Schwere Freiheitsberaubung bei Sprung aus dem Fenster?

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Freiheitsberaubung

Die Freiheitsberaubung ist im § 239 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Der Abs. 1 enthält den Grundtatbestand:

„Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Eine Freiheitsberaubung ist also dann gegeben, wenn ein anderer Mensch eingesperrt oder auf anderer Weise der Freiheit beraubt wird. Damit ist die Freiheit gemeint, den Aufenthaltsort zu verändern.

Schwere Freiheitsberaubung

Jedoch enthält der § 239 StGB auch Qualifikationen, die den Strafrahmen entsprechend erhöhen. Unter anderem § 239 Abs. 3 Nr. 2 StGB, welche eine Erfolgsqualifikation darstellt. Demnach wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft, wenn durch die Tat oder eine während der Tat begangenen Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht wird.

Sprung aus dem Fenster

Mit der genannten Erfolgsqualifikation musste sich auch der Bundesgerichtshof (3 StR 279/20) in seinem Beschluss vom 28. Januar 2021 beschäftigen.

Im vorliegenden Sachverhalt begab sich der Nebenkläger zur Wohnung des Angeklagten. In dieser kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen den Beiden, in Folge welche der Angeklagte die Eingangstür der Wohnung zusperrte, um den Nebenkläger am Gehen zu hindern.

2-3 Stunden später sprang der Nebenkläger dann aus dem über 7 Meter hohen Fenster, wodurch er sich mehrere schwere Verletzungen zuzog und im Krankenhaus behandelt werden musste.

Vom Landgericht wurde der Angeklagte dafür wegen Freiheitsberaubung verurteilt.

Beschluss des Bundesgerichtshofes

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes ist eine schwere Freiheitsberaubung gemäß § 239 Abs. 3 Nr. 2 StGB jedoch nicht auszuschließen. Die Qualifikation fordert einen inneren Zusammenhang zwischen der Freiheitsberaubung und dem Sturz aus dem Fenster, welcher von dem Landesgericht nicht ausreichend geprüft wurde.

Auch muss der Erfolg für den Täter vorhersehbar gewesen sein, was bei einem Fluchtversuch aber in der Regel der Fall ist. Das liegt daran, dass der Mensch ein natürliches Bestreben hat, sich der Freiheitsberaubung zu entziehen.

Hilfe durch Fachanwalt für Strafrecht

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Dietrich erstellt. Rechtsanwalt Dietrich tritt bereits seit vielen Jahren deutschlandweit als Strafverteidiger auf. Wenn Ihnen vorgeworfen wird, sich wegen Freiheitsberaubung strafbar gemacht zu haben, können Sie unter den angegebenen Kontaktdaten einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich vereinbaren. Alternativ können Sie Rechtsanwalt Dietrich auch eine E-Mail schreiben.


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