Abrechnungspraxis bei Unfällen

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Diese nachfolgenden aber nicht umfassenden Informationen geben einen kurzen Überblick über häufige Fragen:

Fiktive Schadensberechnung:

Nach ständiger Rechtsprechung kann der Geschädigte die in einem Gutachten nach Preisen einer Markenwerkstatt geschätzten Reparaturkosten auch dann ersetzt verlangen, wenn er die Reparatur in einer "freien" Werkstatt oder gar nicht durchführt.

Fachwerkstatt:

Nach dem Bundesgerichtshof können die Geschädigten den fiktiven Rechnungsbetrag einer Markenwerkstatt selbst dann ersetzt verlangen, wenn der Durchschnittswert anderer Fachwerkstätten geringer ist.

Bindung an ein Gutachten:

Grundsätzlich ist die Versicherung an ein solches Gutachten gebunden und kann keine Kürzungen vornehmen. Solche Einwendungen müssen substantiiert aufgrund der tatsächlichen Rechnung gegen das Gutachten geltend gemacht werden. Zum Beispiel müssen Verbringungskosten nicht erstattet werden, wenn diese tatsächlich nicht anfallen.

Gutachter:

In der Entscheidung welcher Gutachter beauftragt werden soll, sind die Geschädigten grundsätzlich frei. Es kann aber, wie zum Beispiel bei Leasingverträgen, zu anderen Regelungen kommen.

Was müssen Sie beachten?

Prüfen Sie genau Ihr Schadensgutachten und überprüfen Sie warum Ihnen die Versicherung möglicherweise nicht den dort ausgewiesenen Betrag erstatten möchte.

Was kostet der Rechtsanwalt?

Bei einem Verkehrsunfall greift für die entstandenen Schäden grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Verursachers ein. Ist die Verursachung des Schädigers erwiesen, werden die Kosten für einen Rechtsanwalt durch die Haftpflichtversicherung des Schädigers bezahlt! In einem solchen Fall, muss das Unfallopfer keine Kosten für einen Rechtsanwalt aufbringen!

Bitte beachten Sie, dass eine umfassende Beratung durch diesen Überblick nicht ersetzt werden kann.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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