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Schleudertrauma - was Sie wissen und beachten müssen!

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Schleudertrauma - was Sie wissen und beachten müssen!

Was ist ein Schleudertrauma?

Das Schleudertrauma wird auch HWS-Distorsion oder HWS-Syndrom genannt. Die Abkürzung HWS steht für Halswirbelsäule. Ein Schleudertrauma entsteht meist bei einem Autounfall. Durch den Aufprall wird die Halswirbelsäule zunächst überstreckt und dann gebeugt. Durch die dabei freigesetzte Kraft werden die Weichteile und das Bindegewebe im Halsbereich verletzt.

Je nachdem, wie schwer der Aufprall, wie die Sitzposition im Auto und wie die Kopfhaltung beim Unfall waren, ist das Trauma unterschiedlich stark ausgeprägt. Rein medizinisch gesehen ist das HWS-Syndrom schwierig einzuordnen, da es sich dabei um kein eigenständiges Krankheitsbild handelt. Vielmehr ist das Schleudertrauma ein Unfallmechanismus, der eine Weichteilverletzung zur Folge hat.

Welche Symptome hat man bei einem Schleudertrauma?

Das klassische Symptom einer HWS-Distorsion ist eine Bewegungseinschränkung der Halswirbelsäule. Der Patient leidet in der Regel außerdem unter Verspannungen der Hals- und Nackenmuskulatur sowie an Nackenschmerzen und Kopfschmerzen. Weitere Symptome können Schwindel, Zittern, Sehstörungen und auch Schlafstörungen sein. Im schlimmsten Fall kommen auch dauerhafte Schäden wie z. B. chronische Schmerzen oder eine Querschnittslähmung in Betracht.

In vielen Fällen treten die Symptome nicht direkt nach dem Autounfall auf. Häufig bemerkt der Patient die ersten Beschwerden erst 24 bis 48 Stunden nach dem Aufprall. Für die Diagnose eines Schleudertraumas sind in der Regel keine Röntgenaufnahmen nötig. Die Dauer der Genesung kann zwischen einigen Tagen bis wenigen Wochen liegen und hängt von der Schwere der Verletzungen ab.

Wie wird ein Schleudertrauma behandelt?

Die Behandlung eines Schleudertraumas hängt ganz von der Schwere der Verletzung ab. Bei einem vorübergehenden Schleudertrauma ist keine spezielle Behandlung nötig und die Symptome klingen mit der Zeit von allein wieder ab. An Medikamenten reichen in diesem Fall Schmerzmittel und Muskelrelaxantien aus.

Der Patient sollte sich ausreichend schonen und für genügend Ruhe sorgen. Eine Schonhaltung sollte vermieden werden, da diese Folgeschäden fördern könnte. Eine Operation ist nur nötig bei Frakturen der Halswirbelsäule. Krankengymnastik kann den Heilungsprozess unterstützen.

Grad der Verletzung bei einem Schleudertrauma

Die Beschwerden nach einem HWS-Schleudertrauma werden in fünf Verletzungsgrade eingeteilt:

Schweregrad 0: Der Betroffene hat keine Verletzungen oder Schmerzen erlitten.

Schweregrad I: Die Beschwerden beinhalten z. B. Nackenschmerzen, einen steifen Nacken oder Überempfindlichkeiten.

Schweregrad II: Zusätzlich treten Bewegungseinschränkungen und andere Beschwerden auf. Wegen Gefäßverletzungen haben sich Hämatome (Blutergüsse) gebildet.

Schweregrad III: Es gibt Funktionsstörungen der Halsmuskulatur. Die Halswirbelsäule hat Frakturen, Risse, Verrenkungen oder Fehlstellungen erlitten. Die Beschwerden beinhalten außerdem Lähmungserscheinungen und Funktionsstörungen der Muskelreflexe.

Schweregrad IV: Das Rückenmark und/oder die Halswirbelsäule wurden so schwer verletzt, dass chronische Beschwerden auftreten. Unter diesen Schweregrad fällt auch, wenn der Patient eine Querschnittslähmung erlitten hat oder gestorben ist.

Bekommt man bei einem Schleudertrauma Schmerzensgeld?

Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Ob es Schmerzensgeld gibt, und wenn ja, in welcher Höhe, hängt immer vom Grad der Verletzung ab und davon, wer die Verletzung wie verursacht hat. Am häufigsten kommen Fälle vor, in denen der Patient ein Schleudertrauma der Grade 0 bis II erlitten hat.

Problematisch ist, dass es sich beim HWS-Syndrom um ein umstrittenes Krankheitsbild handelt. Medizinisch betrachtet stellt das Schleudertrauma kein eigenständiges Krankheitsbild dar. Die individuellen Beschwerden des Betroffenen lassen sich häufig schwer beweisen und Auseinandersetzungen mit der Versicherung des Unfallgegners sind deshalb oft vorprogrammiert. Häufig landen solche Streitigkeiten deshalb vor Gericht.

Grundsätzlich ist eine Schmerzensgeldforderung bei einem Schleudertrauma möglich. Trägt der Betroffene eine Teilschuld an dem Unfall, fällt dieses deutlich geringer aus. Im Allgemeinen sind zwischen wenigen 100 Euro bei leichten Verletzungen bis einigen 1000 Euro bei dauerhaften Schäden möglich.

Schmerzensgeldtabelle bei einem Schleudertrauma

In verschiedenen Gerichtsurteilen haben Richter dem Verletzten je nach Einzelfall unterschiedlich hohe Schmerzensgelder bei einem Schleudertrauma zugesprochen. Hier sind einige Beispiele:

VerletzungHöhe des SchmerzensgeldesGerichtsurteil
Einfaches HWS-Syndrom mit ambulanter Behandlung200 EuroLG Aachen, 2004
Az.: 11 O 381/03
HWS-Distorsionsverletzung300 EuroOLG München, 2015
Az.: 10 U 824/14
Leichtes bis mittelschweres Schleudertrauma500 EuroLG Koblenz, 2014
Az.: 6 S 274/14
Leichtes Schleudertrauma mit zweiwöchiger Arbeitsunfähigkeit1000 EuroLG Bonn, 2010
Az.: 15 O 83/08
Schleudertrauma I. Grades mit einmonatiger Arbeitsunfähigkeitca. 4000 Euro
(8000 DM)
OLG Nürnberg, 2000
Az.: 4 U 4590/99
Leichtes Schleudertrauma mit fünfmonatiger Arbeitsunfähigkeit6000 EuroOLG Saarbrücken, 2005
Az.: 4 U 236/04
Schleudertrauma I. Grades mit chronifizierter Depression10.000 EuroOLG Düsseldorf, 2015
Az.: I-1 U 159/14
Schleudertrauma I. Grades mit chronischen Schmerzen und eingeschränkter Arbeitsfähigkeit 13.000 EuroOLG München, 2014
Az.: 10 U 3341/13
Schweres Schädel-Hirn-Trauma mit apallischem Syndrom und sechsmonatigem Wachkoma60.000 EuroOLG Naumburg, 2015
Az.: 2 U 62/14
Schweres Schleudertrauma mit Wachkoma; dauerhafte Unterbringung im Pflegeheim und künstliche Ernährung notwendig500.000 EuroOLG Oldenburg, 2014
Az.: 15 U 50/14

Wie bekommt man Schmerzensgeld nach einem Schleudertrauma?

Wichtig ist es, sich nach dem Autounfall richtig zu verhalten, um das optimale Schmerzensgeld herauszuholen. Die Symptome einer HWS-Distorsion treten häufig erst Stunden nach dem Unfall auf. Bei der Befragung durch die Polizei sollte man deshalb nicht angeben, keine Beschwerden zu haben, sondern besser, dass man dazu noch keine Aussage treffen kann.

Sobald sich Beschwerden bemerkbar machen, sollte man sofort einen Arzt aufsuchen. Dieser hält die Beschwerden und seine Diagnose schriftlich fest und bescheinigt Ihnen, wie lang Sie voraussichtlich arbeitsunfähig sein werden.

Mithilfe des Attests bzw. der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt können Sie Ihren Anspruch dann der gegnerischen Versicherung melden. Am besten lassen Sie sich dabei von einem erfahrenen Rechtsanwalt unterstützen.

Foto(s): ©Pixabay/gkhaus

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