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Neue Corona-Regeln für Prostitution in Schleswig-Holstein

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Trotz steigender Corona-Inzidenz macht Schleswig-Holstein sich schon einmal locker:

Die am 19.03.2022 in Kraft getretene Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) sieht auch im Bereich der Prostitution bzw. des Prostitutionsgewerbes ganz erhebliche Erleichterungen vor.

Die wichtigste Änderung:

Besucher müssen nicht geimpft, genesen oder getestet sein. 

Gemäß § 9 der Verordnung besteht bei Dienstleistungen mit Körperkontakt wie gewohnt Maskenpflicht. Mund und Nase sind mit einer medizinischen oder vergleichbaren Maske oder mit einer Maske ohne Ausatemventil der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94 zu bedecken.

Weiterhin haben Betreiberinnen und Betreiber, die Dienstleistungen mit Körperkontakt anbieten, ein Hygienekonzept zu erstellen. 

In diesem Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen für folgende Aspekte vorzusehen:

- die Regelung von Besucherströmen;

- die regelmäßige Reinigung von Oberflächen, die häufig von Besucherinnen und Besuchern berührt werden;

- die regelmäßige Reinigung der Sanitäranlagen

- die regelmäßige Lüftung von Innenräumen, möglichst mittels Zufuhr von Frischluft.

So weit, so bekannt.

Darüber hinaus sollen (nicht müssen) Betreiber und Betreiberinnen die erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Einhaltung folgender Hygienestandards zu gewährleisten (dies gilt für sämtliche Einrichtungen mit Publikumsverkehr):

- enge Begegnungen von Besucherinnen und Besuchern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden reduziert;

- Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte, Teilnehmerinnen und Teilnehmer halten die allgemeinen Regeln zur Husten- und Niesetikette ein;

- in geschlossenen Räumen bestehen für Besucherinnen und Besucher, Teilnehmerinnen und Teilnehmer Möglichkeiten zum Waschen oder Desinfizieren der Hände;

- Oberflächen, die häufig von Besucherinnen und Besuchern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern berührt werden, sowie Sanitäranlagen werden regelmäßig gereinigt;

- Innenräume werden regelmäßig gelüftet.

Es handelt sich hierbei jedoch lediglich um Empfehlungen, keine verpflichtenden Regelungen. 

Nachdem Prostitution zu Beginn der Pandemie als Treiber bzw. "Super-Spreader" angesehen worden war, ist mittlerweile offenbar für die Politik klar, dass diese Einschätzung falsch war. 







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