Wann begehe ich eine Steuerhinterziehung?

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Eine Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Sie gehört zum großen Bereich der Wirtschaftsstraftaten. Das Ziel bei der Bestrafung von Steuerhinterziehung ist es, den staatlichen Steueranspruch zu sichern, also das staatliche Vermögen zu schützen. Dieses abstrakte Ziel wird regelmäßig ganz konkret durch die Steuerfahndung, die Staatsanwaltschaften und Gerichte verfolgt.


Wie begehe ich eine Steuerhinterziehung?

Die Steuerhinterziehung kann durch verschiedene Handlungen begangen werden. Dabei stehen im wesentlichen zwei Varianten in der Praxis im Fokus.

In der ersten Variante macht jemand gegenüber den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben. Entscheidend ist dabei, dass es sich um steuerlich erhebliche Tatsachen handelt. Dies hängt von den einzelnen Steuern ab. Werden diese Angaben nicht vollständig oder wahrheitswidrig gemacht, kann eine Steuerhinterziehung vorliegen.

So ist zum Beispiel die Größe eines Raumes bei der Einkommensteuer relevant, wenn es darum geht in welcher Höhe Kosten für das darin befindliche Arbeitszimmer geltend gemacht werden können. Für die Einkommensteuer kann zum Beispiel auch erheblich sein, ob die Absicht besteht, eine Wohnung oder ein Haus zu vermieten. Denn von dieser Absicht hängt wiederum ab, ob Kosten für Renovierung oder Umbau geltend gemacht werden können.

Beide Beispiele wirken auf den ersten Blick wie Kleinigkeiten, gerne spricht man auch von Kavaliersdelikten. Trotzdem zeigt die Praxis immer wieder, dass auch im Bereich von geringen Beträgen die Steuerfahndung tätig wird.

In der zweiten Variante werden gegenüber der Finanzbehörde gar keine Angaben gemacht. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Pflicht bestand eine Steuererklärung abzugeben, aber keine Steuererklärung abgegeben wurde. Dabei geht es nicht allein um die jährlich abzugeben Einkommensteuererklärung. Vielmehr kann eine Steuerhinterziehung in dieser Variante auch dadurch begangen werden, dass Umsatzsteuervoranmeldung oder Lohnsteueranmeldung nicht beim Finanzamt abgegeben werden.

Was ist der Taterfolg?

Der Taterfolg einer Steuerhinterziehung besteht in einer sogenannten Steuerverkürzung. Das bedeutet, dass Steuern nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden. Es findet also ein Vergleich statt. Der Vergleich bezieht sich entweder auf die Höhe der festgesetzten bzw. festzusetzenden Steuer oder auf den Zeitpunkt der festgesetzten Steuer. Wird also zum Beispiel die Größe des Arbeitszimmers zunächst falsch (zu groß) angegeben und stellt sich hinterher die tatsächliche Größe heraus, kann eine Steuerverkürzung vorliegen. Wird nämlich zunächst die Steuer niedriger festgesetzt als es richtig wäre, würde die Steuer nicht in voller Höhe festgesetzt.

Was kann ich beim Vorwurf der Steuerhinterziehung tun?

Wenn Ihnen die Steuerfahndung vorwirft, ist es wichtig sich umgehend beraten zu lassen. Wird Ihnen das Verfahren schriftlich eröffnet, haben sie Zeit, den Vorwurf von einem Anwalt prüfen zu lassen. Dabei sind immer steuerrechtliche Seite und die strafrechtliche Seite gleichermaßen zu betrachten. Es kann schon der Vorwurf des strafbaren Verhaltens entfallen, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Bescheid falsch ist.

Wird Ihnen hingegen das Verfahren mündlich eröffnet, zum Beispiel im Rahmen einer Durchsuchung, ist es von entscheidender Bedeutung zwei Dinge zu tun. Zunächst schweigen sie gegenüber der Steuerfahndung. In dieser Situation dürfen Sie sich auch von dem Überraschungseffekt und dem dann aufgebauten Druck nicht überrumpeln lassen und unter dem Eindruck der Situation Angaben zum Sachverhalt machen. Vieles was in dieser Situation gesagt wird, wird ebenso später bereut. Ebenso wichtig wie das Schweigen ist es, umgehend einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Wenn dies möglich ist, noch während der Durchsuchung, andernfalls unmittelbar im Anschluss. 


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