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Täter-Opfer-Ausgleich - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Nicht jede Straftat muss mit einem Gerichtsverfahren verbunden sein – das Gericht sieht auch den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) vor, eine Möglichkeit der außergerichtlichen Einigung. Letztere ist aber nur zulässig, wenn der Geschädigte, also das Opfer der Straftat, dem TOA zustimmt.

Die wichtigsten Fakten

  • Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine Möglichkeit, einen Rechtsstreit ohne ein Gerichtsverfahren zu lösen.
  • Ihm liegt eine Straftat als Konflikt zugrunde, wobei es keinen gesetzlichen Rahmen gibt, um welche Straftat es sich handeln muss oder nicht handeln darf.
  • Ziel ist eine Versöhnung der Parteien, eine Wiedergutmachung der Tat sowie die Vermeidung künftiger Konflikte.

So gehen Sie vor

  • Denken Sie zunächst darüber nach, ob der Täter-Opfer-Ausgleich für Sie infrage kommt: Sind Sie als Täter oder Opfer willens, mit der jeweils anderen Partei zu kommunizieren und sich zu einigen?
  • Für Täter ist ein TOA außerdem nur dann sinnvoll, wenn sie ihre Schuld auch anerkennen.
  • Wenden Sie sich an Ihren Anwalt, wenn Sie die Chance auf eine außergerichtliche Einigung ergreifen möchten. Er regelt gemeinsam mit Ihnen alles Weitere.

Was ist der Täter-Opfer-Ausgleich?

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein außergerichtliches Verfahren zur Konfliktlösung. Dabei versuchen der Beschuldigte („Täter“) und der Geschädigte („Opfer“) einer Straftat, den Konflikt auszugleichen, der zur Straftat führte. Im Idealfall versöhnen sich die Parteien, finden einen Weg der Wiedergutmachung (z. B. durch die Zahlung von Schadensersatz) und können Konflikte in Zukunft vermeiden.

Wann ist der Täter-Opfer-Ausgleich möglich?

Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Einschränkungen, auf welche Straftaten der Täter-Opfer-Ausgleich angewandt werden darf (s. § 46a StGB). Maßgeblich ist vielmehr die Bereitschaft aller Parteien, ihre Rolle als „Täter“ und „Opfer“ jeweils anzuerkennen sowie sich überhaupt an einen Tisch zu setzen, um eine gemeinsame Lösung zu finden.

Freilich lassen sich manche Konflikte außergerichtlich besser lösen als andere. Besonders für den Täter-Opfer-Ausgleich eignen sich Konflikte im sozialen Nahraum, also in der Familie, Nachbarschaft oder am Arbeitsplatz z. B., oder situative Streitigkeiten.

Wie läuft der Täter-Opfer-Ausgleich ab?

Die Entscheidung für einen Täter-Opfer-Ausgleich kann jederzeit während des Ermittlungs- oder Strafverfahrens fallen. In § 155a der Strafprozessordnung (StPO) steht, dass die Staatsanwaltschaft in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit überprüfen soll, ob ein Ausgleich zwischen Täter und Opfer infrage kommt. Der Anstoß kann aber auch vom Beschuldigten oder dessen Verteidiger bzw. vom Geschädigten oder dessen Vertreter kommen.

Den Ausgleich selbst führt ein Mediator durch, ein Sozialpädagoge, der für Konflikte geschult ist. Mit dabei sind in der Regel auch der Verteidiger des Täters bzw. der juristische Vertreter des Opfers. Persönliche Gespräche zwischen den beiden Betroffenen sind ausdrücklich erwünscht – nur so kann eine Lösung gefunden werden.

In Ausnahmefällen kann der Täter-Opfer-Ausgleich aber auch schriftlich durchgeführt werden, etwa, wenn das Opfer keinen persönlichen Kontakt mit dem Täter möchte.

Foto(s): ©Pexels.com/mart-production

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