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Dienstbarkeit - was Sie wissen und beachten müssen!

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Dienstbarkeit - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten:

  • Dienstbarkeiten sind dingliche Nutzungsrechte an Grundstücken und werden im Grundbuch eingetragen.
  • Es gibt unterschiedliche Arten von Dienstbarkeiten.
  • Grunddienstbarkeiten werden beim Verkauf eines Grundstücks auf den neuen Eigentümer übertragen, wogegen beschränkt persönliche Dienstbarkeiten nur für die im Grundbuch eingetragene Person gelten.

Was ist eine Dienstbarkeit?

Eine Dienstbarkeit wird auch als dingliches Nutzungsrecht bezeichnet und berechtigt jemanden zur Nutzung eines Grundstücks.

Wo wird die Dienstbarkeit eingetragen?

Dienstbarkeiten werden in einem notariell zu beurkundenden Vertrag vereinbart und müssen im Grundbuch eingetragen werden.

Welche Arten der Dienstbarkeit gibt es?

Es gibt drei unterschiedliche Dienstbarkeiten:

Grunddienstbarkeit

Die Grunddienstbarkeit legt fest, welche Rechte ein Grundstückseigentümer einem anderen Eigentümer an seinem Grundstück überträgt. Beispiele für Grunddienstbarkeiten:

  • Wegerecht: Wenn jemand das Recht hat, über das Grundstück des Eigentümers zu gehen oder zu fahren.
  • Leitungsrecht: Der Grundstückseigentümer gestattet dem Nachbarn, unterirdisch Leitungen für Strom oder Wasser zu verlegen.
  • Überbaurecht: Das Dach des Nachbarn darf auf das eigene Grundstück ragen.
  • Bebauungsbeschränkung: Der Grundstückseigentümer darf kein Haus bauen, dass mehr Geschosse hat als der Nachbar.
  • Immissionen dulden: Der Eigentümer verpflichtet sich dazu, nichts gegen Immissionen des Nachbargrundstücks zu unternehmen.

Beim Verkauf eines Grundstücks werden die Grunddienstbarkeiten auf den neuen Eigentümer übertragen.

Allerdings muss der Grundstückseigentümer nicht alles dulden, er kann von seinem Nachbarn verlangen, dass dieser sein Recht schonend ausübt (§ 1020 BGB).

Nießbrauch

Im Unterschied zur Grunddienstbarkeit handelt es sich beim Nießbrauch um ein unbeschränktes, unvererbliches Nutzungsrecht. Darin wird dem Nießbrauchberechtigten gestattet, eine Wohnung lebenslang zu nutzen. Darüber hinaus kann der Inhaber des Nießbrauchrechts die Immobilie vermieten, falls er die Wohnung selbst nicht benötigt.

Das Nießbrauchrecht kann weder vererbt noch veräußert werden und erlischt in der Regel erst mit dem Tod des Nießbrauchberechtigten.

Beschränkt persönliche Dienstbarkeit

Im Gegensatz zur Grunddienstbarkeit ist die beschränkt persönliche Dienstbarkeit nicht übertragbar und beschränkt sich auf die im Grundbuch eingetragene Person. In diesem Fall ist das Nutzungsrecht auf eine bestimmte Art der Nutzung beschränkt. Ein häufiges Beispiel für eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit ist das Wohnrecht auf Lebenszeit, das jemandem erlaubt, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes als Wohnung zu benutzen.

Tipp:

Bevor Sie ein Grundstück erwerben, informieren Sie sich im Grundbuch darüber, ob es mit Dienstbarkeiten belastet ist.

Foto(s): ©Pexels.com/rodnae-productions

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