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Ruhezeiten - was Sie wissen und beachten müssen!

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Ruhezeiten - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten:

  • Ruhezeiten werden von Bundesländern, Städten und Vermietern unterschiedlich geregelt.
  • Nur Geräusche in Zimmerlautstärke sind während einer Ruhezeit erlaubt.
  • Beim Verstoß gegen Ruhezeiten kann der Vermieter seinen Mieter abmahnen oder in bestimmten Fällen sogar den Mietvertrag kündigen.

Wozu dienen Ruhezeiten?

Ruhezeiten dienen dazu, ungewünschte Lärmbelästigungen zu bestimmten Tageszeiten zu vermeiden. Es gibt keine bundeseinheitlich festgelegten Ruhezeiten, vielmehr entscheidet jedes Bundesland (z. B. im Landesimmissionsschutzgesetz), jede Gemeinde und nicht zuletzt jeder Vermieter, wann welche Ruhezeiten einzuhalten sind. In der Regel werden diese für die Mittagsstunden, Nachtstunden sowie Sonn- und Feiertage geregelt.

Wann sind Ruhezeiten erlaubt?

Jede Hausordnung legt Ruhezeiten für bestimmte Zeiten fest, an die sich alle Mieter halten müssen. So wird die Zeit zwischen 13 und 15 Uhr oft als Mittagsruhe sowie die Zeitspanne zwischen 22 und 6 Uhr morgens als Nachtruhe definiert. Wenn für den Samstag keine individuelle Vereinbarung getroffen wird, gilt dieser als Werktag. An Sonn- und Feiertagen wird meist eine allgemeine Ruhezeit bestimmt. Neue Mieter sollten die Hausordnung lesen, damit sie keinen Ärger mit ihren Nachbarn  bekommen.

Wie muss man sich während einer Ruhezeit verhalten?

Man muss sich während einer Ruhezeit nicht komplett still verhalten. Generell gilt, dass Geräusche in Zimmerlautstärke erlaubt sind. Dazu gehört alles, was außerhalb einer Wohnung nicht vernommen werden kann. Laut Bundesimmissionsschutzgesetz dürfen einige technische Geräte in dieser Zeit jedoch nicht benutzt werden, z. B. Rasenmäher, elektrische Heckenscheren oder Rasentrimmer. Entsprechend dieses Gesetzes sind Laubbläser und Schneefräsen nur in der Zeit zwischen 9 und 13 Uhr bzw. 15 bis 17 Uhr erlaubt. Allerdings gibt es bezüglich dieser Vorschriften Ausnahmen, z. B. in Gewerbegebieten.

Was passiert beim Verstoß gegen eine Ruhezeit?

Wenn eine nächtliche Party sehr laut wird und gegen die Nachtruhe verstößt, wird manchmal die Polizei gerufen. In diesem Fall sind Mieter dazu verpflichtet, die Anordnungen der Polizeibeamten zu befolgen, da sonst ein Bußgeld fällig wird oder sogar die Beschlagnahme einer Musikanlage erfolgen kann.

Bei wiederkehrenden Ruhestörungen, beispielsweise bei nächtlichem Hundebellen, muss der Hundebesitzer dafür sorgen, dass Ruhe einkehrt.

Wenn es Baulärm gibt, sollte der Vermieter im Rahmen einer Mängelanzeige darüber informiert werden. Wenn er nichts dagegen unternimmt, kommt eventuell eine Mietminderung seitens des Mieters in Betracht.

Foto(s): ©AdobeStock

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