Koalition plant Abschaffung der Störerhaftung bei WLAN

  • 1 Minuten Lesezeit

Besitzer eines WLAN (Wireless Local Area Network)-Anschlusses waren bisher verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen um zu verhindern, dass Dritte über ihren Anschluss strafbare Handlungen, wie z. B. Urheberrechtsverletzungen begehen, da sie ansonsten für die Verstöße haften mussten. Diese sog. Störerhaftung soll nun wegfallen, wie die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller mitteilt.

Das Rechtskonstrukt der Störerhaftung führte bisher dazu, dass es in Deutschland nahezu unmöglich war, einen freien WLAN-Hotspot einzurichten. So mussten Hotspot- und Hotelbetreiber zumeist Schutzvorrichtungen installieren, sodass der jeweilige Nutzer sich anmelden und identifizieren musste.

Diese soll mit dem nunmehr vorgeschlagenen „WLAN-Gesetz“ geändert werden. Der Entwurf sieht insbesondere vor, dass die Sicherungspflicht des WLAN-Anschlusses entfällt und der Anschlussinhaber nicht mehr für die Fehlverhalten der Nutzer haftet, erläutert die Kanzlei Cäsar-Preller.

Hintergrund ist, dass es so vereinfacht werden soll, offenes WLAN anzubieten.

Die grundsätzliche Idee eines „WLAN-Gesetzes“ wurde schon im Koalitionsvertrag vorgesehen, dennoch dauerte es bis heute, bis sich die Parteien auf die genaue Ausgestaltung einigen konnten. Nunmehr muss dem Gesetz noch der Bundestag zustimmen. Hierbei ist jedoch Eile geboten, da der Gesetzesentwurf, aufgrund der sachlichen Diskontinuität des Deutschen Bundestages, nach der letzten Sitzungswoche verfällt und neu eingebracht werden müsste, wie die Wiesbadener Kanzlei erläutert. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten