Rückstau und Hagelschaden in der Wohngebäudeversicherung

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Das Oberlandesgericht Schleswig hat am 05.12.2018 entschieden, dass nicht jeder Hagelschaden am versicherten Wohngebäude von Wohngebäudeversicherungsvertrag gedeckt ist.

In dem vom Oberlandesgericht zu behandelnden Fall kam es zu einem Hagelschauer, der das versicherte Wohngebäude dadurch beschädigte, wodurch u. a. eine Dachrinne mit Hagel/Eis gefüllt und Tauwasser nicht von dieser Rinne bis zum Fallrohr und von dort weiter abgeführt wurde, sondern vielmehr direkt aus der Dachrinne unterhalb der Dachpfannen in das Gebäude eingedrungen war. 

Die vom Oberlandesgericht Schleswig zu entscheidenden Frage war, ob es sich vorliegend um einen versicherten Rückstau oder aber lediglich um einen unversicherten Hagelschaden handelt. Da ein Rückstau dann vorliegt, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt, entschied das Gericht, dass kein versicherter Rückstau vorlag, sondern lediglich ein unversicherter Hagelschaden. 

Trotzdem der Wortlaut der Versicherungsbedingung, erfüllt war, dass Witterungsniederschläge aus einer mit der gebäudeeigenen Ableitung verbundenen Einrichtung in das Gebäude eingedrungen ist, da Oberlandesgericht zu Lasten des Versicherungsnehmers (keine Zahlungen an den Versicherungsnehmer).

Sollte bei Ihnen ein Schaden in der Wohngebäudeversicherung eingetreten sein, sprechen Sie uns gern an. Wir prüfen die Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung gegen den Wohngebäudeversicherer gern und schnell. Eine zuverlässige Einschätzung ist oft bereits im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs möglich und zielführend. 

Sowohl die Kosten für ein Erstberatungsgespräch als auch für die Durchsetzung der Ansprüche können im Übrigen von einer Rechtsschutzversicherung zu übernehmen sein. Dies klären wir von hier aus gern vorab ohne zusätzliche Kosten direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.


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