2 Anwälte in Dinklage

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Julian Jakobsmeier
sehr gut
Rechtsanwalt Julian Jakobsmeier
Jakobsmeier & Bröring Rechtsanwälte, Jahnstraße 16, 49413 Dinklage 6656.9399244569 km
Nur wer sein Ziel kennt, findet den Weg.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Migrationsrecht
Rechtsanwalt in Dinklage
aus 108 Bewertungen Kompetent und auf Augenhöhe, so soll es sein. Danke für den tollen Service und die Hilfe. Herr Jakobsmeier hat sich … (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Bröring
sehr gut
Rechtsanwältin Stephanie Bröring
Jakobsmeier & Bröring Rechtsanwälte, Jahnstraße 16, 49413 Dinklage 6656.9508176583 km
"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Pflegerecht • Schwerbehindertenrecht • Sozialversicherungsrecht • Versicherungsrecht
Rechtsanwältin in Dinklage
aus 212 Bewertungen Ich hatte einen durchgehend freundlichen Kontakt, sowohl telefonisch als auch via email - egal mit wem ich aktuell in … (17.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten aus Dinklage

Fragen und Antworten

  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Dinklage?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Dinklage. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Dinklage zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Dinklage!
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.