Warnung vor Adressbuch-Schwindel: falsche Rechnungen nach Handelsregistereintrag

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Wir beraten viele Mandate im Bereich der Unternehmensgründung, insbesondere auch von Investoren aus dem außereuropäischen Ausland. Dabei möchten wir auf folgenden Umstand hinweisen, der regelmäßig Fragen bei unseren Mandanten aufwirft: Falsche Kostenrechnungen bei der Eintragung einer GmbH oder Kaufleuten in das Handelsregister.

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis von Unternehmen und eingetragenen Kaufleuten. Es enthält alle wichtigen Informationen zu einem Unternehmen, wie etwa Name, Rechtsform und Informationen zu den Gesellschaftern. Die Kosten für die Veröffentlichung werden ausschließlich vom Amtsgericht erhoben.

Wichtig ist das Handelsregister vor allem, um Transparenz im Rechtsverkehr zu gewährleisten und vertragliche Partner von Unternehmen zu schützen. Diese können sich durch das Handelsregister vorher schon Informationen über ein Unternehmen einholen: zum Beispiel, ob ein Insolvenzverfahren vorliegt. Der Eintrag kann also sehr wichtig für das Zustandekommen von Geschäftsbeziehungen sein. Doch genau diesen Umstand – und den, dass die Eintragungen öffentlich sind – machen sich auch Bauernfänger zunutze.

Wie der Betrug mit Handelsregistereinträgen funktioniert

Kaufleute oder Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften erhalten nach der Eintragung im Handelsregister von verschiedensten Unternehmen Post, die aussieht wie eine Rechnung vom Handelsregister. Durchschnittlich erhält jeder Mandant 4 + 1 Rechnungen: 4 Rechnungen, die so aussehen, als ob sie vom Handelsregister kommen und sehr hoch ausfallen und eine Rechnung, die tatsächlich vom Handelsregister kommt und angemessene Kosten ausweist.

Bei diesen Schreiben handelt es sich tatsächlich aber nicht um Rechnungen, sondern um Angebote, sein Unternehmen für viel Geld (€ 700 und mehr) in eine obskure Datenbank eintragen zu lassen. In der Annahme, diese „Rechnungen“ bezögen sich auf die Handelsregistereintragung, bezahlen die Empfänger die Rechnungen oft ohne weitere Prüfung. Die Folge dieses Versehens: Ungewollt kommen Verträge mit den betrügerischen Unternehmen zustande, die sich fatalerweise oft jeweils um ein Jahr verlängern, wenn keine fristgerechte Kündigung erfolgt.

Behördlich aussehende Schreiben täuschen Echtheit vor

Durch die Angabe von behördlich klingenden Namen, Paragrafen, Aktenzeichen, Kassenzeichen, Zahlungsfristen oder die Verwendung des Landeswappens wird der Anschein erweckt, es handele sich um ein offizielles behördliches Schreiben. (Siehe Foto.)

Verstärkt wird dieser Eindruck durch das Layout des Schreibens, grauem Umweltpapier, wie es von der Behörde verwendet wird, und eben durch die Verwendung irreführender Firmennamen wie z. B.

  • „Allgemeines Gewerberegister“
  • „BVA Bundesverlag Anzeiger Handelsregister“
  • „Deutsches Gewerberegister“ oder
  • „Deutscher Handelsregisterverlag AG“.

Oft wird der Eindruck erweckt, dass Gebühren für die „Elektronische Veröffentlichung von Unternehmensdaten“ eingefordert werden sollen – zum selben Zeitpunkt, zu dem das Gericht diese (rechtmäßig) für die Registerveröffentlichung anfordert. Zugleich wird bei Nichtzahlung mit Löschung aus dem Register gedroht. Schnell entsteht ein Gefühl des Zugzwangs bei den Empfängern – tun diese doch gerade alles dafür, den Eintrag zu erhalten (insbesondere, wenn auf der Grundlage des eingetragenen Unternehmens noch ein Aufenthalt für den ausländischen Geschäftsführer und dessen Familie beantragt werden soll) und eine Löschung zu vermeiden!

Auch der eventuelle Hinweis im Kleingedruckten des Vertrages, es handele sich nur um ein Angebot, steht dem täuschenden Eindruck kaum entgegen und schützt kaum Verwechslung. Den Schreiben liegen oft ausgefüllte Überweisungsträger bei – auf ausländische Empfängerkonten in z. B. Spanien, Bulgarien oder Montenegro. Ist eine Überweisung erst erfolgt, ist die Rückholung mitunter sehr schwierig.

Sicherer Schutz für unsere Mandanten

Gerade für unsere Mandanten aus dem Ausland, die wir bei der Unternehmensgründung in Deutschland bzw. Business Immigration begleiten, läuft die erste Geschäftspost oft über unsere Kanzlei: Wir stellen die erste Geschäftsadresse, um eine schnelle Abwicklung der Gründung zu gewährleisten. So können diese betrügerischen Maschen nicht zu Schäden führen.

Wenn Sie dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen, seien Sie sehr wachsam, wenn Sie Briefe mit Zahlungsaufforderungen erhalten! Bei Fragen beraten wir Sie gern – nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Wollen Sie ein Unternehmen in Deutschland gründen? Möchten Sie verbunden damit eine Aufenthaltserlaubnis für sich und Ihre Familie erwerben? Haben Sie Rechnungen vom Handelsregister erhalten und sind sich unsicher, wie Sie damit zu verfahren haben? Wir unterstützen Sie bei einer Unternehmensgründung in Deutschland, beraten Sie zu allen Fragen des Business Immigration und der Aufenthaltsbeantragung für Geschäftsleute in Deutschland.



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