Immobilienkauf Spanien, Mallorca, Teneriffa Tipps zur Vermoegenssteuerminderung

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Immobilienkauf in Spanien, Mallorca, Teneriffa,
TIPPS zur Vermoegensteuerminderung.

Stand: 31.5.2021

Ein Nichtsteuerlich Ansaessiger kauft auf Mallorca oder Teneriffa eine Immobilie zum Wert von 2036739,51 Mio Euro.
Es besteht ein Freibetrag von 700.000 Euro.
Folglich muesste der Käufer fuer 1.336739,51 Mio Euro Vermoegensteuer in Spanien zahlen, was aufgrund der regionalen Regelungen verschieden hoch waere.
Vermoegenssteuer Mallorca: 11649,06 Euro
Vermoegenssteuer Teneriffa, Gran Canaria: 8521.02 Euro

Der Artikel 8 des spanischen Vermoegenssteuergesetz gibt hier eine Moeglichkeit der vorläufigen Steuerminderung in der Vermoegensteuer, indem ein Eigentumsvorbehalt oder eine Ratenzahlung fuer den Kaufpreis der Immobilie vereinbart werden.

Beim Eigentumsvorbehalt bleibt die Immobilie im Eigentum des Verkäufers, und der Käufer hat in der spanischen Vermoegenssteuer nur zu besteuern, was er als Kaufpreisanzahlung bezahlt hat.

Bei der Ratenzahlung geht das Eigentum der Immobilie sofort auf den Käufer ueber und der Restzahlbetrag wird als Schuld vom Vermoegenswert abgezogen.

Der Stichtag fuer die Vermoegenssteuerbewertung ist stets der 31.12.xx und im Folgejahr ist bis zum 30.6. die Vermoegenssteuererklaerung in Spanien abzugeben.

Beide Alternativen geben Zeit zur langfristigen Vermoegenssteuerminderung und koennen im privaten Kaufvertrag vereinbart werden.

Eine typische Klausel fuer den Eigentumsvorbehalt bei einem Immobilienkauf wird als „reserva de dominio“ bezeichnet, die im Einzelfall angepasst werden muss, und hierzu empfehlen wir unser Immobilienkaufservicepaket, wo wir Sie beim Immobilienkauf in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht voll und ganz mit Fachkompetenz betreuen, und zwar in ganz Spanien, insbesondere auf Mallorca oder Teneriffa, und Gran Canaria von der rechtlichen Lastenkontrolle, deutsch spanischen Vertragserstellung, bis zur steuerlichen Planung, Grundbucheintragung und Ummeldungen von Strom, Wasser, Grundsteuer bis hin zur dauerhaften steuerlichen Vertretung auf Mallorca, Teneriffa und im uebrigen Spanien, was nach Art.6 Vermoegenssteuergesetz vorgeschrieben wird, wird von uns fuer Sie erledigt.

Beispiel einer Klausel des Eigentumsvorbehalts

Immobilienkauf Mallorca, Teneriffa Eigentumsvorbehalt - Reserva de dominio


Der Verkaeufer verkauft an den Käufer unter Eigentumsvorbehalt, bis zur vollstaendigen Ratenzahlung des Kaufpreises die folgende Immobilie. La parte vendedora vende a la parte compradora, con reserva de dominio hasta el total pago del precio aplazado, la finca objeto de la presente compraventa.

Der Besitz an der Immobilie erhaelt der Käufer bei Unterschrift des vorliegenden Kaufvertrages nach Zahlung von 700.000 Euro. (Freigrenze Vermoegensteuer)

 Se entrega la posesion a la parte compradora una vez firmad el contrato de compraventa y realizado el pago inicial de 700.000 Euro.




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