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Freistellung - was Sie wissen und beachten müssen!

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Freistellung - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Eine Freistellung entbindet einen Arbeitnehmer zeitweilig oder dauerhaft von der Pflicht, seine Arbeitsleistung zu erbringen.
  • Man unterscheidet die Freistellung mit und ohne Vergütung sowie die widerrufliche und unwiderrufliche Freistellung.
  • Es kann sein, dass sie gesetzlich verlangt wird oder dass es auf Wunsch des Arbeitnehmers bzw. des Arbeitgebers dazu kommt.
  • Wenn eine unbezahlte Freistellung länger als einen Monat andauert, muss der Arbeitnehmer sich selbst sozialversichern.

Was versteht man unter einer Freistellung?

Bei einer Freistellung handelt es sich um die zeitweise oder dauerhafte Entbindung eines Arbeitnehmers von der Pflicht, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Sie kann zwischen den Arbeitsvertragsparteien im Einvernehmen vereinbart oder einseitig vom Arbeitgeber angewiesen werden. Man spricht auch von einer Suspendierung.

Wie unterscheidet man bezahlte und unbezahlte Freistellung?

Bei der Freistellung ist eine grundlegende Unterscheidung zwischen zwei Varianten zu treffen:

  • Freistellung mit Vergütung
  • Freistellung ohne Vergütung

Wenn der Arbeitgeber einen Mitarbeiter freistellt, handelt es sich dabei im Regelfall um die bezahlte Freistellung. Diese durchbricht den sonst gültigen Grundsatz: „ohne Arbeit kein Lohn“. Der Arbeitnehmer hat auf diese Freistellungsvariante generell keinen Anspruch. Sie kommt häufig vor Kündigungen zum Einsatz.

In gewissen Fällen können Arbeitnehmer aber unbezahlt freigestellt werden, dazu zählt beispielsweise, wenn

  • der Arbeitnehmer in eine Notsituation geraten ist, weil beispielsweise ein Mitglied seiner Familie plötzlich erkrankt ist.
  • der Arbeitsvertrag, der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung die Möglichkeit einer unbezahlten Freistellung enthält und die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Genehmigung durch den Arbeitgeber ist dennoch erforderlich.
  • anderen Mitarbeitern bereits einmal die Genehmigung zu unbezahltem Urlaub erteilt wurde. Dann kann der Arbeitnehmer verlangen, dass der Arbeitgeber ihm diesen unter den gleichen Umständen ebenfalls zugesteht.

Was ist der Unterschied zwischen einer widerruflichen und einer unwiderruflichen Freistellung?

Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freistellt, handelt es sich generell um eine widerrufliche Freistellung. Das heißt, der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeiter jederzeit auffordern, wieder seinen Arbeitsplatz einzunehmen und zu arbeiten.

Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber einen Mitarbeiter unwiderruflich unter Anrechnung noch offener Urlaubsansprüche freistellt. Dann hat der Arbeitgeber kein Recht mehr, den Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen.

Welche Gründe gibt es für eine Freistellung?

Eine Freistellung kann gesetzlich gefordert sein oder auf Wunsch einer Arbeitsvertragspartei, also entweder des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers, erfolgen.

  • In bestimmten Fällen besteht automatisch eine gesetzliche Befreiung von der Arbeitspflicht. Arbeitnehmer benötigen dann keine Freistellungserklärung des Arbeitgebers, um nicht ihrer Arbeit nachgehen zu müssen. Trotzdem besitzen sie weiterhin einen Anspruch auf Lohn. Diese Freistellung nach dem Gesetz liegt beispielsweise in folgenden Situationen vor:

     o   Arbeitsunfähigkeit bei Krankmeldung des Arbeitnehmers

     o   Greifen der Regelungen zum Mutterschutz

     o   Betriebsratstätigkeit des Arbeitnehmers

     o   sogenannter Sonderurlaub, zum Beispiel bei Hochzeit des Mitarbeiters

  • In gewissen Ausnahmefällen hat der Arbeitgeber das Recht, Arbeitnehmer ohne ihre Zustimmung mit Lohnfortzahlung freizustellen. Solche Fälle liegen vor, wenn das Interesse des Arbeitgebers an einer Freistellung größer ist als das Interesse des Arbeitnehmers an seiner Beschäftigung. Dies kann beispielsweise dann gegeben sein, wenn

     o   der Arbeitnehmer einer Straftat verdächtigt wird.

     o   der Arbeitgeber befürchtet, dass der Arbeitnehmer Betriebsgeheimnisse verraten könnte.

     o   der Arbeitnehmer eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellt, da er krank zur Arbeit erscheint.

     o   aufgrund niedriger Auftragslage keine Arbeit da ist, die der Arbeitnehmer erledigen könnte.

  • In verschiedenen Situationen kann der Arbeitnehmer eine bezahlte Freistellung fordern. Das in der Praxis am häufigsten vorkommende Beispiel dafür ist der Urlaubsanspruch. Außerdem ist einem Arbeitnehmer nach einer Kündigung auf Verlangen bezahlte Freistellung zur Stellensuche zu gewähren. Darüber hinaus besitzt ein Arbeitnehmer nach den Regelungen des Pflegezeitgesetzes einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung, wenn er einen Angehörigen zu Hause pflegen will. 

Wie wirkt sich die Freistellung auf den Resturlaub des Arbeitnehmers aus?

Wenn ein Arbeitnehmer freigestellt wird, sollte der Arbeitgeber eindeutig darauf hinweisen, dass mit der Freistellung sein noch verbleibender Urlaubsanspruch abgegolten ist. Tut er dies nicht, so kann der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Bezahlung des nicht genommenen Resturlaubs fordern.

Welche Auswirkungen hat die Freistellung auf die Sozialversicherung?

Bei einer unbezahlten Freistellung können sich Folgen für die Sozialversicherung des Arbeitnehmers ergeben. Schließlich genießt der Arbeitnehmer nur noch einen Monat lang den Versicherungsschutz.

Wenn sich eine unbezahlte Freistellung über einen längeren Zeitraum als einen Monat erstreckt, muss eine Abmeldung von der Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung erfolgen. Der Arbeitnehmer muss sich nun selbst versichern. Wenn die unbezahlte Freistellung beendet oder der Mitarbeiter erneut eingestellt wird, muss er vom Arbeitgeber neu zur Sozialversicherung angemeldet werden.

Wie wirkt sich die Freistellung auf das Wettbewerbsverbot aus?

Während eines laufenden Arbeitsverhältnisses besteht für Arbeitnehmer generell ein Wettbewerbsverbot. Das bedeutet, sie dürfen nicht für ein Konkurrenzunternehmen tätig werden.

Erfolgt die Freistellung eines gekündigten Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber bis zum Ende der Kündigungsfrist, so geht damit im Regelfall ein Verzicht auf die Anwendung des Wettbewerbsverbots einher. Das heißt, dem freigestellten Arbeitnehmer ist es jetzt gestattet, für ein konkurrierendes Unternehmen tätig zu werden, und er behält dennoch seinen Vergütungsanspruch. Der Arbeitgeber kann die Arbeit bei einem Mitbewerber jedoch an seine Zustimmung knüpfen.

Foto(s): © Pexels/Andrea Piacquadio

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