Spanisches Baurecht, Baumangel am Bau auf Mallorca, Teneriffa Spanien im Jahre 2021

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Bauen und Baumangelgarantien auf Mallorca, Teneriffa, Gran Canaria im Jahre 2021

Die Balearen und die Kanarischen Inseln gehoeren zum spanischen Staatsgebiet und haben keine regionalen Regelungen im Baurecht in Bezug auf Garantien und Haftung.
Wogegen auf Mallorca noch Bauparzellen einfach zu erlangen sind, ist auf Teneriffa und Gran Canaria Bauland teurer und schwieriger zu erlangen.
Auf Mallorca als auch Teneriffa dauern Baugenehmigungen durchaus 1 Jahr und laenger, trotzdem ist der Grundstueckskauf mit spaeteren Bauprojekt, sei es privat oder gewerblich, immer noch wirtschaftlich interessant.

Unser Legalium Service
 Vollabwicklung und Begleitung durch RA D.luickhardt, Rechtsanwalt mit Doppelzulassung in Deutschland und Spanien (abogado) beim Grundstueckskauf und Immobilienkauf auf Mallorca, Teneriffa oder Gran Canaria.

 

Spanisches Baurecht.

Das Spanische Baurecht ist im Artikel 1591 CC (spanisches Zivilgesetzbuch) geregelt, und damit ist der Art.1591 CC die  Rechtsgrundlage fuer jeden Streit um Baumaengel, die in Spanien, noch immer trotz den CTE Regelungen zu hohen technischen Anforderungen, haeufig sind.
Dies gilt fuer die Vertragshaftung.

Neben der vertraglichen Baumangelhaftung, gibt es eine Garantiehaftung, nach dem LOE Gesetz.
Der Vorteil fuer die Immobilienkäufer ist, dass bei einer Baumangelklage kein Verschulden von Bauunternehmen oder Architekt nachgewiesen werden, sondern schon das Auftreten des Mangels an der fertiggestellten Immobilie, einen Haftungsgrund gibt.

TIPP: Bei jedem Immobilienkauf einer fertiggestellen neuen Immobilie, ist das Vorhandensein dieser 10 Jahres Bauversicherung zu pruefen.

 Warum 10 Jahres Bauversicherung ?

 

Der Begriff 10 Jahres Bauversicherung wird davon abgeleitet, dass nach Baufertigstellung und erfolgter Bauabnahme 10 Jahre lang, die am Bau Beteiligten (Bauunternehmen, Architekt) haften, wenn ruinoese Maengel zum Einsturz fuehren. Eine Versicherung haftet subsidiaer, wenn die am Bau Beteiligten nicht solvent sind.

 

Typische Fall aus Praxis: Ueber Jahre hinweg eroeffnet sich eine Bauritze in der Aussenfassade, anfangs gering, was aufgrund des Setzens des Rohbaus entsteht.

Bis 0.2 mm sind Bauritzen unbeachtlich und man muss unterscheiden zwischen ungefaehrliche Setzrisse und Setzrisse durch ungleichmaessigem Setzen, was auf einen Baufehler hinweisen kann, der als Baumangel von der LOE Bauversicherung gedeckt waere.

 Die 10 Jahresversicherung kennt je nach Baumangel die 1 Jahreshaftung, 3 Jahreshaftung und die 10 Jahreshaftung.
In jedem Falle sind es Garantiezeiten und keine Verjaehrungsfristen.

Nach Entdeckung eines Baumangels, besteht eine 2 jaehrige Verjaehrungsfrist.

TIPP: Zur Unterbrechung der Verjaehrungsfrist ist der am Bau Beteiligte vom Mangel in Kenntnis zu setzen.
In der Praxis wird häufig nur der Architekt informiert, was nicht ausreichend ist, um die Verjaehrung auch gegenueber dem Bauunternehmen zu unterbrechen.

1 Jahres Garantie fuer die sogenannte Installationen vor der Endabnahme (acabados). Diese Versicherung muss der Bauunternehmer vorlegen, oder der Bauherr, der die Immobilie spaeter verkauft.
TIPP fuer den Immobilienkäufer: Der Immobilienkäufer kann entweder die Bauversicherung verlangen, oder das Abtreten des Rueckbehaltsrechts.

 Der Bauherr hat die Moeglichkeit 5% des finale Bauwertes (nach Fertigstellung, inkludiert Architektenkosten) von der Zahlung an den Bauunternehmer zurueckzuhalten, wenn dieser nicht die Bauversicherung fuer die 1 Jahreshaftung vorlegt.

Beispiel. Am 1.1.2020 wird die Immobilie fertiggestellt und der Bau abgenommen (aceptacion de obra) und am 2.12.2020 lassen sich die Einbauschraenke und Fenster nicht mehr oeffnen.

 1 Jahres Haftung gegeben und der Mangel muss bis zum 1.12.2022 dem Bauunternehmen mitgeteilt werden.

3 Jahres Garantie: Baumaengel, die die Bewohnbarkeit betreffen, bspsw fehlerhafte Fussbodenheizung oder Kamininstallation auf Mallorca. Versicherter ist das Bauunternehmen.

 10 Jahres Garantie auf technische Maengel, die den Rohbau betreffen, und die Stabilitaet des Gebäudes betreffen koennen. Versicherter ist der Bauherr.

TIPP Sollten Sie ein Grundstueck zum Bau erwerben, dann ist der Bauvertrag, sei es, Einzelgewerke oder Generalunternehmer rechtssicher zu gestalten, angefangen von der verbindlichen Baukostenangabe bis zu hin den Garantien fuer Baumaengel.


RA D.Luickhardt und sein Legalium Team steht Ihnen mit Fachkompetenz im Baurecht, Immobilienrecht, Steuerrecht und Erbrecht  in ganz Spanien zur Verfuegung, insbesondere Mallorca, Teneriffa, Gran Canaria, Andalusien und Katalonien.






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