Was tun als Opfer einer Straftat / Die Nebenklage
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Sie sind Opfer einer Straftat geworden? Sie kennen jemanden, der Opfer einer Straftat geworden ist und wollen dieser Person helfen? Sie fragen sich welche Rechte dem Opfer/Geschädigten zustehen?
Die ersten Schritte nach der Tat
- Beweise sichern
Sichern Sie nach einer Straftat möglichst schnell die Beweise. Diese sind für die Polizei und die Staatsanwaltschaft wichtig. Wenn Sie Opfer einer Körperverletzung geworden sind, fotografieren Sie Ihre Verletzungen. Gerade bei „leichteren Verletzungen“ wie blauen Flecken ist es wichtig, diese für das spätere Verfahren zu dokumentieren.
Sachbeschädigungen sollten ebenso umgehend fotografiert werden.
- Tathergang protokolieren
Schreiben Sie auf, was, wie, wann und durch wen passiert ist. Direkt nach der Tat sind meist die Erinnerungen vollständig vorhanden. Halten Sie diese fest.
- Arztbesuch
Wenn Sie Verletzungen haben, gehen Sie zu einem Arzt. Dieser kann Ihre Verletzungen, auch wenn es nur „leichte Verletzungen“ sein sollten, nicht nur behandeln, sondern auch für ein späteres Verfahren dokumentieren.
- Anzeige erstatten
Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an. Hierfür können Sie zu jeder Polizeidienststelle gehen. Schon zu diesem Zeitpunkt können Sie einen Rechtsbeistand kontaktieren.
Ihre Rechte
- Rechtsanwalt
Das wohl wichtigste Recht des Opfers ist das Recht auf einen Rechtsbeistand. Sie dürfen sich einen Rechtsanwalt frei wählen. Dieser vertritt, unterstützt und berät Sie in allen Abschnitten des Verfahrens.
- Akteneinsicht
Ihr Rechtsbeistand darf für Sie die Ermittlungsakten einsehen. Sie selbst haben nur das Recht auf bestimmte einzelne Auskünfte aus den Akten.
- Nebenklage
Als Opfer einer (schweren) Straftat dürfen Sie eine Nebenklage einreichen. Dadurch sind Sie im gesamten Verfahren umfassend beteiligt. Sie dürfen an der Verhandlung teilnehmen, können Anträge stellen, Zeugen befragen und ein Plädoyer halten. Als Nebenkläger haben Sie ähnliche Rechte wie die Staatsanwaltschaft.
Ich berate und vertrete Sie bundesweit.
Ihr
Mathias Päßler
Rechtsanwalt
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