Bürohund – darf man seinen Hund mit zur Arbeit nehmen?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen

Geht es um Arbeitnehmerrechte, fragen mich Journalisten oft, ob es arbeitsrechtlich erlaubt ist, seinen Hund mit zur Arbeit zu nehmen. Hier erfahren Sie die kurze und knappe Antwort und zusätzliche Informationen zum Thema Tiere am Arbeitsplatz.

In Kürze vorweg: Ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Chefs darf man seinen Hund nicht mit zur Arbeit nehmen. Es gehört zum Weisungsrecht des Arbeitgebers, seinen Mitarbeitern die Mitnahme von Hunden oder anderen Haustieren zu gestatten, oder eben nicht.

Auch wenn der Bedarf groß sein mag, seinen Hund zur Arbeit mitzunehmen, sei es, weil man sehr an ihm hängt oder weil man tagsüber keinen hat, der sich um ihn kümmert: Wenn der Chef das nicht will, hat man keine Chance, die Mitnahme seines Hundes juristisch durchzusetzen.

Dasselbe gilt auch für kleinere Tiere: Vögel, Katzen und andere Kleintiere darf man nicht mit ins Büro nehmen. Hier entscheidet allein der Chef, ob und welche Tiere ins Büro mitgebracht werden dürfen.

Was, wenn der Arbeitnehmer psychisch krank ist und einen Hund braucht, etwa als Therapiemaßnahme? Schließlich hat der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gegenüber eine Fürsorgepflicht. Genauso, wie er schädigende Einflüsse am Arbeitsplatz möglichst minimieren muss, könnte es ja sein, dass er seinem Mitarbeiter die Mitnahme des Hundes erlauben muss, wenn ihm das erwiesenermaßen guttut.

Allerdings gilt auch hier: Der Chef muss nicht zustimmen. Als Arbeitnehmer bleibt man auf das Wohlwollen seines Vorgesetzten angewiesen. Denn einerseits muss der Arbeitgeber auch auf das Wohl der anderen Kollegen achten, die sich in Anwesenheit eines Hundes vielleicht nicht wohl fühlen oder fürchten. 

Außerdem geht die arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht hier wohl nicht so weit, dass der Arbeitgeber dazu gezwungen werden kann, Hunde und andere Tierarten im Büro zuzulassen – auch wenn es dort niemanden stört.

Arbeitnehmer, die einen Hund ohne Erlaubnis des Chefs mit zur Arbeit nehmen, riskieren, dafür abgemahnt zu werden. Wer seinen Hund dann trotzdem mitnimmt, kann dafür unter Umständen eine verhaltensbedingte Kündigung bekommen, die zwar möglicherweise unverhältnismäßig ist und mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden kann. 

Man spart sich aber viel Mühe und gegebenenfalls einen Arbeitsplatzwechsel, wenn man sich einprägt, Tiere vom Arbeitsplatz ohne Erlaubnis des Arbeitgebers immer fern zu halten.

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