Anspruch auf vorrangige Corona-Schutzimpfung für besondere Risikogruppen

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Die Impfung gegen das Corona-Virus ist in Deutschland angelaufen. Da zunächst nur eingeschränkte Mengen von Impfstoffen zur Verfügung stehen, bestand für die Bundesregierung die Notwendigkeit, eine Regelung über die Priorisierung der Ansprüche auf Teilhabe an der Corona-Schutzimpfung zu schaffen.

Das Bundesgesundheitsministerium hat zur Regelung der Reihenfolge, in der Bürger Anspruch auf eine Impfung haben, die Coronavirus-Impfverordnung (Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vom 18.12.2020) erlassen.

In der Coronavirus-Impfverordnung wird zwischen Personengruppen mit erhöhter, hoher und höchster Priorität unterschieden. Die Verordnung verfolgt den Zweck, die Reihenfolge der Schutzimpfungen an dem Risiko, schwer zu erkranken, auszurichten. Die gesundheitlich besonders stark Gefährdeten sollen bevorzugt die Möglichkeit erhalten, sich der Schutzimpfung zu unterziehen. Dieses Ziel der Verordnung leuchtet ein.

Die Kategorisierung, die die Verordnung in der Umsetzung dieses berechtigten Zieles vornimmt, ist allerdings sehr grob und unflexibel. Eine Ausnahmeregelung für Fälle, in denen aufgrund besonderer Umstände (z.B. Vorerkrankungen, eine Immunschwäche etc.) ein erhöhtes Risiko für eine Person besteht und sie infolgedessen einer günstigeren Anspruchskategorie zugeordnet werden kann, ist nicht vorgesehen. Die getroffene Regelung ist daher zu unflexibel und insoweit zu beanstanden.

Ein kerngesunder und fitter 80-jähriger wird der Verordnung zufolge „automatisch“ der Gruppe der Personen mit der höchsten Priorität zugeordnet, während eine jüngere Person, die aufgrund einer Mehrzahl von Vorerkrankungen ein stark erhöhtes Infektionsrisiko bzw, das Risiko eines sehr schweren Krankheitsverlaufs aufweist, dieser Gruppe nicht zugeordnet und daher erst später berücksichtigt wird.

Sollten Sie – z.B. infolge eines durch Vorerkrankungen geschwächten Immunsystems – ein ärztlich attestiertes besonders hohes Infektionsrisiko bzw. das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs aufweisen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf bevorzugten Zugang zu der Corona-Schutzimpfung bei der für Sie zuständigen Gesundheitsbehörde zu stellen. Sollte der Antrag abgelehnt werden - was wegen der mangelnden Elastizität der Coronavirus-Impfverordnung leider nicht unwahrscheinlich ist - kann der Anspruch möglicherweise im Rahmen der Durchführung eines gerichtlichen Eilverfahrens vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erfolgreich durchgesetzt werden.

Sofern Sie nachweislich besonderen gesundheitlichen Risiken unterliegen und an einer möglichst raschen Corona-Schutzimpfung interessiert sind, kann eine anwaltliche Beratung hinsichtlich der Erfolgsaussichten der Durchsetzung einer vorrangigen Berücksichtigung bei dem Angebot der Corona-Schutzimpfungen sinnvoll sein.

Da derzeit Personen mit der gemäß Coronavirus-Impfverordnung höchsten Priorität berücksichtigt werden, ist, wenn Sie einen solchen Anspruch geltend machen wollen, rasches Handeln zu empfehlen.

 

Foto(s): pixabay

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