Neues Gesetz zur Musterfeststellungsklage kommt

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Der Bundestag hat am 14.06.2018 ein Gesetz verabschiedet, um eine zivilprozessuale Musterfeststellungsklage auf den Weg zu bringen. Anerkannte und besonders qualifizierte Verbraucherverbände können danach künftig gegenüber einem Unternehmen Haftungsvoraussetzungen für alle vergleichbar betroffenen Verbraucher in einem einzigen Gerichtsverfahren verbindlich klären lassen, ohne dass diese zunächst selbst klagen müssen. Das Gesetz soll am 01.11.2018 in Kraft treten.

Voraussetzung ist, dass mindestens zehn Verbraucher betroffen sind. Dann kann die Klage von einem Verbraucherverband erhoben werden und in einem Klageregister, das zum 01.11.2018 beim Bundesamt für Justiz eingerichtet werden wird, öffentlich bekannt gemacht werden. Hier sollen sodann noch nicht in der Klage betroffene Verbraucher ihre Ansprüche gegenüber dem beklagten Unternehmen anmelden können – und zwar kostenlos und ohne Anwaltszwang!

Die Anmeldung habe für die Verbraucher zwei Vorteile: Zum einen werde die Verjährung der Ansprüche ab Erhebung der Klage gehemmt und zum anderen entfalteten die Feststellungen des Urteils für das Unternehmen und die angemeldeten Verbraucher Bindungswirkung. Meldeten sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 betroffene Verbraucher an, werde das Verfahren durchgeführt. Die Musterfeststellungsklage könne entweder durch ein Urteil oder durch einen Vergleich beendet werden. Sodann könnten die angemeldeten Verbraucher unter Berufung auf das Urteil oder den Vergleich ihre individuellen Ansprüche durchsetzen.

Da solche Verfahren bisher in Deutschland nur in engen Grenzen möglich waren, z. B. bei Klagen von Umweltverbänden, bleibt abzuwarten, ob die erhofften Erwartungen zutreffen und das Verfahren erfolgreich sein wird. Auf jeden Fall stellt es einen wichtigen Schritt Richtung Verbraucherschutz und freien Zugang zu den Gerichten dar, damit der Justizgewährleistungsanspruch tatsächlich jedem zugute kommen kann.

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