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Pfändungsrechner 2024: Das bleibt von Ihrem Nettoeinkommen übrig!

  • 1 Minuten Lesezeit
Pfändungsrechner 2024: Das bleibt von Ihrem Nettoeinkommen übrig!

Wie wird die Pfändungsgrenze beim Lohn berechnet?

Um den pfändbaren Betrag zu berechnen, wird das Nettoeinkommen herangezogen. Muss der Schuldner Unterhalt zahlen, richtet sich die Höhe des pfändbaren Einkommens nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen (z. B. leibliche Kinder, (geschiedene) Ehepartner). Es wird dabei pro unterhaltspflichtigem Angehörigen reduziert.

Wie berechnet sich der Nettolohn?

Zum Nettoeinkommen zählen Gehalt, Altersrente oder Arbeitslosengeld (Bürgergeld) – abzüglich Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Zum unpfändbaren Betrag gehören tarifliche, betriebliche und vermögenswirksame Zusatzversorgungen und Leistungen. Auch Gefahrenzulagen sowie Zulagen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit dürfen vom Nettolohn abgezogen werden. Abgezogen werden können auch Beträge wie Kindergeld, Abfindungszahlungen oder Wohngeld.

Wer gilt als Unterhaltsverpflichteter?

Bei der Berechnung geben Sie bitte die Anzahl derjenigen Personen an, denen sie gesetzlich Unterhalt leisten müssen. Hierzu zählen, Kinder, Eltern, Ehepartner, Lebenspartner sowie geschieden bzw. getrennt lebende Lebenspartner. Stiefkinder oder Schwiegereltern zählen hier nicht.

Wie viel darf vom Einkommen gepfändet werden?

Der Pfändungsschutz für das laufende Arbeitseinkommen besteht aus drei Elementen: dem Grundfreibetrag, der Anpassung des Freibetrags bei Unterhaltsverpflichtungen sowie den Vollstreckungsbeschränkungen, falls der Schuldner mehr verdient.

Verdienen Sie als Schuldner mehr als den für Sie relevanten Pfändungsfreibetrag, dürfen Sie einen Teil davon behalten. Das nennt man eine sogenannte Vollstreckungsbeschränkung für den Mehrverdienst.

Der Grundfreibetrag für Schuldner, die keine gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen haben, beträgt aktuell 1.402,28 Euro.

Die Pfändungstabelle inklusive der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz.

Foto(s): ©Fotolia/Thomas Scherr

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Rechtstipps zu "Pfändungsrechner"

  • 07.11.2022 Rechtsanwalt Achim Bensch
    „… , der vor der Pfändungsberechnung abgezogen wird) = 1.635€ liegen der Pfändung zugrunde Pfändbarer Betrag von 1.635 €: = 209,89 € (💡 Berechnung mithilfe des AdvoNeo Pfändungsrechners ) Weihnachtsgeld …“ Weiterlesen
  • 23.11.2021 Rechtsanwalt Andre Kraus
    „… PFÄNDUNGSRECHNER . Es gibt noch eine zweite Voraussetzung zu beachten: den Auszahlungszeitraum. Die Gerichte sehen Weihnachtsgeld nur dann als von § 850a Nr. 4 ZPO geschützt an, wenn das Weihnachtsgeld …“ Weiterlesen
  • 03.02.2021 Rechtsanwalt Achim Bensch
    „… möchten, wie hoch der pfändbare Teil Ihres Einkommens ist, können Sie unseren Pfändungsrechner nutzen: https://advoneo-schuldnerberatung.de/pfaendungsrechner/ Mit dem Erhalt eines Pfändungs …“ Weiterlesen
  • 09.03.2020 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… ), wenn den Schuldner Unterhaltspflichten treffen. Pfändungsrechner – Arbeitgeber berücksichtigt Unterhaltspflichten nicht Nachdem über das Vermögen eines Arbeitnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet worden war …“ Weiterlesen