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Kaffeefahrt - was Sie wissen und beachten müssen!

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Kaffeefahrt - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Eine Kaffeefahrt ist eine Verkaufsveranstaltung, die häufig als Tagesreise (Busreise, Schifffahrt) organisiert wird.
  • Typische Teilnehmer sind häufig Senioren bzw. Rentner.
  • Die Kaffeefahrt gilt als externes Haustürgeschäft und begründet somit ein Widerrufsrecht des Verbrauchers.
  • (Vermeintliche) Gewinnzusagen oder falsche Versprechungen sind häufig Teil des Geschäftsmodells „Kaffeefahrt“.

Wie ist der Ablauf einer Kaffeefahrt?

Häufig werden Kaffeefahrten für ältere Personen veranstaltet und dafür mit Geselligkeit und Abwechslung vom Alltagsleben geworben. Oft erhalten diese Personen ein Werbeschreiben oder sie finden eine Anzeige in Zeitungen, Zeitschriften oder Postsendungen. Dabei wird immer mit niedrigen Preisen, kleinen Geschenken, leckerem Mittagessen bzw. Kaffee und Kuchen geworben – und natürlich mit vielen Schnäppchen bei der Verkaufsshow.

In der Realität sieht es dann anders aus: Das angekündigte Ausflugsziel wird oft gar nicht angesteuert – stattdessen landen die Teilnehmer in einem entlegenen Landgasthof. Dort müssen sie gezwungenermaßen an der mehrstündigen Verkaufsveranstaltung teilnehmen. Die Organisatoren möchten so viele ihrer überteuerten Waren verkaufen wie möglich, der eigentlich versprochene Ausflug findet aber überhaupt nicht statt. Weder davor noch danach findet sich Zeit für das ursprünglich versprochene Reiseziel.

Doch warum fallen so viele Teilnehmer auf diese dreiste Masche herein? Die Verkäufer sind häufig rhetorisch sehr gut geschult und nutzen die Sorgen der Teilnehmer (Gesundheit, Wohlergehen etc.) aus.

Welche Rechte haben Teilnehmer einer Kaffeefahrt?

Haben Sie auf einer Kaffeefahrt zu überhöhten Preisen Produkte erworben oder sind Sie auf falsche Versprechungen des Veranstalters hereingefallen? Sie bereuen den Kauf und möchten das Geld zurück? Folgende Möglichkeiten gibt es:

  • Widerruf des Kaufvertrages
  • Anfechtung wegen Täuschung
  • Nichtigkeit des Vertrags wegen Wucher
  • Strafanzeige erstatten

Das Wichtigste: Innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss bzw. ab Erhalt der Ware können Sie ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag widerrufen. Der Fristbeginn setzt aber voraus, dass der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Zur Sicherheit und aus Beweisgründen sollten Sie den Widerruf als Einwurfeinschreiben oder als Einschreiben mit Rückschein verschicken. Dies ist zwar teuer, aber die sicherste Lösung.

Sie haben ein Produkt gekauft und jetzt hält es nicht, was der Verkäufer versprochen hat? In diesem Fall könnte eine Anfechtung der Willenserklärung wegen Täuschung in Betracht kommen, allerdings liegt in einem solchen Fall die Beweispflicht bei Ihnen.

Ein Rechtsgeschäft kann darüber hinaus auch nichtig sein, wenn der Verkäufer die Unerfahrenheit eines Käufers ausnutzt und ein sehr überteuertes Produkt verkauft. Ob ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung und damit Wucher vorliegt, muss im Einzelfall beurteilt werden. Die Umstände einer Kaffeefahrt, insbesondere das Versetzen in eine außergewöhnliche Lage können aber ein wucherisches Verhalten des Verkäufers belegen.

Weigert sich der Veranstalter der Kaffeefahrt, das Geld zurückzuzahlen, obwohl Sie rechtzeitig und wirksam den Widerruf erklärt haben, so sollten Sie, ggf. mit Unterstützung eines erfahrenen Anwalts, Klage vor dem Zivilgericht erheben.

Selten, aber besonders gravierend sind regelrechte „Entführungen“ bei Kaffeefahrten. Vereinzelt kommt es vor, dass Reisenden die Möglichkeit genommen wird, den Veranstaltungsort zu verlassen, geschweige denn eine Reise zum versprochenen Ziel zu erhalten. Die Verkaufsstrategien der Veranstalter können auch extremen Druck aufbauen. In einem solchen Fall kann eine schwere Straftat vorliegen, die sofort oder zumindest schnellstmöglich bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden muss.

Was sollten Sie vor Antritt und während der Kaffeefahrt beachten?

Trotz aller Warnungen nehmen immer wieder Menschen an einer Kaffee- bzw. Werbefahrt teil. Wenn auch Sie dazu gehören, sollten Sie folgende Tipps beachten und einhalten:

  1. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
  2. Informieren Sie sich vorher im Internet über den Veranstalter.
  3. Sie haben Anspruch auf die bezahlten Leistungen.
  4. Nehmen Sie nur wenig Bargeld mit auf die Reise.
  5. Lassen Sie EC-Karten und Kreditkarten zu Hause.
  6. Vereinbaren Sie die Zahlung per Lastschrift, ggf. kann abgebuchtes Geld zurückverlangt werden.
  7. Leisten Sie keine Vorauszahlung, denn wurde erst einmal bezahlt, gestaltet sich der Vertragsrücktritt schwieriger.
  8. Nehmen Sie Schreibsachen mit und lassen Sie sich Zusagen des Verkäufers schriftlich mit Unterschrift bestätigen.
  9. Lassen Sie sich vor Unterzeichnung des Kaufvertrages den Personalausweis des Verkäufers zeigen und vergleichen Sie den Namen etc.
  10. Prüfen Sie, ob der Kaufvertrag die Anschrift des Verkäufers enthält.
  11. Notieren Sie sich zur Sicherheit (und falls Sie später Zeugen benötigen) die Namen und Adressen von anderen Teilnehmern der Kaffeefahrt.
  12. Notieren Sie sich den Namen des Busunternehmens, den Namen des Busfahrers und das Nummernschild.
  13. Nehmen Sie das Handy/Smartphone mit, um ggf. die Polizei kontaktieren zu können.
  14. Notieren Sie sich die Daten (Namen, Aussehen, Verhalten) der Personen, die am Veranstaltungsort mit dem Veranstalter zusammenarbeiten.
Foto(s): ©Adobe Stock/th-photo

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