Handy und Smartphone in der Schule – Handyverbot, Wegnahme und Cybermobbing

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Das Handy ist mittlerweile auch in der Schule ständiger Wegbegleiter. Gelegentlich gelingt die intelligente Einbindung der Geräte in den Unterricht. Oft verursacht die Handynutzung in der Schule jedoch Probleme – vom störenden Klingeln bis zum Cybermobbing. Was dürfen Schulen und Lehrkräfte dagegen unternehmen und wo sind die rechtlichen Grenzen?

Handyverbot oft unzulässig

Allgemein ist das Schulrecht Ländersache, so dass jedes Bundesland das Schulwesen eigenständig regeln kann. Zur Handynutzung finden sich in den einzelnen Landesschulgesetzen bislang nur sehr wenige Regelungen. Ein generelles Verbot, Handys in die Schule mitzunehmen, existiert bislang nicht.

In den Schulordnungen der einzelnen Schulen lässt sich ein Mitnahmeverbot rechtlich kaum sicher regeln. Denn ein solches Mitnahmeverbot würde erheblich in das Persönlichkeitsrecht der Schüler eingreifen und wird deswegen bislang überwiegend als unverhältnismäßig erachtet.

Allerdings kann ein Handyverbot im Einzelfall sinnvoll und angebracht sein. Stört ein Schüler wiederholt durch Handynutzung den Unterricht oder werden z.B. durch unerlaubte Filmaufnahmen von Lehrern oder Mitschülern deren Persönlichkeitsrechte verletzt, kann ein befristetes Mitnahmeverbot des Handys als pädagogische Maßnahme in Betracht kommen.

Wegnahme von Handys durch Lehrkräfte

Wer das Handy im Unterricht unerlaubt nutzt, muss damit rechnen, dass Lehrer es einsammeln. Grundsätzlich besteht in den meisten Schulen ein Verbot, Handys im Unterricht zu nutzen, sofern es nicht ausdrücklich z.B. zur Recherche oder als Wörterbuch erlaubt wird. In Bayern ist dies mittlerweile gesetzlich und besonders streng geregelt. Dort ist auch die Nutzung außerhalb des Unterrichts auf dem Schulgelände stark eingeschränkt (Art. 56 Abs. 5 BayEUG).

Handy in der Prüfung: Täuschungsversuch

In Prüfungen sollten Handys ausgeschaltet und gut verstaut sein. Wird ein Handy in einer Prüfung benutzt, liegt regelmäßig ein Täuschungsversuch vor. Die Wegnahme des Handys wird dann weniger das Problem als viel mehr das Nichtbestehen der Prüfung aufgrund des Täuschungsversuchs. 

Gegenstände, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören, dürfen Lehrkräfte nach den Bestimmungen der Landesschulgesetze Schülern abnehmen. Das gilt auch für Handys in der Schule! Wer Glück hat, bekommt es am Ende der Unterrichtsstunde zurück – das ist aber nicht zwingend. In Hessen müssen weggenommene Gegenstände z.B. erst am Ende des Schultags zurückgegeben werden (§ 64 Abs. 2 VOGSV). Bei minderjährigen Schülern kann die Schule das Handy auch an die Eltern und nicht an die Schüler zurückgegeben – das kann dann auch mal länger dauern. In Einzelfällen ist zudem gerichtlich entschieden worden, dass auch ein Einbehalten über das Wochenende zulässig sein kann.

Cybermobbing

Handys sind seit dem Aufkommen von Smartphones nicht nur ein sinnvolles Hilfsmittel im Alltag und in der Schule – sie werden im Schulalltag auch regelmäßig für Mobbing missbraucht. Wer andere gegen ihren Willen filmt oder heimlich Gespräche oder den Unterricht aufnimmt, greift damit in die Persönlichkeitsrechte von Lehrern und Mitschülern ein. Häufig werden solche Aufnahmen bearbeitet, mit dem Ziel, die aufgenommenen Personen lächerlich zu machen und bloßzustellen. Dieses Cybermobbing kann strafbar sein. Werden solche Aufnahmen/Videos veröffentlicht und verbreitet z.B. in Chatgruppen, kann damit eine Straftat nach §§ 201, 201a StGB erfüllt sein. Daneben kommen auch Beleidigungsdelikte in Betracht, wenn z.B. Sprachnachrichten verschickt werden, in denen Mitschüler oder Lehrer beleidigt werden oder in denen Lügen über sie verbreitet werden.

Was anfangs als digitaler Schulstreich beginnen mag, kann sich zügig zu einem ernsthaften rechtlichen Problem entwickeln. Finden sich auf einem Schülerhandy solche Aufnahmen oder Nachrichten, ist das Handy meist für lange Zeit weg…


Die Handynutzung der Schüler stellt Schulen vor erhebliche Herausforderungen, die den Schulalltag enorm belasten können. Deshalb sind klare Regelungen in der Schulordnung ein Muss, die jedoch rechtlich überprüft werden sollten.

Umgekehrt darf selbstverständlich jeder Schüler Maßnahmen der Schule rechtlich überprüfen lassen, die die Handymitnahme oder -nutzung einschränken. Wer sein Handy in der Schule in der Tasche lässt, wird rechtlich meist auf der sicheren Seite sein.

Bei Fragen oder Rechtsstreitigkeiten zu Handys im Schulalltag berate ich Sie gerne.


Foto(s): ©Adobe Stock/Syda Productions


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