3.553 Anwälte für Urkundenfälschung

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Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Peter Schimanek
Rechtsanwalt Hans-Peter Schimanek
Anwaltskanzlei Schimanek, Kaiserallee 7, 76133 Karlsruhe 6867.9151440111 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Peter Schimanek vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Urkundenfälschung
(02.11.2021) Herr Schimanek gibt sich Mühe u d geht immer auf meine Fragen an
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Schmidt
Rechtsanwälte Fenderl & Dietrich, Karlstr. 19, 63739 Aschaffenburg 6862.0153227555 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Urkundenfälschung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thorsten Schmidt gerne zur Verfügung
aus 268 Bewertungen Hervorragende Kompetenz in Beratung und Abwicklung meines Anliegens von Anfang bis Ende. Herrn Schmidt kann ich als … (05.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerrit Beencke
Rechtsanwalt Gerrit Beencke
Mathias Huse & Gerrit Beencke GbR Rechtsanwälte, Zirkusweg 4, 20359 Hamburg 6718.6056332385 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Gerrit Beencke für Rechtsfragen rund um den Bereich Urkundenfälschung
aus 6 Bewertungen Super schnelle, kompetente und mehrwertstiftende Antwort. Wirklich zu empfehlen. Vielen Dank. (20.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Stahn
Rechtsanwältin Anna Stahn
Demin & Koll. Rechtsanwälte, Frauentorgraben 43, 90443 Nürnberg 7011.7015411032 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Anna Stahn ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Urkundenfälschung gerne behilflich
(06.08.2022) Dank Frau Stahn wurde das Verfahren eingestellt. Der gesamte Vorgang verlief zügig, unkompliziert und Transparent.
Profil-Bild Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Christina Glück
sehr gut
Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Christina Glück
GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht & Kooperationspartner, Am Kirchbrunnen 25, 98617 Meiningen 6907.684609265 km
Erfolgreiche Strafverteidigung bundesweit durch erfahrene Spezialisten. Kanzleisitze in Würzburg, Schweinfurt und Meiningen. Wir kämpfen kompromisslos für ihre Interessen und Rechte. Versprochen!
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Urkundenfälschung beantwortet Frau Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Christina Glück
aus 329 Bewertungen Von einer Sekunde auf die andere war mein Leben ein anderes.Von einem Freund erhielt ich die Empfehlung der Kanzlei … (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Bauer
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Bauer
Rechtsanwalt Michael Bauer Fachanwaltskanzlei für Strafrecht und Verkehrsrecht, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg 7062.3348032449 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Michael Bauer für Rechtsfragen rund um den Bereich Urkundenfälschung
aus 69 Bewertungen Ich wurde von Herr Bauer sehr kompetent beraten. Er arbeitet schnell und zuverlässig. Sehr zu empfehlen ! (23.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Joe
Rechtsanwalt Michael Joe
Anwaltskanzlei Berlinger - Joe - Dag, Eichenbühler Str. 1, 63897 Miltenberg 6884.6609635166 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • IT-Recht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Urkundenfälschung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Joe gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Blank
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Blank
Kanzlei Tobias Blank, Herbststr. 24, 87439 Kempten (Allgäu) 7062.6003201277 km
Streiten wo nötig, Schlichten wo möglich - Anwaltliche Vertretung erfordert Augenmaß
Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Urkundenfälschung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Tobias Blank
aus 171 Bewertungen Einfach top (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Peggy Schlabach
Kanzlei Peggy Schlabach, Karl-Liebknecht-Str. 34, 19348 Perleberg 6853.7173874146 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Urkundenfälschung beantwortet Frau Rechtsanwältin Peggy Schlabach
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Kahle
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Kahle
Zenger & Kahle Rechtsanwälte, Gabelsbergerstr. 9, 80333 München 7118.5608154416 km
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Urkundenfälschung bietet Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Kahle
aus 8 Bewertungen Ich wurde von Herrn Prof. Kahle sehr gut beraten und vertreten. Habe mich stets gut aufgehoben gefüht und bin mit dem … (08.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lukas Wintersohl
sehr gut
Rechtsanwalt Lukas Wintersohl
Kanzlei Lukas Wintersohl, Heckinghauser Str. 55, 42289 Wuppertal 6673.2639075999 km
Strafrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Urkundenfälschung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Lukas Wintersohl
aus 95 Bewertungen Herr Wintersohl war bisher mein erster Pflichtverteidiger, und soviel besser als alle anderen Anwälte um die ich mich … (17.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralph E. Walker
Rechtsanwalt Ralph E. Walker
EISENBEIS RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mbB, Rosengasse 15, 89073 Ulm 7004.0838872805 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Ralph E. Walker ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Urkundenfälschung
aus 6 Bewertungen Ich kann Herrn Walker wärmstens empfehlen. Er ist absolut zuverlässig und hat mit Professionalität und fachlicher … (26.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Salome Götz LL.M. Eur.
sehr gut
Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Salome Götz LL.M. Eur.
Kanzlei Salome Götz, Sattlerstraße 23, 97421 Schweinfurt 6925.4232650577 km
Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Jagdrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Salome Götz LL.M. Eur. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Urkundenfälschung
aus 104 Bewertungen Ich kann Frau Götz wirklich weiterempfehlen! Im Telefonat hat Sie mich sehr gut und umfangreich und kompetent … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Ziebarth
sehr gut
Anwaltskanzlei Ziebarth, Wall 31, 42103 Wuppertal 6670.1783848724 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Ziebarth hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Urkundenfälschung
aus 180 Bewertungen Fachliche Betreuung war sehr gut, ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt! Frau Rechtsanwältin Ziebarth war sehr … (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gordon Krämer
sehr gut
Kanzlei Gordon Krämer, Hegelallee 54, 14467 Potsdam 6961.4673120384 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Urkundenfälschung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Gordon Krämer gerne zur Verfügung
aus 161 Bewertungen War sehr mit der Anwaltskanzlei Krämer voll und ganz zufrieden. Ich bräuchte mich um nichts zu kümmern, würde ständig … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Hilpert
Rechtsanwältin Tanja Hilpert
Kanzlei Tanja Hilpert, Siegtalstr. 2, 57080 Siegen 6744.1598269785 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Urkundenfälschung bietet Frau Rechtsanwältin Tanja Hilpert
(29.02.2024) Ich bin verdammt glücklich so eine top Anwältin zu haben.
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian Konrad Kindgen
Rechtsanwalt Maximilian Konrad Kindgen
Herfet & Özpolat Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Stresemannstraße 64-66, 41236 Mönchengladbach 6631.6015045491 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Maximilian Konrad Kindgen bietet im Bereich Urkundenfälschung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Frederic Raue
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Frederic Raue, Gluckstraße 21, 60318 Frankfurt am Main 6825.6269471884 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Frederic Raue im Bereich Urkundenfälschung bietet Beratung und Vertretung
aus 89 Bewertungen Auf Empfehlung habe ich mich zum Thema Arbeitsrechts bereits mehrmals an Herrn Dr. Raue gewandt und wurde durch seine … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Zeynep Yapan
Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Zeynep Yapan
Kanzlei Zeynep Yapan, Obernstr. 16, 28195 Bremen 6675.4508265589 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Zeynep Yapan ist Ihr Ansprechpartner für Urkundenfälschung
(09.04.2024) Die telefonische Rechtsauskunft erhielt ich schnell und präzise.
Profil-Bild Rechtsanwalt / Fachanwalt Dr. jur. Dario Arconada LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt / Fachanwalt Dr. jur. Dario Arconada LL.M.
Fachkanzlei für Steuerrecht und Wirtschaftsstrafrecht Dr. Arconada, Heinrichstr. 4, 30175 Hannover 6768.3839928152 km
Qualität ist niemals Zufall. Sie ist das Ergebnis hoher Ziele, aufrichtiger Bemühungen, intelligenter Vorgehensweise und geschickter Ausführung.
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Urkundenfälschung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt / Fachanwalt Dr. jur. Dario Arconada LL.M.
aus 28 Bewertungen Dr. Arconada ist in meinen Augen ein herausragender Rechtsanwalt, der sich auf das Steuerrecht spezialisiert hat. … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sven Mehlhorn
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Sven Mehlhorn
KMZP Rechtsanwälte Kühne, Dr. Mehlhorn, Zimmermann GbR, Moltkestr. 10, 35390 Gießen 6800.3944248847 km
Ihr Fachanwalt für Strafrecht: spezialisiert - persönlich & verständlich !
Fachanwalt Strafrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Mehlhorn bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Urkundenfälschung
aus 45 Bewertungen Erstklassige Beratung und Betreuung. Vielen Dank! (20.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Pina Klara
Rechtsanwältin Pina Klara
Strafverteidigerin Pina Klara, Hansaring 1, 50670 Köln 6673.7906183158 km
Ihre Stimme vor Gericht
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Urkundenfälschung beantwortet Frau Rechtsanwältin Pina Klara
(06.03.2024) Frau Klara hat mich im Bereich eines Verkehrsdeliktes sehr gut beraten und vor Gericht vertreten. Durch ihre Kompetenz …
Profil-Bild Rechtsanwalt Till Weidinger
Kanzlei Till Weidinger, Sophienstr.2 Gartengebäude 2, 80333 München 7118.4391771297 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Urkundenfälschung beantwortet Herr Rechtsanwalt Till Weidinger
(12.08.2023) Seit meiner Privatinsolvenz vor vielen Jahren, führe ich ein glückliches Leben. :)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maik Watermann
Rechtsanwalt Maik Watermann
Kanzlei Danne, Heinrichstraße 6, 32545 Bad Oeynhausen 6721.1184456797 km
Danne & Watermann - Ihre Rechtsanwälte in Bad Oeynhausen für Familienrecht, Vertragsrecht, Reiserecht und Verkehrsrecht.
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Maik Watermann bietet Rat und Unterstützung im Bereich Urkundenfälschung
(14.01.2024) Top

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Urkundenfälschung

Fragen und Antworten

  • Urkundenfälschung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Urkundenfälschung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Urkundenfälschung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Urkundenfälschung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Urkundenfälschung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Urkundenfälschung, auch bekannt unter dem Begriff der Dokumentenfälschung, fällt in den Bereich des Strafrechts und ist eine Straftat nach § 267 Strafgesetzbuch, kurz StGB. Nach dieser Vorschrift wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht. Weiter regelt die Vorschrift, dass der Versuch strafbar ist und bei besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren droht.

Urkunde

Der Bundesgerichtshof definiert eine Urkunde als eine verkörperte Gedankenerklärung, die den Aussteller erkennen lässt und geeignet ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen.

Verkörperte Gedankenerklärung

Eine verkörperte Gedankenerklärung ist zum Beispiel ein Brief: Gedanken werden niedergeschrieben und verkörpern sich als Schrift auf dem Papier. Eine E-Mail erfüllt daher diese Voraussetzung nicht. Eine E-Mail hat keine Verkörperung, sondern besteht nur digital. Wer also eine E-Mail fälscht, kann daher auch nicht wegen Urkundenfälschung bestraft werden. Eine Strafbarkeit wegen Betrug bleibt je nach Sachverhalt allerdings möglich.

Erkennbarer Aussteller

In der Regel kann der Aussteller einer Urkunde durch die Unterschrift erkannt werden. Ist zum Beispiel ein Brief unterschrieben, lässt die im Brief enthaltene Gedankenerklärung auch den Aussteller erkennen. Für die Erkennbarkeit reicht es aus, wenn sich die Identität für Beteiligte oder Eingeweihte aus der Urkunde ergibt. So reicht beispielsweise der Spitzname gegenüber Bekannten oder die Verwendung einer Paraphe aus, wenn diese den Adressaten bekannt ist.

Im Rechtsverkehr zum Beweis geeignet

Eine Eignung zum Beweis liegt vor, wenn die Urkunde für die Überzeugung einer Tatsache geeignet ist. So überzeugt die Unterschrift eines Malers auf einem Bild von der Tatsache, dass dieser Maler das Bild gefertigt hat. So fehlt es beispielsweise an der strafrechtlich relevanten Überzeugungskraft eines auf den ersten Blick erkennbar als von und für "Reichsbürger" erstellten Ausweises des "Deutschen Reichs". Allerdings sind die damit verbundenen Rechtsfragen umstritten und Gerichte haben in diesen Fällen Urkundenfälschung teils bejaht, aber auch verneint.

Bei Kopien ist zu unterscheiden: Eine erkennbare Kopie ist keine Urkundenfälschung. Wurde eine gefälschte Urkunde kopiert, und wird die Kopie verwendet, kann ein strafbares Gebrauchen einer gefälschten Urkunde vorliegen. Dies gilt allerdings nicht, wenn die kopierte Urkunde aus mehreren lose übereinandergelegten Papieren bestand, denn dann wurde keine unechte Urkunde hergestellt, und auch der Gebrauch der Kopie ist nicht als Urkundenfälschung zu bestrafen, es sei denn, diese Kopie wird als Original verwendet.

Strafbare Handlungen

Strafbar sind vier Tathandlungen: das Herstellen und Gebrauchen einer sogenannten unechten Urkunde sowie das Verfälschen einer echten Urkunde und das Gebrauchen einer verfälschten Urkunde. Diese Handlungen müssen zur Täuschung im Rechtsverkehr begangen worden sein.

Eine Urkunde ist echt, wenn sie so, wie sie beschaffen ist, vom Aussteller stammt. Wer sich also für sich selbst ein Arbeitszeugnis schreibt und einen fremden Arbeitgeber als Aussteller angibt, stellt eine unechte Urkunde her. Wer von einem Dritten eine unechte Urkunde wie ein Arbeitszeugnis erlangt und dieses Arbeitszeugnis einer Bewerbung bei einem neuen Arbeitgeber beifügt, der gebraucht eine unechte Urkunde.

Wer ein fremdes Testament verändert, indem er beispielsweise Passagen hinzufügt oder streicht, der verfälscht eine echte Urkunde. Wer ein solches verfälschtes Testament verwendet und zum Nachlassgericht bringt, der gebraucht eine verfälschte Urkunde und kann bestraft werden.

Gebrauchen bedeutet also, eine unechte oder verfälschte Urkunde jemandem anderen zugänglich zu machen. Das kann durch Vorzeigen eines Ausweises geschehen oder durch Zusendung eines Zeugnisses per Post. Dabei muss die Urkunde demjenigen zugänglich gemacht werden, der auch im Rechtsverkehr getäuscht werden soll, wie der Polizist, der den Führerschein kontrolliert.

Vorsätzliches Handeln

Der Täter muss bei jeder Tathandlung mit dem Vorsatz zur Täuschung im Rechtsverkehr handeln. Also dass etwa der neue Arbeitgeber glaubt, das unechte Arbeitszeugnis sei echt, oder dass die Polizei den unechten Führerschein für echt hält. Zudem muss der Täter mit dem Vorsatz handeln, mit der gefälschten Urkunde auch ein rechtlich relevantes Verhalten auszulösen. Wer ein gefälschtes Zeugnis nur im Bekanntenkreis vorzeigt, um zu prahlen, begeht also kein strafbares Gebrauchen eines gefälschten Zeugnisses.

Strafbarer Versuch

Die Grenze zur Strafbarkeit ist bereits dann überschritten, wenn bei der Herstellung oder Verfälschung mit der ersten Handlung zur Ausführung begonnen wird. Bei dem Beispiel mit dem Testament ist der Versuch gegeben, sobald der Täter mit dem Stift auf dem Blatt ansetzt, um eine Passage zu streichen oder zu schreiben. Der Versuch für ein Gebrauchen ist erfüllt, wer ein unechtes Zeugnis mit der Bewerbung zur Post aufgibt oder den falschen Ausweis vorzeigt.

Besonders schwerer Fall

Das Gesetz, benennt besonders schwere Fälle als Regelbeispiele, die die Urkundenfälschung unter höhere Strafe stellt. Die Strafe für diese Fälle reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

So benennt das Gesetz als erste Regelbeispiele, wer gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt. Gewerbsmäßig handelt, wer diese Straftaten regelmäßig wiederholt, um ein nicht nur vorübergehendes Einkommen zu erlangen. Eine nicht unbeachtliche Nebeneinkunft reicht bereits aus. Bandenmäßiges Handeln setzt voraus, dass die Bande sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung zusammengeschlossen hat. Eine Bande setzt zudem den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus. Wer als Mitglied einer Bande und zugleich gewerbsmäßig handelt, wird mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zehn Jahren bestraft.

Ein weiterer schwerer Fall ist gegeben, wenn durch die Urkundenfälschung ein Vermögensverlust großen Ausmaßes entsteht. Ein solcher Verlust ist ab 50.000 Euro gegeben. Ein weiterer Regelfall liegt vor, wenn eine große Zahl von gefälschten Urkunden das Vertrauen der Allgemeinheit in die Beweiskraft von Urkunden gefährdet. Die Mindestzahl der Urkunden wird nach der herrschenden Meinung bei 20 Stück gesehen.

Wer bei der Begehung der Tat seine Befugnisse oder seine Stellung als deutscher oder europäischer Amtsträger missbraucht, erfüllt ebenfalls ein Regelbeispiel. So, wenn der Amtsträger im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit Zugriff auf Urkunden hat und diese fälschen kann.

Kennzeichen von Kfz

Eine besondere Form der Urkundenfälschung ist die Fälschung von Kennzeichen: Amtliche Kennzeichen von Kfz stellen nach der Rechtsprechung sogenannte zusammengesetzte Urkunden dar. Sie sind dann strafrechtlich als Urkunden geschützt, wenn das Kennzeichen mit dem Dienststempel der Behörde versehen ist und am Fahrzeug angebracht ist. Wer also entstempelte Kennzeichen verwendet, begeht keine Urkundenfälschung.

Im Internet werden sogenannte Reflexfolien oder Sprühmittel angeboten, die das Kennzeichen unkenntlich machen sollen, wenn man geblitzt wird. Zwar hat der BGH festgestellt, dass solche Maßnahmen keine Urkundenfälschung darstellen, aber als Kennzeichenmissbrauch nach § 22 Straßenverkehrsgesetz, kurz StVG, strafbar sind.

(FMA)

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