EEG 2017: Ausschreibungsergebnisse für Onshore-Windenergie in der ersten Runde im Mai 2017

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Am 19. Mai sind die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Windenergie an Land nach dem EEG 2017 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) bekannt gemacht worden.

Danach sind von insgesamt 256 zum 2. Mai eingereichten Geboten letztlich 70 Gebote mit einem Volumen von 807 MW bezuschlagt worden. Geboten worden war für insgesamt mehr als 2,1 GW. Der durchschnittliche Zuschlagswert lag bei 5,71 ct/kWh bei einer Obergrenze von 7 ct. Der höchste noch bezuschlagte Wert lag bei 5,78 ct, der höchste im Netzausbaugebiet (Volumengrenze 258 MW) bei 5,58 ct. 70 Prozent aller Gebote stammten von Bürgerenergiegesellschaften im Sinne des § 3 Nr. 15 EEG 2017, im Ergebnis lag der Anteil der Bürgerenergiegesellschaften am bezuschlagten Volumen bei 96 Prozent. Damit ist dann im Ergebnis eben doch der allergrößte Teil der in der ersten Ausschreibungsrunde ausgeschriebenen Fördermengen an Bürgerenergiegesellschaften gegangen. 

Das Gros der Zuschläge ist an Bieter aus Norddeutschland gegangen, nach Schleswig-Holstein gingen z.B. Zuschläge mit einem Volumen von fast 120 MW. Der niedrigste bezuschlagte Gebotswert bundesweit lag bei 4,2 ct. Bürgerenergiegesellschaften erhalten nach dem für sie im Rahmen der gesetzlichen Privilegierung vorgesehenen sog. „Uniform Pricing“ unabhängig von ihrem Gebot den höchsten noch zu bezuschlagten Wert, wobei sich dieser aufgrund des Überschreitens der „Förderzielmenge“ im Netzausbaugebiet nach der Netzausbaugebietsverordnung, die ihren Niederschlag in der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung (vgl. §§ 10, 11 EEAV) findet, auf einen Wert von 5,58 ct reduziert.

Die weitere Auswertung der Ausschreibungsergebnisse wird im Einzelnen in den nächsten Tagen zu erfolgen haben, um ihren Einfluss auf die bevorstehende zweite Ausschreibungsrunde im August beurteilen zu können. Erste Erkenntnisse dürften sich aber bereits den vorliegenden Ergebnissen entnehmen lassen.

Bürgerenergiegesellschaften dürften als Gewinner der ersten Ausschreibungsrunde gelten. Nun steht aber auch die weitere Umsetzung der Projekte an.

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