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Haustürgeschäft - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit
Haustürgeschäft - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Ein Haustürgeschäft fußt auf einem Verbrauchervertrag, der außerhalb der Geschäftsräume eines Unternehmers zwischen ihm und einem Kunden zustande kommt.
  • Haustürgeschäfte können Verbraucher innerhalb von 14 Tagen widerrufen.#
  • Diese Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde.
  • Der Widerruf eines Haustürgeschäfts muss nicht begründet werden.
  • In einigen Spezialfällen (siehe unten) besteht das Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen nicht.

Wann liegt ein Haustürgeschäft vor?

Einem Haustürgeschäft liegt ein Vertrag zugrunde, der außerhalb der Geschäftsräume eines Unternehmers zwischen ihm und einem Verbraucher (sog. Verbrauchervertrag) abgeschlossen wird. Man spricht daher auch von einem Haustürgeschäft.

Ein solcher Vertrag kann u. a.

  • an der Haustür,
  • in einer Privatwohnung,
  • auf der Straße,
  • in einem Einkaufscenter,
  • bei einer Weinprobe,
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • auf öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen wie z. B. Fußgängerzonen,
  • am Arbeitsplatz des Verbrauchers

zustande gekommen sein.

Auch wenn ein Verbraucher an einem Ausflug teilgenommen hat, der im Interesse des Unternehmers durchgeführt wurde, handelt es sich bei einer solchen Kaffeefahrt um ein Haustürgeschäft. Als Haustürverträge werden darüber hinaus Verträge bezeichnet, die zwar in den Geschäftsräumen des Unternehmers vereinbart werden, bei denen Verbraucher aber direkt zuvor außerhalb der Geschäftsräume kontaktiert wurden.

Warum gelten bei Haustürgeschäften besondere Regelungen?

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen finden besondere Vorschriften Anwendung, da Verbraucher an solchen Orten – im Gegensatz zum Geschäftslokal eines Unternehmers – nicht mit einem Vertragsschluss rechnen müssen. Für Kunden besteht daher eine sehr hohe Gefahr, überrumpelt zu werden und übereilt Verträge einzugehen.

Der Gesetzgeber möchte also Verbraucher vor überstürzten Vertragsschlüssen schützen. Aus diesem Grund existiert ein Widerrufsrecht, mit welchem man sich als Verbraucher von dem unüberlegt abgeschlossenen Vertrag wieder lösen kann. Dieses Recht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch, in §§ 312, 355 f. BGB, geregelt.

Wie lange können Verbraucher einen Haustürvertrag widerrufen?

Ein Haustürgeschäft kann binnen 14 Tagen widerrufen werden. Für den Beginn der Widerrufsfrist existieren je nach Vertragsgegenstand unterschiedliche Zeitpunkte:

  • Bei Kaufverträgen fängt die Frist an dem Tag an zu laufen, der auf den Tag der kompletten Lieferung der Ware folgt.
  • Kommt es zur Lieferung von Ware in verschiedenen Teilsendungen, ist der Beginn der Frist am Tag nach dem Tag, an dem der Kunde die letzte Sendung erhalten hat. Ausnahmen bilden hierbei allerdings Verträge über ein Zeitungsabo oder die regelmäßige Lieferung von anderen Waren über eine vorher bestimmte Zeitspanne. In diesen Fällen fängt die Widerrufsfrist an zu laufen, wenn der Empfänger die erste Lieferung bekommen hat.
  • Bei Dienstleistungsverträgen sowie Verträgen über die Lieferung von Gas, Strom, Wasser oder Fernwärme fängt die Widerrufsfrist am Tag nach Vertragsabschluss zu laufen an.

Darüber hinaus muss der Verkäufer den Verbraucher über sein Recht zum Widerruf des Vertrags in Kenntnis setzen. Erst wenn der Kunde eine Widerrufsbelehrung bekommen hat, fängt die Frist für den Widerruf an zu laufen. Wenn Verbraucher nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden, können sie es noch ein Jahr und 14 Tage lang in Anspruch nehmen. 

Bei einem Haustürgeschäft müssen Kunden die Widerrufsbelehrung in Papierform oder – ihre Zustimmung vorausgesetzt – auf einem anderen dauerhaften Datenträger (beispielsweise per Fax oder E-Mail) bekommen.

In welchen Fällen von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besitzen Verbraucher kein Widerrufsrecht?

Bei den Spezialregelungen zum Schutz der Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen zustande gekommenen Verträgen gibt es auch ein paar Ausnahmefälle. Zu diesen zählen:

  • Grundstückskauf- und Bauverträge
  • Pauschalreiseverträge, wenn diese außerhalb von Geschäftsräumen, jedoch auf vorherige Bestellung des Kunden zustande gekommen sind
  • Personenbeförderungsverträge
  • Verträge über medizinische Behandlungen
  • Verträge, bei welchen die Leistungserbringung umgehend erfolgte und die Kosten für die Leistung nicht über 40 Euro liegen

Wie muss eine Widerrufserklärung aussehen?

Eine Widerrufserklärung muss nicht zwingend eine Begründung für den Widerruf enthalten. Der Verbraucher muss lediglich deutlich erklären, dass er den Vertrag widerrufen will. Die kommentarlose Rücksendung gelieferter Waren reicht dafür aber nicht aus.

Foto(s): ©Pexels/Photos inspo, ©Pexels/Samarth Singhai

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