Öffentlichkeitsbeteiligung für Atommüll-Zwischenlager Brunsbüttel

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Am 11. Januar 2017 hat die Öffentlichkeitsbeteiligung zur beantragten Genehmigung des Zwischenlagers für hochradioaktive Abfälle am Standort Brunsbüttel begonnen (offizielle Bezeichnung: Vorhaben der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel und sonstigen radioaktiven Stoffen in Transport und Lagerbehältern der Bauart Castor® V/52 im Standort Zwischenlager auf dem Gebiet der Stadt Brunsbüttel, Kreis Dithmarschen). Vom 11. Januar bis einschließlich 10. März 2017 sind die Unterlagen in Brunsbüttel, Salzgitter, Berlin und im Internet für die Öffentlichkeit einsehbar. Bis zum 10. März 2017 können Bürger nun Einsicht in die ausgelegten Unterlagen nehmen und ggf. Einwendungen erheben. Mit dem Ablauf der Auslegungsfrist sind nach geltendem Recht alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Nach Sichtung der Einwendungen wird es dann einen entsprechenden Erörterungstermin geben. Die Bekanntgabe der Auslegung ist im Internet unter nachstehendem Link auf der Seite des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) einzusehen:

https://www.bfs.de/SharedDocs/Downloads/BfS/DE/genehmigungsunterlagen/zwischenlager-dezentral/kkb-uvp-bekanntmachung.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Die ausgelegten Unterlagen sind u.a. ebenfalls auf der Internetseite des BfS einsehbar:

https://www.bfs.de/DE/themen/ne/zwischenlager/dezentral/genehmigung/kkb.html

Eine Aufbewahrungsgenehmigung für das Standort-Zwischenlager in Brunsbüttel gibt es zurzeit nicht, da die ursprüngliche Genehmigung infolge eines Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Januar 2015 (Beschl. v. 08.01.2015 – 7 B 25/13) unwirksam geworden war, mit dem das Gericht die vorangegangene Entscheidung des OVG Schleswig (Urt. von 19.06.2013 – 4 KS 3/08), der ein jahrelanges Verfahren vorangegangen war, bestätigt hatte. Insbesondere war auch die Frage möglicher Terrorszenarien eines gelenkten Flugzeugabsturzes sowie eines Angriffs mit panzerbrechenden Waffen problematisiert worden. Aktuell dient noch bis Januar 2018 als Rechtsgrundlage für die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle eine aufsichtliche Anordnung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) des Landes Schleswig-Holstein.

Die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG (KKB) – ein Tochterunternehmen der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH – hat daher Ende 2015 erneut eine Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager Brunsbüttel beantragt. Der Antrag umfasst die Aufbewahrung aller Kernbrennstoffe, die sich bereits im Zwischenlager bzw. noch im Kernkraftwerk Brunsbüttel befinden bis zum 4. Februar 2046. Nachdem die Zuständigkeit für das Genehmigungsverfahren bis Mitte 2016 beim Bundesamt für Strahlenschutz lag, ist das nunmehr das neu eingerichtete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) zuständig und führt das Verfahren fort. Nach der im Dezember 2016 beschlossenen Neuregelung der Verantwortlichkeiten für die Atommüllentsorgung wird zwar die KKB das Genehmigungsverfahren als Antragstellerin durchführen, der Betrieb wird aber später in staatliche Hände übergehen.

Das Standort-Zwischenlager in Brunsbüttel war am 5. Februar 2006 mit der Einlagerung des ersten Behälters in Betrieb genommen worden und verfügt über 80 Behälterstellplätze. Die Klage gegen das Zwischenlager hatte zwar Erfolg, doch wurde durch eine Übergangslösung vonseiten des Landes eine vorübergehende Rechtsgrundlage zur weiteren Aufbewahrung der dort eingelagerten Behälter geschaffen. Mit Stand vom 31. Dezember 2015 lagerten dort neun Behälter mit Brennelementen.

Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.



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