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Anwaltsvertrag: So beauftragen Sie einen Rechtsanwalt

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Anwaltsvertrag: So beauftragen Sie einen Rechtsanwalt

Was ist ein Anwaltsvertrag?

Ein Anwaltsvertrag stellt in den meisten Fällen einen Geschäftsbesorgungsvertrag über eine anwaltstypische Leistung dar. Geregelt ist der Geschäftsbesorgungsvertrag in § 675 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

In Ausnahmefällen kann es sich bei einem Anwaltsvertrag jedoch auch um einen Werkvertrag handeln. Dies ist der Fall, wenn im Rahmen des Vertrags ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, den der Anwalt erbringen soll, z. B. die Erstellung eines rechtlichen Gutachtens. 

Wann kommt ein Anwaltsvertrag zustande?

Ein Anwaltsvertrag kommt dann zustande, wenn der Anwalt den Antrag eines Ratsuchenden, für ihn anwaltlich tätig zu werden, annimmt und damit die Annahme des Mandats erklärt. Als anwaltliche Tätigkeit kommt jedwede Betreuung in rechtlichen Angelegenheiten in Betracht. 

Ein Vertrag kann grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. In der Regel wird die Schriftform genutzt. Hierfür unterschreibt der Mandant eine Vollmacht und übergibt dem Rechtsanwalt die Allgemeine Mandatsbindung (AMB). Im Streitfall muss der Anwalt beweisen, dass ein Anwaltsvertrag wirksam zustande kam und er den Ratsuchenden in rechtlichen Dingen betreut hat. 

Ein Anwaltsvertrag kann nicht nur mit einem Anwalt, sondern auch mit einer Anwaltsgesellschaft, z. B. mit einer Partnergesellschaft, geschlossen werden. 

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Ein Anwalt ist nicht verpflichtet, den Antrag eines Ratsuchenden anzunehmen und mit diesem einen Anwaltsvertrag zu schließen. Ausnahme: In bestimmten Fällen können Rechtsanwälte im gerichtlichen Verfahren einer Partei beigeordnet werden. Sie müssen dann die Pflichtverteidigung übernehmen und Beistand leisten (§ 49 Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO). Beabsichtigt ein Anwalt, die Anfrage eines Ratsuchenden abzulehnen, muss er dies dem Ratsuchenden unverzüglich mitteilen (§ 44 BRAO), da dieser unter Umständen sonst Schadensersatzansprüche gegen den Anwalt geltend machen kann. 

Wann ist ein Anwaltsvertrag unwirksam?

Ein Rechtsanwalt darf mit einem Mandanten nur einen Anwaltsvertrag schließen, wenn er nicht zuvor einen anderen Mandanten in derselben rechtlichen Angelegenheit im gegenteiligen Interesse beraten oder vertreten hat (§ 43a Abs. 4 BRAO). Man bezeichnet dies als Interessenskonflikt. 

Die Vertretung widerstreitender Interessen führt dazu, dass der geschlossene Anwaltsvertrag nichtig wird. Folglich hat der Anwalt in der Regel auch keinen Anspruch auf Vergütung. Unter Umständen gilt dies nicht, wenn für den Anwalt nicht erkennbar war, dass bei Vertragsschluss ein widerstreitendes Interesse vorlag. 

Inhalt eines Anwaltsvertrags

Der Anwalt verpflichtet sich vertraglich dazu, das Mandantenbegehren umfassend rechtlich zu prüfen, zu betreuen und den Mandanten dahingehend ausführlich und möglichst erschöpfend zu beraten. Grundsätzlich darf ein Anwalt mit entsprechender Vollmacht umfassend für den Mandanten handeln. Es ist jedoch auch möglich, dem Anwalt ein beschränktes Mandat zu erteilen. Der Umfang der anwaltlichen Befugnis beschränkt sich dann auf einen bestimmten, vertraglich festgesetzten Bereich. 

Beispiel: Ein Mandant, der einen Anwalt beauftragt, ihn zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu beraten, darf keine Beratung in steuerrechtlichen Angelegenheiten voraussetzen. Der Rechtsanwalt muss den Mandanten aber darauf hinweisen, dass er zur Klärung dieser Sache einen Steuerberater beauftragen müsste. 

Im Rahmen des Vertragsschlusses erteilt der Mandant dem Anwalt eine schriftliche Vollmacht für rechtswirksames Handeln. Die Vollmacht dient als Nachweis nach außen hin für die Vertretungsbefugnis des Anwalts. 

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Kosten eines Anwaltsvertrags

Ein Anwaltsvertrag wird immer entgeltlich geschlossen, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich der Verzicht auf ein Honorar beziehungsweise auf die Rechtsanwaltsgebühren vereinbart wurde. In diesem Fall ist der Anwalt pro bono – also ohne Bezahlung – tätig. Im Streitfall muss jedoch der Mandant beweisen, dass die Leistung des Anwalts wirklich unentgeltlich erfolgte. 

Die Abrechnung erfolgt regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), unter Umständen sind jedoch auch andere Vergütungsvereinbarungen möglich. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Sobald der Anwaltsvertrag zustande kommt, fordert der Rechtsanwalt üblicherweise einen Vorschuss auf seine Leistung. Der Rest der Gebühren wird bei Abschluss des Mandats fällig beziehungsweise nachdem die Leistung erbracht wurde. 

Kann ein Anwaltsvertrag widerrufen werden?

Verbraucher, also Privatpersonen, können einen Anwaltsvertrag innerhalb von 14 Tagen grundlos widerrufen, wenn der Vertrag unter dem systematischen Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zustande kam. Zu den Fernkommunikationsmitteln zählen Briefe, Telefonate oder E-Mails. Anders ausgedrückt: Die 14-tägige Widerrufsfrist gilt, wenn der Mandant bei Vertragsschluss nicht persönlich erschienen ist. Der Rechtsanwalt muss zudem seine Informationspflichten vor Vertragsschluss korrekt erfüllen, damit keine längere Widerrufsfrist gilt. 

Wie kann man einen Anwaltsvertrag kündigen?

Der Anwaltsvertrag endet, wenn 

  • der Rechtsanwalt die vereinbarte Leistung erbracht hat. 

  • Rechtsanwalt und Mandant das Vertragsverhältnis einvernehmlich beenden. 

  • eine der beiden Vertragsparteien den Vertrag kündigt. 

Ein Anwaltsvertrag ist ein Dienstvertrag mit besonderer Vertrauensstellung (§ 627 BGB). Das bedeutet, der Vertrag kann jederzeit, außer zur „Unzeit“ – wie z. B. während eines laufenden Gerichtstermins – gekündigt werden, auch ohne dass ein besonderer Grund vorliegt. 

Die Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts besteht auch nach Ende des Anwaltsvertrags weiter (§ 43a Abs. 2 BRAO). Er ist zudem verpflichtet, den Mandanten bei Vertragsende über ausstehende Gerichtstermine, Fristen oder andere zur Rechtswahrung nötige Maßnahmen zu informieren. 

(THH)

Foto(s): ©Adobe Stock/Pixel-Shot

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