Kaufen Sie mit Rechtssicherheit Ihren Neubau in Spanien

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Neubauimmobilie Spanien Kaufabwicklung Stufenmodell Fuerteventura, Teneriffa, Mallorca, Katalonien, Andalusien

Der Immobilienkauf einer Immobilie, die noch nicht fertiggestellt wird, sondern noch in der Planungsphase, unterscheidet sich von einem Immobilienkauf einer gebrauchten Immobilie aus zweiter Hand, nicht nur steuerlich, dass Umsatzsteuer und Dokumentensteuer statt Grunderwerbssteuer anfaellt, sondern auch in rechtlicher Hinsicht, da man schliesslich eine Immobilie als Vertragsgegenstand erwirbt, die noch nicht existiert, sondern in der Planungsphase ist. Deshalb kann auch nicht sofort ein Kaufvertrag abgeschlossen werden, sondern es gilt das 3 Stufenmodell.

 1. Reservierungsvertrag mit Ruecktrittsrecht Bsp: der Bautraeger Casilla de Costas en Fuerteventura bietet dies aus Marketing Gruenden an, wobei der Bautraeger von Botanic H. auf Teneriffa, Abama in Guia de Isora oder andere Bautraeger in Palm Mar, Teneriffa, oder auf Mallorca in Son Severa y Sa Rapita kein Ruecktrittsrecht ohne Anzahlungsverlust zulaesst.

2. Kaufvertrag – dieser wird erstellt, wenn die Baugenehmigung vorliegt

3. Notarieller Kaufvertrag und Eigentumserwerb nach Fertigstellung der Immobilie und Grundbucheintragung mit Erstbewohnbarkeitsbescheinigung
 
 Im folgenden soll auf den Kaufvertrag nach Ziffer 2 naeher eingegangen werden, da dieser verpflichtend ist und dem Käufer und Verkäufer (Bautraeger) bei Nichterfuellung Schadensersatzverpflichtungen auferlegt, auf der anderen Seite muessen dem Käufer alle gesetzlich vorgesehen Sicherheiten wie Anzahlungs und Bauversicherung gewaehrt werden.

Ein typischer Kaufvertrag nach spanischem Recht sieht in der Struktur wie folgt aus.
 1. Parteibenennung

2. Beschreibung der Immobilie und Leistungsverzeichnis (Memoria de calidades)

3.Kaufpreis und Zahlungsweise. Ueblich sind 10% -30% Anzahlung bis zur Fertigstellung und die Restzahlung beim notariellen Kauf und Eigentumserwerbstermin.
 Umsatzsteuer Mallorca, Salou Vila Seca (Katalonien): 10% und 1.5% Dokumentensteuer
 Umsatzsteuer Fuerteventura Casilla de Costa, Gran Canaria und Teneriffa: 7% und 1% Dokumentensteuer
 
 Der Kaufpreis kann als Pauschalpreis oder nach Quadratmeter Wohnflaeche bemessen werden, letzteres ist fuer den Käufer vorzugswuerdig.

4.Lastenfreiheit und Erschliessungslasten (cargas urbanisticas) muss der Bautraeger uebernehmen.

5. Bauabnahme und Nachbesserungsrechte mit Baumangelversicherung nach LOE Gesetz. Diese Klausel ist streitanfaellig und besonders klar und deutlich auszuformulieren.

6. Datum der Fertigstellung und schluesselfertige Uebergabe. Eine 6 monatige Kulanz und Verlaengerungsmoeglichkeit der Frist ist ueblich, aber sollte der Vertrag keine klare Frist erkennen lassen, dann ist dieser rechtliche Mangel zu beheben.

7. Kostenklausel: In der Regel zahlt der Käufer die Erwerbskosten (Anwaltskosten unserer Kanzlei, Notariat, Grundbuch, Umsatzsteuer und Dokumentensteuer); der Verkäufer zahlt die Bauversicherung, Bausteuer, Erschliessungskosten, Kosten der Neubauerklaerung und Plusvalia (gemeindliche Wertzuwachssteuer)

8. Vollmacht an den Bautraeger zur Einberufung und Durchfuehrung der konstituierenden Versammlung der Wohnungseigentuemergemeinschaft.
 
 Nutzen Sie unseren Service der vollstaendigen Betreuung und rechtlichen und steuerlichen Abwicklung Ihres Immobilienkaufes in Spanien durch unsere Kanzlei, so dass Sie mir Rechtssicherheit Ihre Immobilie in Spanien erwerben. Von der Kontrolle des Unterlagen vor Unterschrift des Reservierungsvertrages, Einholung der NIE (obligatorische spanische Steuernummer) bis hin zur Uebernahme der notwendigen Unterschriften beim Notar mit oder ohne Finanzierung. Wir berechnen ein Honorar von 0.5 %-1.2% zzgl Mwst  je nach Kaufpreis und Baulaufzeiten.



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