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Betrug bei eBay Kleinanzeigen

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Rechtliche Hilfe bei Verträgen über eBay Kleinanzeigen

eBay Kleinanzeigen ist eine bei Käufern und Verkäufern sehr beliebte Verkaufsplattform. Es gibt ein riesiges Angebot an gebrauchter und neuer Ware. Käufer können hier gute Schnäppchen machen und Verkäufer ihre Ware für einen lukrativen Preis verkaufen. 

Doch der Online-Flohmarkt birgt auch viele Gefahren. Leider sind auf der Seite auch Betrüger unterwegs, und zwar auf Verkäufer- und Käuferseite. Immer wieder kontaktieren uns daher Betroffenen, weil sie einem Betrüger aufgesessen sind. 

Wir haben Betroffene bereits in einer Vielzahl von Fällen außergerichtlich und gerichtlich beraten und vertreten. Aus diesem Anlass wollen wir Sie nochmals auf die Risiken bei eBay Kleinanzeigen hinweisen und Sie für die Gefahren sensibilisieren.

Die meisten Betroffenen, die uns kontaktiert haben, hatten folgende Probleme:

1. Verkäufer kassiert Kaufpreis, liefert aber die Ware nicht

Der mit Abstand häufigste Fall war der, dass unser Mandant sich mit dem Verkäufer über einen bestimmten Artikel geeinigt hat, den vereinbarten Kaufpreis überweisen hat, die Ware jedoch nie geliefert wurde.

Zu Beginn war der Kontakt mit dem Verkäufer gut, daher hat man zu diesem auch Vertrauen aufgebaut. Nach Zahlung des Kaufpreises bricht der Kontakt jedoch plötzlich ab. Der Verkäufer meldet sich nicht wieder oder entschuldigt sich mit Ausreden. Fakt ist: Das Geld ist weg, ohne dass man den Artikel erhält.

Die Rechtslage ist in diesen Fällen meist eindeutig. Es wurde ein wirksamer und verbindlicher Kaufvertrag geschlossen. Nach Zahlung des Kaufpreises ist der Verkäufer zur Lieferung der Ware verpflichtet. Kommt der Verkäufer seiner Lieferpflicht nicht nach, kann der Anspruch auch gerichtlich geltend gemacht werden.

2. Verkäufer liefert minderwertige oder gefälschte Ware

In anderen Fällen hat der Verkäufer zwar Ware geliefert. Jedoch handelte es sich um minderwertige oder sogar gefälschte Artikel.

Die Sache ist etwas komplizierter. Aber auch hier ist die Rechtslage meist eindeutig. Natürlich ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu liefern, auf die man sich geeinigt hat. Liefert er minderwertige oder gefälschte Artikel, ist der Vertrag nicht erfüllt.

Betrug erkennen und vermeiden

Natürlich bringen gute Tipps wenig, wenn Sie bereits auf einen Betrüger hereingefallen sind. Dennoch gibt es einige Punkte, die helfen können, einen Betrug zu vermeiden.

Vergleichen Sie Preise: Vergleichen Sie vor dem Kauf die Preise für einen vergleichbaren Artikel auf eBay Kleinanzeigen und anderen Webseiten. Ist der angebotene Preis im Angebot zu günstig um wahr zu sein, handelt es sich auch meistens um einen Betrug. Prüfen Sie auch genau, ob nicht defekte Ware angeboten wird, z. B. als „Bastlerware“.

Zeugen, Quittungen und Kaufverträge: Kommt es zum Handel, sollten Sie sich vor allem bei teuren Produkten absichern: Gehen Sie nicht allein zum angesetzten Treffen. Im Streitfall haben Sie somit einen Zeugen. Die Verbraucherzentrale Sachsen rät zudem bei Privatkäufen zu einer Quittung. Bei Käufen von teuren Waren wie Autos oder Schrebergärten empfiehlt sich ein Kaufvertrag.

Überprüfen Sie den Verkäufer: Möchten Sie, dass Ihnen die Ware geliefert wird, prüfen Sie gründlich den Verkäufer. Checken Sie das Beitrittsdatum in seinem Profil. Ist der Account noch jung, könnte es sich um einen Betrüger handeln, der häufig das Profil wechselt. Verkauft er zudem viele ähnliche Artikel, könnte es sich um Diebesgut handeln.

Telefonieren ist am sichersten: Drängt der Käufer mit Ausreden zur Kommunikation per E-Mail, sollten Sie stutzen. Brechen Sie lieber den Kontakt ab. Die beste Option ist immer das Telefonieren. So rät auch eBay, dass man bei Verkäufern, die den persönlichen Kontakt ausschließen, misstrauisch werden sollte.

Verzichten Sie auf Vorkasse oder Nachnahme: Bezahlen Sie bei eBay Kleinanzeigen niemals im Voraus: Im Ernstfall wird es so schwierig, das Geld zurück zu bekommen. Meiden Sie auch Nachnahme: Oft füllen Betrüger Pakete mit Steinen. Das wird meist nach Paketannahme klar. Dann ist es sehr unwahrscheinlich, das Geld von der Post wieder zu bekommen. Wenn möglich, sollten Sie das Paket im Beisein des Lieferanten öffnen.

Eine sicherere Variante ist die Zahlung per PayPal. Dort gibt es den sogenannten Käuferschutz. Erhalten Sie die Ware nicht, hilft Ihnen PayPal. Unter Umständen bekommen Sie sogar das Geld vom Bezahldienst zurückerstattet.

Was tun im Falle eines Betruges oder einer Nichterfüllung?

Wer der Verkäufer die Ware nicht liefert, minderwertige Ware liefert oder sonst gegen den Vertrag verstößt, sollten Sie wie folgt reagieren.

a) Bank kontaktieren

Haben Sie Geld überwiesen, sollten Sie unverzüglich Ihre Bank kontaktieren und versuchen, die Buchung mit der Begründung eines Betruges rückgängig zu machen. Das wird Ihre Bank zwar sehr wahrscheinlich ablehnen. Wir haben jedoch schon Fälle erlebt, in welchen die Bank die Überweisung storniert hat.

b) Frist setzen

Setzen Sie Ihrem Vertragspartner schriftlich eine kurze aber eindeutige Frist zur Vertragserfüllung. Dadurch kommt der Vertragspartner in Verzug. Nach Verzugseintritt können Sie einen Anwalt mit der weiteren Bearbeitung beauftragen. Im Falle des Verzuges hat der Vertragspartner grundsätzlich auch Ihre Anwaltskosten zu tragen.

Beispiel: Sie haben Sie mit dem Verkäufer auf die Lieferung eines neuen iPhone X zum Preis von € 250 geeinigt. Den Kaufpreis haben Sie überwiesen. Das Handy wird aber nie geliefert. Der Verkäufer reagiert nicht mehr. Setzen Sie dem Verkäufer eine Frist zur Lieferung des Handys.

Formulierungsbeispiel: „Sehr geehrter Herr/Frau X, hiermit setze ich Ihnen letztmalig eine Frist zur Lieferung des iPhone X (Gegenstand genau bezeichnen) bis zum XXX (genaues Datum einfügen, z. B. 4 Tage). Sollten Sie die Frist nicht einhalten, werde ich unverzüglich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten, was mit weiteren Kosten für Sie verbunden ist. MfG“

c) Anwalt kontaktieren

Spätestens nach erfolgloser Fristsetzung sollten Sie einen spezialisierten Anwalt kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Rechtliche Möglichkeiten

Rücktritt vom Kaufvertrag: Liefert der Verkäufer nicht, können Sie den Rücktritt des Vertrages erklären und die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.

Am Vertrag festhalten: Sie können aber auch am Vertrag festhalten und den Verkäufer gerichtlich zur Lieferung der Ware verklagen.

Schadensersatz: Sie können unter Umständen auch Schadensersatz fordern, z. B. für einen Deckungskauf. Hat der Verkäufer trotz Fristsetzung nicht geliefert, sind Sie berechtigt, einen gleichwertigen Artikel anderweitig zu erwerben. Ist dieser teurer, muss der Verkäufer Ihnen die Differenz erstatten. Bevor Sie einen Deckungskauf tätigen, sollten Sie jedoch mit einem Rechtsanwalt Rücksprache halten, da die Voraussetzungen hoch sind.

Strafanzeige erstatten: Eine Strafanzeige können Sie problemlos selbst erstatten. Aber auch Ihr Anwalt kann Sie dabei unterstützen. Eine Strafanzeige ist ggf. sogar notwendig, um die Identität und Anschrift des Vertragspartners zu ermitteln.

Fazit

Gerade weil eBay Kleinanzeigen eine so beliebte Verkaufsplattform ist, trifft man leider immer wieder auf Betrüger. Sie Sie Opfer eines Betruges geworden oder erfüllt Ihr Vertragspartner den Vertrag aus sonstigen Gründen nicht, ist die rechtliche Lage meist klar.

Daher sollten Sie einen spezialisierten Anwalt kontaktieren, um den Fall und die weiteren Schritte zu besprechen.

Gerne können wir Sie deutschlandweit zu dem Thema beraten und vertreten. Ich bin als Fachanwalt im IT-Recht auf die Problematiken im Online-Handel spezialisiert. In einem ersten kostenfreien Telefonat können wir den Fall besprechen und die weiteren Schritte abstimmen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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