörigen das Erbe ausschlagen? 

Wenn alle Angehörigen beziehungsweise Erben das Erbe ausschlagen, geht der Nachlass an den Staat. Dieser kann das Haustier anschließend an ein Tierheim, eine Tierschutzorganisation oder eine geeignete Person vermitteln. 

📜 So sorgen Sie als Haustierbesitzer richtig vor  

Kümmern Sie sich rechtzeitig um etwaige Eventualitäten, damit Ihr Tier auch nach Ihrem Ableben gut versorgt wird. In einem Testament können Sie eine geeignete Person oder Institution als Erbe für Ihr Tier einsetzen.  

Wichtig: Auch wer durch ein Testament als Erbe bestimmt wird, kann das Erbe ausschlagen. Wählen Sie deshalb einen (Ersatz-)Erben, der die Versorgung des Tieres auch übernehmen möchte, und besprechen Sie Ihren Wunsch mit dem geplanten Erben.  

💡 anwalt.de-Tipp: Im Testament können Sie Auflagen festlegen, beispielsweise dass eine gewisse Summe vererbt wird, im Gegenzug das Haustier aber lebenslang versorgt werden muss. Benennen Sie einen Anwalt als Testamentsvollstrecker, gewährleistet dieser, dass Ihre Auflagen erfüllt werden. Finden Sie jetzt Ihren passenden Anwalt für Erbrecht auf anwalt.de!  

Fazit: Wie können Haustierbesitzer ihr Haustier richtig vererben?

  • Haustiere können nicht als Erben eingesetzt werden, sondern fallen unter die Erbmasse. 

  • Wird das Erbe von allen Angehörigen ausgeschlagen, geht das Tier an den Staat. 

  • Haustierhalter sollten deshalb rechtzeitig einen Erben bestimmen und die Versorgung mit diesem abklären. 

  • Die Wünsche können in einem Testament festgeschrieben und gegebenenfalls durch einen Testamentsvollstrecker durchgesetzt werden.  

Dieser Text wurde mit Bard, einem großen Sprachmodell von Google AI, erstellt. (LES)

Foto(s): ©Adobe Stock/Chalabala, ©Adobe Stock/aerogondo

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