Impfverweigerung: Wie man mit Druck vom Arbeitgeber umgeht

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Aktuell sind es vor allem Pflegeheime und Krankenhäuser, aber auch Arbeitgeber ohne Erkrankungs-sensible Bereiche, die ihr Personal zur Impfung auffordern. Impfunwillige Arbeitnehmer werden gern mal unter Druck gesetzt: Man erinnert sie fortwährend an die Impfung, behelligt sie in der Freizeit mit dem Thema, erlegt ihnen „Strafarbeiten“ auf, oder droht ihnen mit der Kündigung, falls sie die Impfung beharrlich verweigern. Wie Arbeitnehmer mit solchen Situationen am besten umgehen, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Viele Arbeitnehmer werden in dieser Situation versucht sein, dem Willen des Arbeitgebers nachzugeben. Trotzdem wird man die Frage, ob man sich impfen lässt, letztlich mit sich selbst ausmachen und abwägen müssen, wieviel einem der Job wert ist gegenüber den eigenen Bedenken gegen eine Impfung. Wer hier bei seiner Linie bleibt, braucht sicherlich starke Nerven, um dem Druck des Arbeitgebers längerfristig Stand zu halten.

Wird systematischer Druck ausgeübt, bis hin zum Mobbing und Bossing, sind Arbeitnehmer erfahrungsgemäß in einer schwierigen Lage. Es ist immer beschwerlich und praktisch oft nur sehr schwer durchführbar, sich juristisch gegen Mobbing zu wehren. Klagen auf Schadensersatz wegen Mobbings haben regelmäßig nur in Einzelfällen gute Aussichten auf Erfolg.

Falls der Arbeitgeber Aufträge erteilt, die nicht zur arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit passen, kann man dagegen juristisch vorgehen und notfalls gerichtlich feststellen lassen, dass man dazu nicht verpflichtet ist.

Allerdings darf der Arbeitgeber nicht-geimpfte Arbeitnehmer im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung in andere Unternehmensbereiche schicken, wo etwa weniger Kundenkontakt besteht oder sich weniger infektionsanfällige Patienten oder Bewohner aufhalten.

Im Fall einer Kündigung rate ich Arbeitnehmern, am selben Tag, an dem sie das Kündigungsschreiben erhalten, einen auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anzurufen und sich nach den Chancen einer Kündigungsschutzklage zu erkundigen.

Arbeitet der Arbeitnehmer bei einem größeren Arbeitgeber und genießt er deshalb Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, hat eine Klage gegen eine Kündigung wegen Impfverweigerung regelmäßig gute Aussichten auf Erfolg. Mit der Klage kann man sich dann gegebenenfalls auf seinen Arbeitsplatz zurück klagen, oder vor Gericht eine attraktive Abfindung aushandeln.

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