Schulplatz in Zeiten der Corona-Pandemie

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Thema Schule ist in vielen Familien in den Hintergrund getreten. Es wundert nicht, denn die Sorgen in vielen Lebenslagen sind gestiegen.

Seit Wochen ist das eigene zu Hause die „neue Schule“ geworden. 

Wir alle wissen nicht, wie lange dieser Zustand wahrt, doch eins ist gewiss: Die Kinder werden wieder zur Schule gehen!

Umso wichtiger ist es, dass die Einschulungen der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2020/21 nicht in Vergessenheit geraten. Haben Sie sich anfangs sehr viele Gedanken über die richtige Schule gemacht, treten diese Gedanken aufgrund der Einschränkungen und Einbußen, die die Corona-Pandemie für jeden einzelnen mit sich bringt, in den Hintergrund. 

Die Corona-Pandemie beeinflusst das Leben schon zu Genüge. Kämpfen Sie weiterhin für die glückliche Zukunft Ihres Kindes, an der von Ihnen benannten Wunschschule!

Sollten Sie bereits einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, stecken Sie diesen nicht in die Schublade. Resignieren Sie nicht mit einem „Ach, was soll man aktuell noch machen!?“ Man kann nach wie vor viel bewirken. 

In Zeiten wie diesen liegt es mir besonders am Herzen, dass ich Ihnen zu Ihrem gewünschten Schulplatz verhelfen kann. Sie – aber insbesondere die Kinder – haben es sich regelrecht verdient, dass die Zukunft wieder in Rosa geschrieben wird. 

Legen Sie gegen den Ablehnungsbescheid an Ihrer Wunschschule unbedingt fristgerecht Widerspruch ein!

Gerne stehe ich Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite und werde mich mit all meinem Engagement dafür einsetzen, dass bei Ihnen endlich wieder positive Nachrichten in Haus eintreffen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Lea Comans

Beiträge zum Thema