Veröffentlicht von:

Rat vom Fachanwalt: Trennung im Einvernehmen: Immobilien und Vermögen gerecht teilen – ein Überblick

  • 1 Minuten Lesezeit

Fachanwalt und Mediator Frank Simon (laut Focus gehört er seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erbrecht und Familienrecht) gibt praktische Tipps und Empfehlungen.

Der Ehemann ist Alleineigentümer der Immobilie, die Kredite wurden aber gemeinsam aufgenommen. Wer haftet?

Grundsätzlich haften beide Ehegatten auch nach der Trennung weiter zu gleichen Teilen für gemeinschaftlich aufgenommene Kredite. Ein Ausgleich für die von einem Ehepartner gezahlten hälftigen Kreditraten entfällt allerdings dann, wenn die Kreditverbindlichkeit aus-schließlich im Interesse eines Ehepartners eingegangen worden ist, wie hier des Alleineigentümers, der ausschließlich von der Rückzahlung des Kredites profitiert. Diese Regelung gilt aber erst nach dem Scheitern der Ehe, in der Regel ab dem Auszug aus dem Haus.

Dennoch haften beide Ehepartner gegenüber der Bank?

Ja, sollte allerdings der Ehegatte, der nicht Eigentümer der Immobilie ist, von der Bank zur Zahlung herangezogen werden, hätte er entweder einen Freistellungsanspruch oder einen Ausgleichsanspruch für die von ihm gezahlten Kreditbeträge.

Kann die Immobilie verkauft und der Erlös hälftig geteilt werden?

Grundsätzlich ist dies möglich. Allerdings sollte in einem weiteren Schritt auf jeden Fall der Zugewinnausgleich geprüft werden. Dabei werden Erbschaften, Schenkungen oder auch das in die Ehe eingebrachte Vermögen der Ehegatten geprüft. Außerdem sind die steuerlichen Konsequenzen zu beachten. Im Gesamtergebnis bleibt es selten bei der hälftigen Teilung.

Wird die zur Tilgung an die Bank abgetretene Lebensversicherung bei der Vermögensauseinandersetzung berücksichtigt?

Ja, auf jeden Fall, da sie die bestehenden Restverbindlichkeiten reduziert. Allerdings ist zu klären, ob der sog. Rückkaufs- oder Fortführungswert berücksichtigt werden muss.

Frank Simon

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Erbrecht

Fachanwalt für Familienrecht

Mediator (BAFM)


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Frank Simon

Beiträge zum Thema