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Rote Ampel – Rotlichtverstoß

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Rote Ampel und seine Folgen. 

Für Autofahrer wird ein Überfahren der Kreuzung bei „rot“ teuer. Punkte und ein Fahrverbot sind mögliche Folgen.

Wie hoch und welche Art Sanktion es gibt, hängt wesentlich davon ab, wie lange die Ampel „rot“ war.

Grundsätzlich gilt:

Wer über eine rote Ampel fährt und dabei erwischt wird, dem sind mindestens 90,00 € Bußgeld und ein Punkt in Flensburg sicher. Werden bei dieser Aktion andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, wird das Vergehen mit 200,00 € zzgl. zwei Punkten und eines Fahrverbotes von einem Monat geahndet.

Dieselbe Strafe wird fällig, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde auf „rot“ steht.

Wie wird die Dauer der Rotphase festgestellt (wenn kein Blitzer installiert war)?

Darf die Polizei die Zeit schätzen oder mit einer Uhr oder Handy messen?

Wie oben mitgeteilt, erhält der Fahrer, welcher eine rote Ampel überfährt, welche länger als eine Sekunde rot war, ein Bußgeld von 200,00 € und zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Man spricht von einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

Wie lange die Ampel schon auf „rot“ gestellt ist, darf die Polizei auch mit Stoppuhrfunktion eines Handys messen. Allerdings muss dann ein Toleranzabzug erfolgen. Das zeigt ein Beschluss des Bayerischen Obersten Landgerichts (201 Ub OWi 238/19).

In diesem Fall, welchen das Gericht entschied, hatten die Polizeibeamten mit ihrem Handy an einer Ampel gestanden, wo kein Blitzer installiert war.

Die Zeit, wie lange die Ampel schon „rot“ war, wurde mit der Stoppuhrfunktion des Handys gemessen.

Die Stoppuhr war natürlich nicht amtlich geeicht, was bei polizeilichen Messmethoden aber vorausgesetzt wird.

Der Autofahrer wehrte sich gegen den Bußgeldbescheid (2 Punkte, Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot) durch die Einlegung eines Einspruchs.

Er meinte, die Messung sei mangels Eichung der Stoppuhr nicht verwertbar.

Das Gericht meinte schließlich, dass die Messung via Handy grundsätzlich nicht rechtswidrig und damit verwertbar ist.

Denn auch mit einem nicht geeichten Gerät ließen sich Rückschlüsse darüber ziehen, wie lange die Ampel bereits „rot“ anzeigte.

Die fehlende Eichung solle sich aber dennoch auswirken, so das Gericht.

Während der Toleranzabzug bei einer Messung von Hand mit einer geeichten Stoppuhr 0,3 Sekunden betrage, müsse der Abzug bei Handymessungen höher ausfallen. Einen Wert hierzu wurde jedoch nicht angegeben. Hier bleibt abzuwarten, wie dies zukünftig durch die Gerichte gehandhabt wird.

Tipp:

Deshalb sollte grundsätzlich bei einem Rotlichtverstoß anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden und über die Aktenbeiziehung der Messvorgang (in allen Fällen) geprüft werden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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