Nachbarschutz bei Baugenehmigungen - Widerspruch und Klage gegen Baugenehmigung des Nachbarn - Nachbarrecht und Baurecht

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Wer das eigene Grundstück bebaut, stößt damit nicht immer auf Gegenliebe in der Nachbarschaft. Unter welchen Voraussetzungen können sich Nachbarn überhaupt gegen Baugenehmigungen und Bauvorhaben wehren? Ein Überblick:

Baugenehmigung

Für die Bebauung oder den Umbau eines Grundstücks ist regelmäßig eine Baugenehmigung erforderlich. Die Bauaufsichtsbehörde prüft den Bauantrag und erteilt die Baugenehmigung, wenn das Bauvorhaben nicht gegen Vorschriften des Baurechts verstößt. Steht ein Bauvorhaben nicht im Einklang mit den baurechtlichen Vorschriften, können Nachbarn die Baugenehmigung durch einen Widerspruch oder eine Klage vor dem Verwaltungsgericht anfechten.

Nachbarschützende Vorschriften 

Erfolgsversprechend ist die Anfechtung einer Baugenehmigung nur dann, wenn die Baugenehmigung nicht mit nachbarschützenden/drittschützenden Vorschriften vereinbar ist. Die Bauordnungen der Bundesländer, das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) kennen eine Vielzahl von Vorschriften, die einzuhalten sind. Nachbarschützend sind die Regelungen aber nur, wenn sie nach ihrem Sinn und Zweck auch dem Schutz der Nachbarschaft dienen. Als nachbarschützend/drittschützend gelten vor allem die folgenden Regelungen:

  • Abstandsflächen: Ein Gebäude muss häufig einen Mindestabstand zur Nachbargrenze einhalten. Diese Abstandsfläche bemisst sich nach der Gebäudehöhe und beträgt in den meisten Bundesländern mindestens 3m.
  • Baustellenlärm: Die Vorschriften über den Baustellenlärm sind drittschützend, um die Nachbarschaft während der Bauarbeiten vor unzumutbarem Lärm zu schützen.
  • Art der baulichen Nutzung: Weicht die geplante Nutzung des Gebäudes von den Vorgaben eines Bebauungsplans ab, können Nachbarrechte betroffen sein.
  • Rücksichtnahmegebot: Auch wenn alle baurechtlichen Vorgaben eingehalten sind, kann ein Bauprojekt dennoch unzulässig sein, wenn es gegenüber der Nachbarschaft besonders rücksichtlos ist.
  • Auswirkungen auf die Standsicherheit und den Brandschutz: Gehen von den Bauarbeiten oder dem Gebäude Gefahren für die Standsicherheit oder den Brandschutz anderer Gebäude aus, kann auch dies ein Abwehrrecht gegen eine Baugenehmigung begründen.

Widerspricht das Bauvorhaben lediglich nicht-nachbarschützenden Vorschriften, dann hat eine Anfechtung der Baugenehmigung meist keinen Erfolg. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Vorgaben zur Gebäudegestaltung und zu Stellplätzen nicht eingehalten werden.

Weitere Voraussetzungen der Anfechtung einer Baugenehmigung

Für die Anfechtung einer Baugenehmigung gelten strenge Vorgaben an die einzuhaltenden Fristen. Grundsätzlich sind Rechtsbehelfe wie Widerspruch und Klage innerhalb von einem Monat ab Kenntnisnahme von der Baugenehmigung einzulegen. die Frist kann aber auch bis zu einem Jahr betragen.  Auch hängen die Erfolgsaussichten von Rechtsbehelfen häufig von der Art der Baugenehmigung ab. 

Deswegen empfiehlt es sich, sowohl für Nachbarn als auch für Bauherrn, anwaltlichen Rat einzuholen, um im verwaltungsrechtlichen Dschungel den Überblick zu behalten und die eigenen (Abwehr-)Rechte bestmöglich zu behaupten.

Greift Ihr Nachbar Ihre Baugenehmigung an oder wollen Sie gegen eine Baugenehmigung vorgehen? Wir prüfen die Erfolgsaussichten und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.



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