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Völkerrecht einfach erklärt: Alles zu Zweck, Grundsätzen und Regelungen

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Völkerrecht einfach erklärt: Alles zu Zweck, Grundsätzen und Regelungen

Völkerrecht: Kurze Definition

Das Völkerrecht ist zusammenfassend das Recht, das sich zusammenschließende Staaten geben. Es ist quasi eine überstaatliche Rechtsordnung. Es spielt eine zentrale Rolle, wenn es um Themen wie wirtschaftliche oder soziale Entwicklung sowie den Weltfrieden auf internationaler Ebene geht. Ein wichtiger Anwendungsfall ist zudem die Umsetzung der internationalen Sicherheit. Ebenfalls von immerwährender Aktualität sind die Menschenrechte, die im Völkerrecht eine hohe Stellung innehaben.

Staaten schließen sich in der Regel dann zu einer Gemeinschaft zusammen, wenn sie gemeinsame Interessen durchsetzen möchten und die Prozesse untereinander optimieren wollen. Diese Gemeinschaft wird Völkerrechtsgemeinschaft genannt. In diesem Zusammenhang werden Staaten oft auch als sogenannte Völkerrechtssubjekte bezeichnet.

Für weitere Informationen lesen Sie auch unsere Ratgeber zu diesen Themen:

Sinn und Zweck des Völkerrechts

Wenn sich Staaten wegen gemeinsamer Interessen zusammenschließen, ist es sinnvoll, bestimmte Regeln für den Umgang untereinander zu erlassen und für die Nichteinhaltung ebenfalls Prinzipien zu erlassen.

Das Völkerrecht ist unterteilt in Friedensrecht und Kriegsrecht. Sie beinhalten Rechte und Pflichten, die die Staaten zu Kriegszeiten bzw. zu Friedenszeiten haben. Es werden diejenigen Umstände beschrieben, die militärische Gewalt zulassen. Reines Privatrecht wird durch das Völkerrecht nicht abgebildet.

UN-Charta: Wichtigste Grundlage des Völkerrechts 

Wichtigste Grundlage des Völkerrechts ist die „Charta der Vereinten Nationen“ von 1945 (auch: „Die Charta der UN“ oder „UN-Charta“), die als wichtigstes Verbot das allgemeine Gewaltverbot beinhaltet. Dieser Grundsatz besagt, dass ein absolutes Verbot eines Angriffskriegs herrscht. In den Vereinten Nationen (United Nations, UN) haben sich 193 Staaten zusammengetan. Ihr Hauptanliegen ist es, die Sicherung des Weltfriedens zu garantieren und die Einhaltung des Völkerrechts sicherzustellen. 

Zudem darf sich ein Staat nicht in die inneren Angelegenheiten bzw. in innerstaatliches Recht und die Politik eines anderen Staates einmischen. Es gibt jedoch Umstände, die ein Eingreifen möglich machen sollen. So kann bei extremen Völker- und Menschenrechtsverletzungen ein Einschreiten bzw. Intervenieren erlaubt sein.

Die Charta der UN ist gleichermaßen wie eine Verfassung zu verstehen. Verstößt ein Staat gegen gesetztes Völkerrecht, treffen ihn unter Umständen Sanktionen. Dabei handelt es sich oftmals um Strafen wirtschaftlicher Art, wie beispielsweise Ein- und Ausfuhrverbote, die den betroffenen Staat oftmals hart treffen. Allerdings bemüht sich die Staatengemeinschaft in der Regel um friedliche Lösungen, etwa durch Inanspruchnahme eines Schiedsgerichts oder durch einen gerichtlichen Vergleich.

Wie werden völkerstaatliche Regelungen erlassen und eingehalten?

In der Regel basieren völkerstaatliche Regelungen auf internationalen Abkommen oder mehrseitigen Verträgen. Ein zentrales Gesetzgebungsorgan, wie es auf nationaler Ebene der Regelfall ist, existiert auf völkerrechtlicher Ebene nicht. Auch ist die Umsetzung des Völkerrechts mitunter schwierig, da keine Universalexekutive – keine „Weltpolizei“ – existiert, die die Einhaltung der einzelnen Gesetze aus dem Völkerrecht überwacht.

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag in den Niederlanden beschäftigt sich zwar mit völkerrechtlichen Fragen, wird aber nur eingeschaltet, wenn beide betroffenen Parteien dem zustimmen. Nicht zu verwechseln ist dieser mit dem Europäischen Gerichtshof, der explizit für Rechtsfragen auf Europaebene zuständig ist. 

Neben dem Gerichtshof in Den Haag existieren auch der Internationale Seegerichtshof, der internationale Strafgerichtshof und die Völkerrechtskommission, die sich mit den jeweiligen Themen auseinandersetzen.

Grundsätze und Regelungen des Völkerrechts

Das Völkerrecht ist geprägt von vier besonders wichtigen Rechtsgrundsätzen, die durch alle Mitglieder der Völkerrechtsgemeinschaft einzuhalten sind:

  • Lex posterior derogat legi priori.
    Ein späteres Gesetz hebt das vorherige Gesetz auf.
  • Pacta sunt servanda.
    Geschlossene Verträge sind einzuhalten.
  • Venire contra factum proprium.
    Zuwiderhandlung gegen das eigene Verhalten ist unzulässig.
  • Lex specialis derogat legi generali.
    Speziellere Gesetze haben Vorrang vor allgemeineren Gesetzen.

Neben den bereits genannten Grundsätzen und der Verfassung ist die Menschenrechtserklärung der UN von großer Bedeutung. Sie gibt vor, dass alle Menschen unabhängig von ihrer Hautfarbe, Religion oder politischen Einstellung gleich sind und dass keine Unterschiede zu machen sind. Zudem ist ein wichtiger Grundsatz, dass alle Menschen frei und mit gleichen Rechten geboren sind.

Auch Inhalt des Völkerrechts ist die Anerkennung von Staatsgebieten als unabhängige Staaten sowie das Luft- und Weltraumrecht. Ebenfalls geregelt und immer präsenter ist das Umweltrecht. Immer aktueller sind außerdem Themen wie internationale Terrorismusbekämpfung, Bekämpfung des Drogenhandels und Umgang mit Flüchtlingen und Migranten.

FAQ zum Völkerrecht

Was versteht man unter Völkerrecht?

Das Völkerrecht ist das Recht, das die Beziehungen zwischen Staaten und anderen nichtstaatlichen Völkerrechtssubjekten, wie dem Internationalen Roten Kreuz, sowie internationalen Organisationen regelt. Grundlage des Völkerrechts sind völkerrechtliche Verträge, die allgemeinen Rechtsgrundsätze und das Völkergewohnheitsrecht, das aus einer gewissen Praxis von Völkerrechtssubjekten entsteht.

Foto(s): ©Pexels/fauxels

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