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Prostitution in Schleswig-Holstein: Seit 31.05.21 erlaubt!

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Plötzlich ging es ganz schnell: Seit Montag, den 31.05.21 sind sexuelle Dienstleistungen in Schleswig-Holstein wieder erlaubt, Prostitutionsstätten wie Bordelle, Domina-Studios, Modell-Wohnungen usw. und auch Escort-Agenturen dürfen wieder öffnen!

Es gilt § 9 Abs. 4 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO), wonach für den Betrieb einer Prostitutionsstätte, einer Prostitutionsvermittlung und die Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt folgende Anforderungen und Beschränkungen gelten:

Die Betreiber des Prostitutionsgewerbes bzw. die Prostituierten müssen ein Hygienekonzept erstellen. In dem Konzept soll das besondere Infektionsrisiko berücksichtigt werden. 

Aus Gründen der Rückverfolgbarkeit sind die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.

In Prostitutionsstätten und während der sexuellen Dienstleistung muss eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. 

Prostituierte müssen ein negatives Testergebnis betreffend Covid-19 vorlegen können. 

Sexuelle Dienstleistungen sind nur in 1-zu-1 zulässig (eine Prostituierte/ein Kunde). Weitere Personen dürfen nicht dabei sein. 

Prostituierte und Kunden dürfen keine Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen und "nicht erkennbar berauscht" seien.  

Der Ausschank und Verzehr von Alkohol in Prostitutionsstätten ist verboten. 

Prostitutionsveranstaltungen im Sinne von § 2 Absatz 6 ProstSchG und die Bereitstellung von Prostitutionsfahrzeugen im Sinne von § 2 Absatz 5 ProstSchG sind weiterhin unzulässig.


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