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Versorgungsbezüge - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 1 Minuten Lesezeit

Die wichtigsten Fakten:

  • Sämtliche Einnahmen, die von Arbeitgebern oder Pensions- bzw. Versorgungseinrichtungen aufgrund der Einschränkung der Erwerbsfähigkeit sowie zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung gezahlt werden, werden als Versorgungsbezüge bezeichnet.
  • Normalerweise müssen Versorgungsbezüge als Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit versteuert werden, es gelten jedoch Versorgungsfreibeträge sowie eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro pro Jahr.
  • Es fallen keine Krankenversicherungsbeiträge für Versorgungsbezüge bis zu einem Betrag von 155,75 Euro monatlich (Stand 2019) an.

Was sind Versorgungsbezüge?

Versorgungsbezüge sind rentenähnliche Einnahmen, die ein Arbeitgeber oder eine betriebliche Pensions- oder Versorgungseinrichtung wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung an Beamte, Abgeordnete, Minister oder Angehörige bestimmter Berufsgruppen zahlt. Dazu gehören beispielsweise Witwen- sowie Waisenrenten, Pensionen sowie Leistungen, die aus Ansprüchen auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen resultieren. Auch Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten sowie Renten der betrieblichen Altersversorgung aus früheren öffentlich-rechtlichen Dienstleistungsverhältnissen zählen dazu.

Welche Leistungen sind keine Versorgungsbezüge?

Private Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen sind keine Versorgungsbezüge. Auch Renten, die nach dem Gesetz über die Altershilfe für Landwirte ausgezahlt werden, gehören nicht dazu. Dasselbe gilt für nur übergangsmäßig bewilligte Bezüge sowie für unfallbedingte Leistungen der Beschädigtenversorgung.

Müssen Versorgungsbezüge versteuert werden?

In der Regel gehören Versorgungsbezüge zu den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit und müssen versteuert werden. Außerdem müssen Sozialversicherungsbeiträge für Versorgungsbezüge gezahlt werden. Allerdings gilt für Versorgungsempfänger ein Versorgungsfreibetrag in Höhe von 40% der Bezüge, höchstens 3000 Euro jährlich. Des Weiteren können Altersrentner und Pensionäre von einer Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro jährlich profitieren, falls keine höheren Werbungskosten absetzbar sind.

Welche Versorgungsbezüge sind beitragsfrei?

Für Versorgungsbezüge bis zu einem monatlichen Betrag in Höhe von 155,75 Euro (Stand: 2019) müssen keine Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Wenn ein Versorgungsempfänger aber Versorgungsbezüge aus mehreren Quellen erhält, sollte er mit seiner Krankenkasse abklären, ob er bereits über diesem Betrag liegt.


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