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Gesetzesänderungen im April 2015: Kurzzeitkennzeichen eingeschränkt, Rundfunkbeitrag sinkt, Milchquote endet

  • 4 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

Kurzzeitkennzeichen lassen sich ab April nur noch mit zusätzlichem Aufwand beantragen. Außerdem gibt es Änderungen beim Rundfunkbeitrag. Abgeschafft wird der bei vielen unbeliebte Beitrag zwar nicht, immerhin sinkt er etwas. Zu Änderungen kommt es auch bei der Aus- und Weiterbildung betrieblicher Ersthelfer. Außerdem endet am 1. April das seit 30 Jahren existierende System der Milchquote.

Erhöhte Anforderungen für Kurzzeitkennzeichen

Die am gelben Balken mit eingeprägtem Ablaufdatum zu erkennenden Kurzzeitkennzeichen sind künftig schwerer zu bekommen. Sie sind für Probe- und Überführungsfahrten gedacht. Bisher reichten zum Zulassungsantrag der Pass oder Personalausweis für privat genutzte Fahrzeuge bzw. für nicht privat genutzte ein Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister, dazu noch die elektronische Versicherungsbestätigung sowie Gebühren im Bereich von etwa 10 bis 14 Euro. Zuständig ist schon seit November 2012 die Zulassungsstelle am Wohnort bzw. Firmensitz und neu ab April auch die am Fahrzeugstandort, was insbesondere praktisch ist, wenn man etwa ein Auto von Berlin nach München überführen will.

Nur noch mit Fahrzeugpapieren und gültiger HU

Eine Registrierung des Fahrzeugs erfolgte bislang nicht. Ab April gibt es das Kurzzeitkennzeichen dagegen nur noch, wenn der Antragsteller zusätzlich die Fahrzeugpapiere vorlegt und das Fahrzeug über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP) verfügt. Letzteres soll die Verkehrssicherheit erhöhen, da bislang auch Fahrzeuge ohne TÜV mit Kurzzeitkennzeichen fahren durften. Verärgert reagieren deshalb besonders Oldtimerfans. Sie nutzten das fünf Tage lang gültige Kurzzeitkennzeichen bislang gerne zur Teilnahme an Oldtimertreffen. Künftig müssen ihre Lieblinge auf vier Rädern jedoch auch über eine gültige HU verfügen, damit sie es überhaupt bekommen.

Maßnahme gegen Missbrauch

Die Fahrzeugregistrierung soll dagegen dem Missbrauch mit diesen Kennzeichen begegnen. Der Missbrauch lag dabei in der abwechselnden Verwendung eines Kurzzeitkennzeichens an verschiedenen Fahrzeugen. Das war bislang schon nicht erlaubt und bleibt verboten. Für die Polizei ergab sich bisher jedoch ein Problem bei Ermittlung von Straftaten anhand eines Kennzeichens. Typische Fälle sind etwa Tankbetrug, aber auch Fahrerflucht. Für die Ermittler endete die Spur nämlich häufig bei der Zulassungsstelle. Die hatte das Kennzeichen zwar ausgestellt, dabei allerdings an einen Händler, der solche Kurzzeitkennzeichen gegen Aufpreis im Internet verkauft und nach Hause schickt. Die Vorteile: kein Weg zur Zulassungsstelle und kein Warten. Für Kriminelle hat das allerdings einen weiteren Vorteil: das erschwerte Zurückverfolgen von Straftaten anhand des Kennzeichens.

Behörde machte Geschäft mit Kennzeichen

Bundesweite Bekanntheit erlangte in diesem Zusammenhang die Zulassungsstelle Wiesloch im Heidelberg umgebenden Rhein-Neckar-Kreis – Abkürzung HD. Diese hatte massenhaft Kurzzeitkennzeichen – vor allem an Schilderhändler – vergeben. Sogar Mengenrabatt gewährte sie. Die Behörde war stolz auf ihre dabei erzielten Einnahmen. Dabei genügte ihr zur Beantragung anstelle des Originalausweises eine per Mail übersandte Ausweiskopie.

Andere Zulassungsstellen fragten sich, warum bei ihnen unerklärlicherweise die Anzahl vergebener Kurzzeitkennzeichen erheblich sank. Die Polizei sah sich hingegen bei Ermittlungen häufig mit Kurzzeitkennzeichen mit der Abkürzung HD konfrontiert. Damit war oft bereits klar, dass die Aufklärung wenig Erfolg haben würde. Denn die Ausweiskopien bei der Zulassungsstelle Wiesloch stellten sich als verloren gemeldete Ausweise oder als Fälschungen heraus bzw. führten ins Ausland. Mit der allzu leicht gehandhabten Kennzeichenvergabe ist mittlerweile Schluss. Gegen Behördenmitarbeiter und Kennzeichenhändler laufen Ermittlungen wegen Bestechung, Bestechlichkeit und nicht zuletzt Urkundenfälschung.

Rundfunkbeitrag sinkt für die meisten um 48 Cent

Statt 17,98 Euro kostet der Rundfunkbeitrag ab 1. April nur noch 17,50 Euro im Monat. Die 48 Cent weniger pro Monat ergeben aufs Jahr gerechnet einen um 5,76 Euro geringeren Rundfunkbeitrag. Der ermäßigte Rundfunkbeitrag, den Menschen mit einer bestimmten Behinderung erhalten können, sinkt dagegen nur um 12 Cent im Monat von 5,99 Euro auf 5,83 Euro. Bei Unternehmen und Einrichtungen richtet sich die Höhe des Rundfunkbeitrags nach der Anzahl der Beschäftigten und Betriebsstätten sowie der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge. Maximal 86,40 Euro weniger im Monat sind hier ab April zu zahlen.

Ausbildung betrieblicher Ersthelfer nun an einem Tag

Die vorgeschriebene Grundausbildung betrieblicher Ersthelfer umfasst ab April nur noch 9 Unterrichtseinheiten. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten. Damit ist sie an einem Tag möglich. Bislang waren es 16 Unterrichtseinheiten. Die Dauer der alle zwei Jahre vorgeschriebenen Fortbildung steigt dafür von 8 auf 9 Unterrichtseinheiten.

Milchquote endet nach 30 Jahren

In den 70er Jahren hatte die auf einer Abnahme zu Garantiepreisen basierende Agrarpolitik der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) zu einer Überproduktion geführt. Was über den Bedarf hinausging, kaufte die EG den Erzeugern ab und lagerte es ein oder verkaufte es billig im Ausland. So entstanden die sprichwörtlichen Butterberge und Milchseen. Über die Hälfte des Haushalts gab die EG für die Agrarpolitik aus. 1984 versuchte sie mit Einführung der Milchquote daher, die Reißleine zu ziehen. Die Lagerbestände waren dennoch erst im Jahr 2007 erstmals abgebaut. Durch die weltweite Nachfrage landen zurzeit 12 Prozent der Milch außerhalb der EU. Nun wird die Milchquote nach 30 Jahren abgeschafft.

Doch wie funktionierte das System überhaupt? Die Milchquote legte für jeden Mitgliedstaat eine Milchmenge fest. Deutschland verteilte sie auf die landwirtschaftlichen Betriebe. Überschritt die Milchproduktion die erlaubte Menge, wurde eine sogenannte Superabgabe fällig. Diese sollte die Überproduktion unattraktiv machen. Betriebe, die mehr produzieren wollten, mussten Milchquote zukaufen, die sie etwa über die Aufgabe anderer Betriebe erhielten. Dennoch kam es weiter zu Überschreitungen. Erst 2007 führte eine stark gestiegene, insbesondere aus Asien kommende Nachfrage nach europäischen Milchprodukten dazu, dass die Nachfrage das Angebot erstmals überstieg. Mit Abschaffung der Milchquote sollen nun Angebot und Nachfrage die Milchmenge regeln. Betriebe und Verbände sind geteilter Meinung, was die Folgen angeht.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia/B. Wylezich

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