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Sonderpädagogischer Förderbedarf Autismus

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Was ist sonderpädagogischer Förderbedarf Autismus?

Sonderpädagogischer Förderbedarf Autismus gibt es nur in weniger Bundesländern alle eigenständige Form des sonderpädagogischen Förderbedarfs (bspw. Schleswig-Holstein), sodass Autisten ihren eigenen Förderschwerpunkt Autismus haben

In den meisten Bundesländern ist es demgegenüber nach wie vor so, dass sonderpädagogischer Förderbedarf Autismus nicht als eigenständige Form des sonderpädagogischen Förderbedarfs geregelt ist.

Ungeachtet dessen sind die Zeiten, als man viele Kinder mit Autismus durch das Regelschulsystem mitgenommen hat, spätestens seit Einführung der Inklusion vorbei, denn seither kommen die meisten Schulen auch bei Kinder mit Autismus rasch mit Krokodilstränen an und erklären, dass sie mit Kinder mit Autismus per se überfordert seien und sich ein Sonderpädagoge darum kümmern müsse...

Und gibt es keinen sonderpädagogischen Förderbedarf Autismus, werden die Schüler mit Autismus also kurzerhand einem anderen Förderschwerpunkt zugeschlagen.

Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarf bei Schülern mit Autismus

Einfach ist die Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs Autismus, wenn dieser als eigenständiger Förderschwerpunkt Autismus geregelt ist.

Ist dies nicht der Fall, gibt es eine ganze Bandbreite an Förderschwerpunkten, auf die Schule kommen:

Autismus und sozial-emotionaler sonderpädagogischer Förderbedarf

Ursprünglich hat man Kinder mit Autismus dem sozial-emotionalen Förderbedarf zugeordnet, was daran liegt, dass man Schüler mit Autismus durchaus als verhaltensauffällig in ihrer Art bezeichnen kann.

Der Vorteil am Förderschwerpunkt sozial-emotional ist, dass man nur allgemeine Unterstützungsmaßnahmen hinsichtlich des Verhaltens erhält, im Übrigen aber denselben Unterrichtsstoff sie alle Schüler, d. h., man kann bei entsprechenden Fähigkeiten grundsätzlich weiterhin alle Abschlüsse erreichen.

Insofern kann man hierüber zumindest noch nachdenken, wenn die Schule es massiv fordert...

Autismus und sonderpädagogischer Förderbedarf Lernen bzw. sonderpädagogischer Förderbedarf geistige Entwicklung

Die Entwicklung hat allerdings ganz klar dorthin, dass Schulen immer weniger Interesse zeigen, sich mit Schülern mit Autismus auseinanderzusetzen und diese zu fördern. Alles, was nicht nach Schema F läuft, gilt seit Einführung der Inklusion unisono als unbeschulbar. Dies führt neuerdings zu immer häufigeren Versuchen, Autisten in den Bereich sonderpädagogischer Förderbedarf Lernen oder gar sonderpädagogische Förderbedarf geistige Entwicklung zu verschieben.

Dies ist freilich ein offener Affront, da es meist ja nicht an der intellektuellen Leistungsfähigkeit mangelt, sondern in der Umsetzung der Fähigkeiten!

D. h., in diesen Fällen sollte man die Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs immer möglichst frühzeitig angehen oder Widerspruch gegen die Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs einlegen. Als erfahrener Anwalt im Schulrecht kann ich Ihnen hierbei selbstverständlich helfen.

Sonderpädagogischer Förderbedarf Autismus und Inklusion

Leider ist eine starke Tendenz erkennbar, dass Autisten bei inklusiver Beschulung meist keine hinreichende Unterstützung erhalten.

Dies liegt zum einen bereits daran, dass die Förderschwerpunkte für das Bedürfnis für Autisten nicht richtig passen:

  • Am ehesten funktioniert es noch bei sozial-emotionalem Förderbedarf, wo die Sonderpädagogen (sofern sie sich mit Autisten auskennen, was leider keineswegs sicher ist) Autisten bei Verhaltensproblemen unterstützen können.
  • Im sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen oder sonderpädagogischen Förderbedarf geistige Entwicklung gehen Autisten indes regelmäßig unter. Sie bekommen dann andere Materialien als ihre Mitschüler und auf ihre autistischen Besonderheiten geht niemand ein. Was nicht geleistet wird, wird gleichbehandelt mit Schülern, die es wirklich intellektuell nicht leisten können, was bei Autisten freilich meist nicht der Fall ist.

Daneben ist natürlich auch ein Problem die große Bandbreite bei Autisten, die mit der Schema-F-Handhabung diametral kollidiert!

Im Falle inklusiver Beschulung sollten Sie demnach immer dranbleiben, was gemacht wird und schauen, dass auf die autistischen Besonderheiten eingegangen wird und man mit dem Lernstoff an der Klasse dranbleibt. Wird der Anschluss verloren, dann versuchen Schulen neuerdings immer häufiger, Kinder mit Autismus an Sonderschulen loszuwerden!

Kommen Sie nicht weiter, können Sie mich als erfahrenen Anwalt für Schulrecht natürlich kontaktieren!

Sonderpädagogischer Förderbedarf Autismus und Sonderschule

Autisten gehören natürlich grundsätzlich erst recht nicht auf eine Sonderschule. Hiergegen sollte man sich immer wehren, ansonsten gehen sie dort erst recht unter:

  • In Sonderschulen für sozial-emotionalen Förderbedarf (E-Schulen) kommen Autisten mit den anderen Schülern nicht zurecht, weil diese völlig andere Verhaltensprobleme haben.
  • In Förderschulen (Sonderschulen für den sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen) haben erfahrungsgemäß noch weniger Lust mit Autisten klarzukommen, als dies bereits bei der Inklusion der Fall ist. Hier besteht immer die Gefahr, dass die Schulen sich unisono nicht auf die Probleme einlassen und es darauf anlegen, die autistischen Kinder auf Sonderschulen für geistige Entwicklung abzuschieben.

Hier sollte man demnach immer intervenieren, sonst steht man bald noch mehr mit dem Rücken zur Wand!

Nähere Informationen und Links zu weiteren Themengebieten erhalten Sie über meine Website.

Rechtsanwalt Andreas Zoller

Anwaltskanzlei Zoller – Anwalt für Schulrecht seit 2007


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