75 Anwälte für Zertifizierung
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Die Besonderheit der anwaltlichten Beratungstätigkeit der Kanzlei Gleich liegt in der interdisziplinären Expertise von Rechtsanwälten, Architekten und Fachplanern aus einer Hand.
Rechtstipps von Anwälten zum Thema Zertifizierung
Fragen und Antworten
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Zertifizierung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zertifizierung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Zertifizierung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Zertifizierung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zertifizierung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen. -
Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
Die Vergabe öffentlicher Aufträge kann von einer Zertifizierung des Auftragnehmers abhängen. Die Zertifizierung gilt als Nachweis einer bestimmten Fachkunde.
Absicherung gegenüber Risiken
Die Forderung nach einer Zertifizierung als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Vergabeverfahren soll vor allem die Gewähr bieten, dass ein Bieter geeignet ist, den zu vergebenden Auftrag auch erfüllen zu können. Des Weiteren soll das Zertifizierungserfordernis vor späteren Schäden schützen. Denn der Nachweis minimiert das Risiko später auftretender Mängel. Schließlich unterliegt die vom Beauftragten bei einem Mangel zu erfüllende Gewährleistung der Verjährung unabhängig davon ob dem jeweiligen Vertrag die VOB, andere Regelwerke oder schlicht die gesetzlichen Bestimmungen des BGB zugrunde liegen.
Keine Beschränkung auf bestimmte Zertifikate
Bei dem Verlangen nach einer Zertifizierung gilt jedoch, dass die Vergabe nicht von bestimmten Zertifikaten abhängen darf. Ein Auftraggeber muss auch andere ebenso gut geeignete Nachweise akzeptieren. Auf eine Leistungsbeschreibung, die etwa nur Handwerker mit Zertifikat A zulässt, kann bei gleich guter Eignung eines Bewerbers nicht verwiesen werden.
Prüfung im Rahmen des Vergabeverfahrens
Im Rahmen der durch die jeweilige Vergabeordnung vorgeschriebenen Prüfungsreihenfolge erfolgt die Berücksichtigung von Zertifikaten auf der zweiten Wertungsstufe. Diese beurteilt die Eignung der Bewerber hinsichtlich ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Ein Auftraggeber darf hier wiederum nur Nachweise verlangen, die er in den Unterlagen zur Ausschreibung zuvor angegeben hat. Bei Verstößen und dennoch erfolgtem Zuschlag haben Mitbewerber unter Umständen einen Anspruch auf Schadenersatz und entgangenen Gewinn.
(GUE)
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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Zertifizierung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.
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