Maskenpflicht in Hessen – wer muss wo eine Maske tragen?

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Ab Montag, 27.04.2020, gilt in ganz Hessen eine Maskenpflicht. Für wen gilt diese Pflicht, welche Masken müssen wo getragen werden und welche Konsequenzen gibt es, falls dagegen verstoßen wird?

Wo müssen Masken getragen werden?

Masken müssen ab Montag, 27.04.2020, in allen Geschäften, in Bank- und Postfilialen und im gesamten öffentlichen Personennahverkehr getragen werden. 

Wer muss eine Maske tragen?

Zunächst müssen alle Kunden eine Maske tragen. Das bedeutet, wenn Sie in das Geschäft oder die Bank- oder Postfilialen eintreten, müssen Sie Maske aufziehen. Das Gleiche gilt für den öffentlichen Personennahverkehr – wenn Sie den Bus oder die Bahn betreten, müssen Sie die Maske aufziehen. Und die Maske muss während des gesamten Aufenthalts getragen werden. 

Was für eine Maske muss getragen werden?

Es wird oft von einer Maskenpflicht gesprochen. Allerdings reicht ein Mund-Nasen-Schutz aus. Der Schutz muss so beschaffen sein, dass dieser eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache lediglich verringert. Das bedeutet, es müssen keine zertifizierten Masken getragen werden. Ein Schal oder ein Halstuch, das Mund und Nase bedeckt reicht aus. 

Ausnahmen von der Maskenpflicht

Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt es für die Mitarbeiter des jeweiligen Geschäfts, falls Trennvorrichtungen vorhanden sind. Trennvorrichtungen können beispielsweise Plexiglasscheiben sein. Außerdem gilt die Maskenpflicht nicht für Kinder unter sechs Jahren und nicht für Personen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. 

Was passiert bei einem Verstoß? 

Sollte jemand gegen die Maskenpflicht verstoßen, begeht diese Person eine Ordnungswidrigkeit. Diese Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldbuße geahndet. Allerdings soll die Geldbuße in Höhe von 50 Euro erst bei einem wiederholten Verstoß verhängt werden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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