Asylrecht: Flüchtlinge aus Syrien bekommen nicht generell den Flüchtlingsstatus zugesprochen

  • 1 Minuten Lesezeit

Vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein wurde aktuell der Fall eines Flüchtlings aus Syrien verhandelt. Die Richter entschieden, dass die Klägerin nicht allein deshalb, weil sie Bürgerkriegsflüchtling sei und ihre Heimat illegal verlassen habe, in Deutschland den Flüchtlingsstatus nach § 3 Abs. 1 AsylG erhalten dürfe (Urteil vom 23.11.2016, AZ 3 LB 17/16).

Nach ihrer Ankunft in Deutschland hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Klägerin unter den so genannten „subsidiären Schutz“ gestellt. Der subsidiäre Schutz wird gewährt, wenn das Leben oder die Freiheit eines Flüchtlings „wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist“. Bisher war es übliches Vorgehen der deutschen Behörden, Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien diesen Status zu gewähren.

Viele Flüchtlinge klagen anschließend, denn der subsidiäre Schutz ermöglicht keinen Familiennachzug. Erst der Asylantrag zur Erhaltung des Flüchtlingsstatus nach § 3 Abs. 1 AsylG ermöglicht den Familiennachzug.

In erster Instanz hatte die Klage Erfolg. Für die Richter war es einsichtig, dass jemand, der das Land illegal verlassen hatte und in Deutschland einen Asylantrag gestellt hat, in seiner Heimat als Staatsfeind angesehen würde und dort wahrscheinlich Verfolgung und Strafe erleiden müsse.

Anders urteilten die Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (OVG). Für Verfolgung und Strafen im Herkunftsland gäbe es im vorliegenden Fall keine sicheren Beweise. Auch die persönlichen Gründe der Klägerin, warum sie nicht mehr in ihr Heimatland zurück könne, reichten den Richtern nicht aus. Die Klage wurde abgewiesen.

Rechtsanwalt Samir Talic in der Kanzlei Königstraße in Stuttgart ist spezialisiert auf Fälle aus dem Asylrecht. Wenden Sie sich gerne an ihn, wenn Sie Fragen und Anliegen zum Asylrecht haben.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Samir Talic

Beiträge zum Thema