Update: Regionalplanung Windenergie in Schleswig-Holstein und EEG 2017

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Die lang angekündigte Fortschreibung der Landesplanung für Windenergie in Schleswig-Holstein wird nun endlich konkreter. Am 6. Dezember 2016 sind die neuen Planentwürfe vorgestellt und im Internet unter https://bolapla-sh.de/ veröffentlicht worden. Die Pläne sind noch nicht rechtsverbindlich, vielmehr findet eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt, nach der die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und die Pläne ggf. angepasst werden. Der Anteil der neuen Vorranggebiete an der gesamten Landesfläche soll nach neueren Informationen 1,98 % betragen, aufgeteilt auf 354 Flächenstücke.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll bereits am 27.12.2016 beginnen und bis 30.06.2017 andauern. Es besteht dann über sechs Monate hinweg die Möglichkeit, Stellungnahmen zu der Planung abzugeben und Einwendungen vorzubringen. Dies soll auch über ein Internetportal erfolgen können, das an das bestehende Portal „Bauleitplanung Online-Beteiligung SH“ (https://www.bob-sh.de) angelehnt bzw. ggf. dort angeknüpft sein wird. Die Stellungnahmen und Einwendungen zu den Entwürfen werden nach Fristablauf von der Landesplanung ausgewertet und für die weitere Planung berücksichtigt. Danach wird voraussichtlich eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung zu den geänderten Entwürfen erfolgen, die möglichst noch im Herbst 2017 beginnen soll. Vor diesem Hintergrund wird vor einem Inkrafttreten der neuen Pläne nicht vor dem 2. Quartal 2018 gerechnet. Dementsprechend ist auch davon auszugehen, dass das Moratorium zur Genehmigung von neuen Windenergieanlagen und das Ausnahmenregime um ein weiteres Jahr bis Mitte 2018 verlängert werden.

Gleichwohl wird vielfach die Planung der Vorhabenträger für zukünftige Windenergieprojekte schon früher beginnen. Nach dem EEG 2017 ist für neue Windenergieanlagen an Land (> 750 kW installierter Leistung) ab 2017 ein Ausschreibungsverfahren für die Förderung (Marktprämie) vorgesehen. Dabei wird jährlich in mehreren Bieterrunden ein festgeschriebenes Fördervolumen ausgeschrieben und den nach mehreren Kriterien zu bestimmenden besten Geboten (zunächst das niedrigste Gebot) bis zum Erreichen der maximalen Fördermenge der Zuschlag erteilt. Für Windenergieprojekte in bestimmten Regionen kommt aller Voraussicht nach beschränkend noch eine Deckelung der maximalen Fördermenge durch die geplante Netzausbaugebiets-Verordnung hinzu, die seit Kurzem im Entwurf vorliegt. Für Bieter, die die Voraussetzungen einer Bürgerenergiegesellschaft im Sinne des EEG 2017 erfüllen, sieht das EEG 2017 bestimmte Privilegierungen im Ausschreibungsverfahren vor. An die Gebote selbst sind strenge formelle Voraussetzungen geknüpft, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss des Gebots führt. Die bisherigen Erfahrungen im Bereich der Ausschreibungen der Förderung für Freiflächen-PV-Anlagen nach dem EEG 2014 haben gezeigt, dass die Bundesnetzagentur trotz der bereitgestellten Checklisten und Musterformulare in jeder Ausschreibungsrunde zahlreiche Gebote (10 – 20 %) aus formellen Gründen ausgeschlossen hat. Die Ausgangslage ist für Windenergieprojekte insgesamt komplexer geworden.

Gern stehe ich Ihnen mit meinen Kooperationspartnern bei Rückfragen oder Unterstützungsbedarf im Bereich Bürgerenergiegesellschaften, Gebotserstellung im Rahmen der Ausschreibung, bei Fragen oder Stellungnahmen und Einwendungen zur Regional- bzw. Bauleitplanung oder Genehmigung zur Verfügung!



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