Das gescheiterte Testament

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Testamente müssen aktuell sein

Das Verfassen eines Testaments ohne entsprechende rechtliche Beratung wird von Jahr zu Jahr schwieriger. Denn die zu berücksichtigende Rechtsprechung wird stets unübersichtlicher. Zuletzt hatte das OLG Celle am 07.01.2021 zum Testament eines im Jahr 2012 verstorbenen Mannes zu urteilen. Das Testament selbst war aus dem Jahr 2004. 

Das haben wir doch alles schon geregelt...

Ohne auf die inhaltlichen Probleme eingehen zu wollen bleibt eines festzuhalten: Die Ausgestaltung eines Testaments lange vor der Zeit des Todes ist und bleibt schwierig. Im vorliegenden Fall hatte eine Rechtsänderung verhindert, dass der damals unter Betreuung stehende und von einer Betreuerin beim Verfassen des Testaments begleitete Erblasser wirksam über sein Vermögen verfügen konnte. Es war allein die tatsächliche Konstellation der Beteiligten, nämlich die Einschaltung der Betreuerin in den Prozess des Verfassens des Testaments, die zu Problemen führte. Eine spätere Rechtsänderung hatte es für unzulässig erklärt, dass Betreuer beim Verfassen von Testamenten mitwirken. In Folge war auch das lange Zeit zuvor errichtete Testament inhaltlich nicht mehr wirksam.

Wie gehe ich sicher? 

Wenn Sie ein sicheres Testament verfassen wollen, nehmen Sie zunächst einmal rechtlich qualifizierte Beratung in Anspruch. Sorgen Sie aber darüber hinaus zum Beispiel durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung dafür, dass Ihr Vermögen auch nach dem Tode in Ihrem Sinne verwaltet und verteilt wird.

Anderenfalls besteht das Risiko, dass die von Ihnen bei Testamentserrichtung gewünschten Erfolge aufgrund später eingetretener Rechtsänderung oder auch nur Anpassungen der Rechtsprechung nicht mehr zum Tragen kommt. Überprüfen Sie regelmäßig, ob etwaige Gesetzesänderungen Ihren letzten Willen beeinflussen.

Die Testamentsvollstreckung kann hier Wunder wirken. Informieren Sie bestenfalls über Ihre Möglichkeiten.

Foto(s): mh anwälte


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