Spanien: Erbschaftsteuer auf Balearen und Kanaren reformiert – Auswirkungen auch für Nicht-Spanier

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Das Spanische Erbschaftsteuerrecht ist in entscheidenden Aspekten so verändert worden, dass wir Ihnen diese Änderungen nicht vorenthalten möchten:

Unverändert liegt die Zuständigkeit über die Erhebung der spanischen Erbschaftsteuer (und Schenkungssteuer) beim Zentralstaat. Seit Kurzem können jedoch Nichtansässige beantragen, dass das Steuerrecht der jeweiligen autonomen Region auf ihren Fall angewendet wird. Damit will die Regierung Steuerdiskriminierung verhindern.

Die Balearen und die Kanaren haben folgende Änderungen beschlossen:

Balearen:

  • Die Reform hat zu einer Verschlechterung bei der Vererbung großer Vermögen auch an engste Familienangehörige geführt.
  • Bei einem Erwerb von bis zu 700.000€ beträgt die Erbschaftsteuer 1 %.
  • Danach erhöht sich die Steuer auf bis zu 20 % des Betrages.
  • Wie hoch der konkrete Steuersatz ist, hängt von der tatsächlichen Höhe des vererbten Vermögens und dem      Verwandtschaftsverhältnis ab, in dem die Erben zum Erblasser standen.
  • Die Steuergutschrift für engste Familienangehörige in Höhe von 99 % ist ersatzlos gestrichen worden.
  • Für Kinder und Ehegatten bleibt ein Erbschaftsteuerfreibetrag in Höhe von 25 %.
  • Für die Schenkungsteuer fallen bis zu einem Schenkungsbetrag von 8.000 € Steuern in Höhe von 7,65 % an. Übersteigt der Schenkungsbetrag 800.000 €, werden 34 % Schenkungsteuer erhoben.
  • Sind Schenker und Beschenkter nicht verwandt, kann dieser Betrag darüber hinaus mit einem Faktor bis 2,4 multipliziert werden.

Kanaren:

  • Die Regierung auf den Kanaren hat die gegenteilige Richtung eingeschlagen, als sie sich ebenfalls über die      Reform der Erb- und Schenkungsteuer Gedanken gemacht hat.
  • Eine Steuergutschrift von 99 % für engste Familienangehörige wurde eingeführt.
  • Das gleiche gilt für Schenkungen an die engsten Familienmitglieder (Kinder, Enkel, Ehegatten und Eltern), wenn die      Schenkung öffentlich beurkundet wird und es innerhalb der letzten drei Jahre keine Steuervergünstigung für Schenkungen gegeben hat.
  • Diese Regelungen gelten nicht für Erwerbe aufgrund von Lebensversicherungen.

Diese Änderungen sollten dringend beachtet werden, wenn Sie sich mit einem Umzug auf die beliebten spanischen Inselgruppen beschäftigen. Mit einem Testament sind Sie, wenn es nach Ihren Bedürfnissen und Anforderungen gestaltet ist, auf der sicheren Seite.

Lassen Sie sich von einem unserer Fachanwälte für Erbrecht und Steuerrecht beraten, welche der in Frage kommenden Rechtsordnungen für Sie und Ihre individuellen Vorstellungen die beste ist. Vereinbaren Sie einen Termin in einer unserer Niederlassungen oder einem Ort Ihrer Wahl unter unserer zentralen Rufnummer.


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